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Diese Unterstützungen sind sehr wichtig auf dem Weg zur Erreichung der Energieverbrauchsziele des Kantons Bern

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P 148/2009 BVE 26. August 2009 BVE C Postulat

1466 Grimm, Burgdorf (Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 02.04.2009

Energieeffizienz – Welche Förderprogramme gibt’s im Kantons Bern?

Der Regierungsrat wird gebeten in geeigneter, kostengünstiger Form aufzuzeigen, in welchen Bereichen für welche Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, welche Förder- resp. Unterstützungsgelder ausgerichtet werden.

Der Kanton Bern richtet in verschiedenen Bereichen für verschiedene Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Förderbeiträge aus. Diese Unterstützungen sind sehr wichtig auf dem Weg zur Erreichung der Energieverbrauchsziele des Kantons Bern. Sie gehen deshalb in die richtige Richtung. Ein Beispiel der Unterstützung ist der Beitrag von CHF 20'000 des Kantons beim Bau eines Minergie-P-Hauses. Daneben richtet der Kanton noch einige weitere Förderbeiträge aus.

Es herrscht jedoch kaum eine klare Übersicht, wofür in welchem Fall wie hohe Unterstützungsgelder ausgerichtet werden. Viele „Energieeffizienzwillige“ finden sich kaum zurecht und müssen sich aus diesem Grund in mühsamen, zeitraubenden Aktionen bei Behörde und Ämtern durchfragen. Zusätzliche Erschwernisse sind die unterschiedlichsten Wissensstände der einzelnen Stellen und Gemeinden. Dadurch werden oftmals Unterstützungsgelder nicht beansprucht.

Mit einer einfachen Übersicht wie zum Beispiel mittels einer Broschüre oder einer Internetseite (diese sollte über alle Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern bekannt gemacht werden) könnte dabei Klarheit geschaffen werden.

Die zu wählende Massnahme soll drei wichtige Ziele erfüllen:

1. Übersicht über mögliche Förderbeiträge schaffen.

2. Verlässliche Informationen sichern.

3. Zugang zu berechtigten Fördergeldern erleichtern.

Bezugsberechtigte Personen sollen diese Fördergelder zwar auch weiterhin nach dem

„Holprinzip“ (nur wer die Gelder beantragt erhält diese auch) erhalten. Sie sind dadurch jedoch nicht mehr länger der oft herrschenden „Gerüchteküche“ ausgeliefert.

Antwort des Regierungsrats

Die aktuelle Kombination von Konjunkturstützungs- und Energiesparmassnahmen hat zur Folge, dass aus verschiedensten Quellen finanzielle Beiträge an Projekte möglich sind und die Situation etwas unübersichtlich erscheint. Die Vielfalt an Förderprogrammen zeigt, dass es der politische Wille ist, die Energieeffizienz und die Erneuerbaren Energien zu fördern. Die Förderprogramme betreffen sehr unterschiedliche Fördertatbestände und sind

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zudem oft abhängig von individuellen Beiträgen und Bedingungen des konkreten Einzelfalls.

Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen im Kanton Bern – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – folgende Fördermöglichkeiten:

− Programme des Bundes:

a. Konjunktur-Stabilisierungsprogramm, gültig bis 30. Juni 2009 b. Energetische Erneuerungen im Rahmen der Wohnbauförderung

c. Anschubfinanzierung zum Gebäude-Energieausweis, ca. ab August 2009

− Kanton: Förderung von energieeffizienten Bauten und erneuerbaren Energien gemäss Dekret über Staatsleistungen an die Energieversorgung (DEV)

− Förderprogramme einzelner Gemeinden, die sich teilweise stark unterscheiden

− Förderprogramme einzelner Energieversorgungsunternehmen

− Förderprogramme der Wirtschaft, z.B. der Stiftung Klimarappen oder von Anbietern von Systemen und Ausrüstungen

− Förderprogramme von Nichtregierungsorganisationen wie zum Beispiel des WWF und von greenpeace.

Ab 2010 gibt es vom Bund neue Fördermöglichkeiten auf Grund der vom eidgenössischen Parlament beschlossenen Teilzweckbindung der CO2-Abgabe.

Eine Übersicht über die möglichen Förderbeiträge im Energiebereich ist für Bauherrschaften und für die betroffene Branche tatsächlich sehr nützlich und praktisch.

Die Energiefachstelle des kantonalen Amts für Umweltkoordination und Energie bietet deshalb auf ihrer Webseite eingehende Informationen zum Förderprogramm des Kantons Bern sowie Links zu den ihr bekannten grösseren Angeboten an. Eine Übersicht in Form einer gedruckten Broschüre könnte allerdings kaum mit einem verhältnismässigen Aufwand à jour gehalten werden, da sie jeweils zu schnell veraltet wäre, weil die Angebote häufig wechseln.

Antrag: Annahme des Postulats unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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