• Keine Ergebnisse gefunden

Thomas Auzinger, Wels Honorierung von Vermessungsleistungen 87 Vermessung & Geoinformation 1/2015

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Thomas Auzinger, Wels Honorierung von Vermessungsleistungen 87 Vermessung & Geoinformation 1/2015"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vermessung & Geoinformation 1/2015

87

Kurzfassung

Um den Forderungen der EU-Kommission und dem seit 01.01.2006 gültigen Kartellgesetz 2005 Rechnung zu tragen hat die BAIK mit 31.12.2006 Ihre Honorarleitlinien aufgehoben.

Seit dem Jahr 2007 wird an aktuellen Leistungsbildern, in der Folge an Aufwand- und Kostenabschätzungen sowie an Kostenberechnungsprogrammen für Vermessungsleistungen gearbeitet.

Mit der RVS 06.01.11 und 06.01.12 hat die österr. Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) 2012 ein für Auftraggeber und Auftragnehmer empfohlenes Regelwerk verabschiedet. Im Vorjahr hat das Institut für Baube- trieb und Bauwirtschaft der TU Graz mit LM.VM.2014 einen Vorschlag für Leistungsmodelle und Vergütungsmodelle für alle Planerleistungen erarbeitet. Im Kapitel Vermessung wird hierin Vollinhaltlich auf die zitierten RVS verwiesen.

Im Vortrag wird auf die Entwicklung der letzten Jahre und die Anwendung der Ergebnisse eingegangen.

Honorierung von Vermessungsleistungen

Thomas Auzinger, Wels

Anschrift des Vortragenden

Dipl.-Ing. Thomas Auzinger, auzinger|grillmayer ZT OG – Zivilgeometer, Ingenieurkonsulenten für Vermessungs- wesen, staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker, allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sach- verständige für Geodäsie, Vermessung und Geografi- sche Informationssysteme, Bahnhofplatz 1, 4600 Wels.

E-Mail: office@zgeo.at

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Durch geodätische Messungen dokumentierte Verschiebungen an der Erdoberfläche stellen für SeismologInnen eine extrem wichtige Informationsquelle dar, da sie Auskunft über

In diesem Vortrag werden anhand von Erfahrungen aus dem kontinuierlichen Monitoring eines alpinen Hängegletschers (Abbildungen 1 und 2) sowie eines regelmäßig

Wichtige Randbedingungen sind hierbei, ob sich die zu ortende Plattform in Ruhe (statisch) oder in Bewegung (kinematisch) befindet und ob direkter Sichtkontakt zu den

Mit Bescheid aus 1974 wurde im Zusammenhang mit einer wasserrechtlichen Bewilligung die Dienstbar- keit der Transportwasserleitung auf dem nunmehrigen Grundstück des Klägers

Die Vorträge spannen einen Bogen über technische, geodätische und juristische Entwicklungen unserer Zeit, wobei zu Beginn der Bürgermeister (Mag. Krumschnabel) die

Nachdem sich der Verein durch Fusionierung mit der Öster- reichischen Gesellschaft für Photogrammetrie im Jahre 1973 in Verein für Vermessungswesen und Photogrammetrie

Die beschreibenden Daten wie Lagebezeichnung, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzungsergeb- nisse und Flächeninhalt der Flurstücke werden ebenso wie alle Daten der Nachweise fl

Absolute Werte ergeben sich erst, wenn man einen Punkt des Landessystem mit einem absoluten Punkt des globalen Systems verkn¨upft.. Hier steckt aber ein prinzipielles Problem: