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Archiv "Toyota Corolla: Das achte Gesicht" (17.10.1997)

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och einmal etwas runder präsentiert sich das ach- te Gesicht des Corollas gegenüber seinem Vorgän- germodell, und dieses Styling setzt sich im Innern fort.

Auch dort finden sich weni- ger Ecken und Kanten. Das Cockpit ist sachlich gestaltet;

es präsentiert sich schlicht

und funktionell, wenngleich es für den einen oder anderen etwas zu sehr nach Plastik aussehen mag.

Funktionalität steht eben- so bei den Bedienungsele- menten im Vordergrund, die alle leicht zu erreichen sind. So sitzt selbst das Autoradio er- freulich hoch. Ein bemerkens- wertes Ausstattungsdetail, das Nachahmung verdient hat:

Die Nebelrückleuchte schaltet sich nach dem Abstellen des Fahrlichts automatisch ab.

Versehentliches Blenden durch das grelle Rotlicht ist nicht mehr möglich.

Der Innenraum bietet vorne und hinten den Passa- gieren für ein Fahrzeug dieser Klasse ausreichend Platz, und auch der Kofferraum hat mit 372 Litern ein ausrei- chend großes Volumen. Der

Fahrkomfort ist gut, die Schaltung arbeitet exakt. Die Lenkung verrichtet ihren Dienst präzise, könnte aber noch etwas mehr Fahrbahn- kontakt vermitteln.

Schon das Einstiegsmo- dell mit seinem 1,4 Liter-Mo- tor und einer Leistung von 63 kW/86 PS bietet genügend

Reserven für zügiges Vor- wärtskommen. Zudem läuft der Motor angenehm leise.

Wer auf starke Beschleuni- gung verzichtet, kann dieses durchweg gutmütige Aggre- gat relativ schaltfaul fahren.

Der Motor erfüllt bereits die D3-Abgasnorm und benötigt nch Angaben des Herstellers akzeptable 6,9 Liter Super auf 100 Kilometer.

Sicherheit

Der neue Corolla wird mit einer umfangreichen Sicher- heitsausstattung geliefert:

Fahrer- und Beifahrerairbag gehören ebenso zur Serie wie ABS, Sicherheitsgurte mit Straffern und Gurtkraftbe- grenzern sowie ein doppelter Seitenaufprallschutz in allen A-2764 (84) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 42, 17. Oktober 1997

Toyota Corolla

Das achte Gesicht

Rund 21 Millionen Corollas liefen bei Toyota bereits vom Band.

Um diesen Erfolg auch in den nächsten Jahren halten zu können, hat der japanische Autohersteller seinem Corolla ein ordentliches Facelifting verpaßt. Dabei stand die konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der europäischen Kundschaft im Vordergrund.

Auch optisch an den Trend der Zeit angepaßt: der neue Corolla Foto: Seidel V A R I A

AUTO

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Türen. Auf Wunsch sind außerdem Sidebags lieferbar.

Auch die übrige Serien- ausstattung ist bereits beim Grundmodell vergleichswei- se umfangreich: Außentem- peraturanzeige, Drehzahl- messer, Getränkehalter in der Mittelkonsole, höhenverstell- barer Fahrersitz, Kopfstützen hinten, asymmetrisch teilbare Rücksitzlehne, Servolen- kung, Wärmeschutzvergla- sung und Zentralverriegelung mit Wegfahrsperre.

Toyota folgt dem allge- meinen Trend bei der Aus- stattung moderner Fahrzeu- ge; so ist eine Klimaanlage für 2 200 DM Aufpreis im Ange- bot enthalten. Daß die Kund- schaft selbst bei Klein- und Mittelklassefahrzeugen nicht mehr auf die Technik und die Innovatonen der „Großen“

verzichten muß, beweist der japanische Autohersteller mit dem Navigationssystem: Der elektronische Wegweiser ist für 5 990 DM erhältlich. Stellt sich die Frage, ob Käufer von Autos in diesem Marktseg- ment und in dieser Preisklas- se bereit sind, so viel Geld zu- sätzlich zu investieren.

Preise und Motorisierung

Toyota bietet für den Corolla drei verschiedene Motoren an. Neben dem 1,4- Liter-Antrieb stehen ein 1,6- Liter-Motor mit einer Lei- stung von 81 kW/110 PS (8,0 Liter/100 km beim Liftback) und ein Selbstzünder mit 53 kW/72 PS. Der Diesel ver- braucht nach Werksangaben 6,4 Liter auf 100 Kilometer.

Der Corolla wird in vier Ausstattungsvarianten ange- boten – außer in der Grund- ausstattung noch als „linea terra“, „linea luna“ (nur als Liftbackversion mit 1,6-Liter- Triebwerk lieferbar) und der Corolla G6, der nur mit 1,4- Liter-Motor geordert werden kann.

Das Einstiegsmodell der- neuen Corolla-Reihe kostet mit der 1,4-Liter-Maschine 23 990 DM. Marc Seidel

A-2765 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 42, 17. Oktober 1997 (85)

V A R I A AUTO

Der Kauf eines gebrauch- ten Autos gilt als Vertrauens- sache. Häufig müssen sich je- doch im nachhinein die Ge- richte damit befassen. Einige typische Urteile sind im fol- genden zusammengestellt.

cc Unfallwagen Ge- brauchtwagenhändler müs- sen ein Auto, bevor sie es ver- kaufen, auf Unfallschäden prüfen und den Kunden – auch ohne dazu aufgefordert zu werden – darüber infor- mieren – es sei denn, es han- dele sich um eine Lappalie (Oberlandesgericht Köln, Az.: 19 U 106/95).

cc Verkehrssicher Ein Gebrauchtwagenhändler, der ein Auto verkauft, das nach einem Unfall nur notdürftig repariert wurde und nicht ver- kehrssicher ist, muß dem Kunden reinen Wein ein- schenken, andernfalls dieser das Geschäft auch dann rück- gängig machen darf, wenn er von dem Unfallschaden wuß- te (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 32 U 70/96).

cc Autocheck Ein Ge- brauchtwagenhändler ist nicht verpflichtet, einen Wa- gen vor dem Weiterverkauf durchzuchecken – es sei denn, es lägen offensichtlich An- haltspunkte für Unfallschä-

den vor. Kauft ein Kunde ein Fahrzeug mit der vertragli- chen Zusicherung „durchge- sehen und in Ordnung“, so muß er sich mit altersbeding- ten Verschleißerscheinungen abfinden – es sei denn, er ha- be sich bestimmte Eigen- schaften ausdrücklich zusi- chern lassen. (Landgericht Saarbrücken, Az.: 12 O 382/95)

cc Arglistig Erklärt ein Gebrauchtwagenhändler, daß ein Fahrzeug nach Angaben des Vorbesitzers „unfallfrei“

sei, hätte er jedoch bei ange- messener Prüfung feststellen müssen, daß diese Angabe nicht stimmt, so kann der Käufer des Wagens das Ge- schäft rückgängig machen, weil er arglistig getäuscht wurde (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 13 U 41/94).

cc Lauter Motor–Besich- tigt der Interessent eines Ge- brauchtwagens das Fahrzeug mehrfach, stellt er dabei auch ein lautes Motorgeräusch fest, das schließlich dazu führt, daß der Preis um rund 20 Prozent gesenkt wird, so kann er den Verkäufer nicht schadenersatzpflichtig ma- chen, wenn er das Auto den- noch unter Ausschluß jegli- cher Gewährleistung kauft

und schon nach 200 Kilome- tern einen neuen Motor be- nötigt (Amtsgericht Frank- furt am Main, Az.: 29 C 1407/96-46).

ccLaufleistung– Gibt ein Gebrauchtwagenhändler die Kilometerleistung eines Au- tos auf einem Schild im La- den exakt an, so hat er sie „zu- gesichert“ – mit der Folge, daß er den Wagen zurückneh- men muß, wenn sich heraus- stellt, daß die Angabe nicht stimmt, selbst wenn er im Kaufvertrag sich auf „Anga- ben des Vorbesitzers“ beruft (Oberlandesgericht Braun- schweig, Az.: 3 U 151/94).

cc Auf Probefahrt haftet der Kaufinteressent–Macht der Interessent eines privat angebotenen Gebrauchtwa- gens eine Probefahrt, so muß er für einen dabei schuldhaft verursachten Unfall einste- hen. Er kann – anders als bei einem Händler – nicht davon ausgehen, daß für diesen Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde oder der Verkäufer stillschweigend die Haftung des Interessen- ten ausgeschlossen hätte.

(Oberlandesgericht Köln, Az.: 16 U 32/95)

cc Garantiezusage Ver- kauft ein Gebrauchtwagen- händler ein Fahrzeug mit ei- ner dreimonatigen Garantie, so muß er in dieser Zeit Män- gel kostenfrei beheben – es sei denn, er könne nachwei- sen, daß der Käufer den Scha- den verursacht hat (Bundes- gerichtshof, Az.: VIII ZR

19/94). WB

Gebrauchtwagen

Richterurteile zum

Autokauf

Referenzen

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