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Spitalpharmazie

Vereinfachte Gewinnung von

Eigenserum- Augentropfen

Seite 05 Ambulant vor stationär

03

Welche Eingriffe betroffen sind.

Einführung des

Generalkonsents

06

Patienten müssen einwilligen, damit mit ihren Daten geforscht werden darf.

01/2018

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2 ·

Editorial

Neues aus dem KSA …

Rochade. Die Kantonsspital Aarau AG regelt ihre Verantwortlichkeiten neu. So setzt sich der Verwaltungsrat der Spital Zofingen AG künftig aus drei Geschäftslei- tungsmitgliedern des KSA sowie einem Delegierten des Spitals Zofingen zusammen.

Robert Rhiner löst Konrad Widmer als Verwaltungsratspräsident ab. Neben Dr. Robert Rhiner sitzen neu Prof. Dr. med. Mark Hartel, Geschäftslei- tungsmitglied KSA, Bereichsleiter Chirurgie und Chefarzt Klinik für Viszeralchirurgie, Dr. med. Christian Reize, CEO Spital Zofingen, und Thomas Fischer, Geschäftsleitungsmitglied KSA und Bereichsleiter Finanzen + Controlling, neu im Verwaltungsrat des Spitals Zofingen.

«Mit der Veränderung der Spitallandschaft steigt die Bedeutung von klar strukturierter Zusammenarbeit zwischen Spitälern immer mehr», erklärt Dr. Konrad Widmer, Verwaltungsratspräsident der Kantonsspital Aarau AG den Wechsel. Es sei deshalb unabdingbar, dass das Spital Zofingen und das Kantonsspital Aarau näher zusammenrücken und ein koordinier- tes Leistungsangebot anbieten. «Dies ist künftig nur mit einer einfachen und durchgängigen Führungsstruktur möglich», führte Konrad Widmer aus.

Auf dem Podest. Ein Team der Spitalpharmazie unter der Leitung von Dr. rer. nat. Dorothee Wandel, Leitende Apothekerin, hat an den Swiss Quality Awards 2017 Ende des letzten Jahres in Solothurn für sein eingereichtes Qualitätsprojekt den zweiten Preis gewonnen. Den mit 2000 Schweizerfranken dotierten Preis erhielt das Team für sein qualitätssicherndes Verfahren beim Einsatz von Nährlösungen bei Säuglingen. Mit dem Projekt ist eine mikrobiologische Qualitätskontrolle für parenterale Nährlösungen am KSA eingeführt worden, die eine Kontamination innert 24 Stunden erkennt, d. h. vor Applikation. Nach einer sechsmonatigen Pilotphase wurde die Methode standardmässig in der Klinik für Kinder und Jugendliche eingeführt.

Dr. pharm. Richard Egger, Spital- pharmazie, Chefapotheker;

Dr. rer. nat. Dorothee, Wandel, Spitalpharmazie, Leiterin Produk- tion, Gisela Rey, Spitalpharmazie, Mitarbeiterin, Qualitätssicherung, und Dr. phil. II Hans Fankhauser, Institut für Labormedizin, Leiter Medizinische Mikrobiologie.

Liebe Kolleginnen Liebe Kollegen

Am KSA werden seit längerem bestimmte Eingriffe wenn möglich ambulant durch- geführt. Seit 1. Januar 2018 tun wir dies auch im kantonalen Auftrag. Selbstverständ- lich so, dass Komfort und die Behandlungs- sicherheit für die Patienten gewährt bleiben.

Begründete Ausnahmen beurteilen wir individuell von Patient zu Patient.

Seit Kurzem verfügt das Onkologiezentrum Mittelland über 6 vollzertifizierte Onkologiezentren und befindet sich damit unter den Top-4-Onkologiezentren der Schweiz. Im Bereich Hochspezialisierte Medizin (HSM) ist der Zuschlag für die Schlaganfallbehandlung um weitere sechs Jahre verlängert worden.

Neu ist am KSA die Gewinnung von Eigenserum-Augentropfen umgestellt worden und steht nun Patienten mit verschiedensten Augenkrankheiten als neue Therapieoption zur Verfügung.

Um die Qualität der Diagnostik und Behandlung sowie die Attraktivität als Lehrspital hoch zu halten, ist eine Forschungsaktivität unabdingbar. Das KSA

betreibt hier vor allem sogenannte Versorgungs- und Outcome-Forschung.

Damit aber Forschung betrieben werden darf, muss im Minimum ein Generalkonsent, eine Einwilligung bei den Patienten eingeholt werden. Nach einem Pilot im letzten Jahr haben wir den Generalkonsent seit Januar 2018 auf das gesamte Spital ausgedehnt. Erfreulich ist, dass wir bislang eine 87%ige Einwilligungsrate haben, was für das Vertrauen unserer Patientinnen und Patienten in unsere Forschungstätigkeit spricht.

Zu guter Letzt verabschiede ich mich mit diesem «Insider» von Ihnen. Am 31. März bin ich als stellvertretender CEO des KSA, Präsident der Ärztekon- ferenz, Mitglied der Geschäftsleitung und Chefarzt des Instituts für

Labormedizin zurückgetreten. Ich bedanke mich bei Ihnen für die vielen tollen Jahre der Zusammenarbeit und des Vertrauens und wünsche Ihnen und unserem fantastischen Spital viel Erfolg und auch sonst alles Gute.

Prof. Dr. med. Andreas Huber Präsident der Ärztekonferenz Mitglied der Geschäftsleitung

Neuer Verwaltungsrat für Spital Zofingen Swiss Quality Awards 2017: Platz 2

Aktuelles 2 ·

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· 3 Rubrik

Ambulant vor stationär

Seit Anfang Jahr gilt für bestimmte elektive Eingriffe ambulant vor statio- när. In begründeten Fällen kann der Eingriff jedoch nach wie vor stationär erfolgen.

Seit dem 1. Januar 2018 müssen aufgrund der revidierten Spitalverordnung des Kantons Aarau einige elektive Operationen/Interventionen in der Regel ambulant durchgeführt werden. Patientin- nen und Patienten, welche besonders schwer erkrankt sind, schwere Begleiterkrankungen haben, postoperativ eine intensive Behandlung oder Betreuung benötigen oder bei denen soziale Faktoren vorliegen, die eine ambulante Behand- lung verunmöglichen, können auch weiterhin stationär versorgt werden.

Begründete Ausnahmen

Das Departement für Gesundheit und Soziales hat pro Eingriffsgruppe eine Quote festgelegt, innerhalb derer die Eingriffe stationär durchge- führt werden können. Das bedeutet, dass mit Ihrer Unterstützung die Kollegen des KSA Interventionen aus oben genannter Liste auch weiterhin stationär ausführen können. Sollten Sie uns Patientinnen und Patienten zuweisen, bei denen nach Ihrem Dafürhalten Gründe für eine stationäre Durchführung einer Prozedur vorlie-

Ambulant geplante Eingriffe

Folgende Eingriffsgruppen sind gemäss revidierter Spitalverordnung von der neuen Regelung betroffen:

• Katarakt-Operation grauer Star

• Handchirurgie, Fusschirurgie (exkl. Hallux valgus)

• Osteosynthesematerialentfernungen (OSME)

• Kniearthroskopien inkl. Eingriffe am Meniskus

• diagnostische Herzkatheter untersuchungen

• Herzschrittmacherimplantationen

• einseitige Krampfaderoperationen der unteren Extremität

• periphere perkutane transluminale Angioplastie (PTA)

• Hämorrhoiden

• Zirkumzisionen

• Eingriffe an der Zervix

• Eingriffe am Uterus

• extrakorporale Stosswellenlithotripsie (ESWL) • gen, so wären wir um einen Hinweis im Zuwei-

sungsbrief dankbar. Die präoperative/präinter- ventionelle Abklärung sowie die Nachbehandlung der Patienten werden wir Ihnen gerne weiterhin überlassen.

Die Liste der ambulant durchzuführenden Eingriffe sowie deren Ausschlusskriterien finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau. Stichworte Google: «DGS ambulant vor stationär». •

© Getty/edwardolive

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4 · Aktuell

Onkologiezentrum Mittelland neu mit sechs voll zertifizierten Tumorzentren

HSM-Leistungsauftrag für die Behandlung von Hirnschlägen verlängert

Das Beschlussorgan der «Interkantonalen Verein- barung über die hochspezialisierte Medizin» hat im Januar 2018 den bestehenden Leistungsauf- trag des Kantonsspitals Aarau für die komplexe Behandlung von Hirnschlägen bis 2024 verlän- gert. Damit verfügt Aarau über einen Leistungs- auftrag für weitere sechs Jahre auf diesem Gebiet. Das KSA gehört bei der Schlaganfallbe- handlung zu den Spitälern mit den höchsten Fallzahlen in der Schweiz.

«Wir sind stolz, dass unser Leistungsauftrag im Bereich ‹komplexe Behandlung von Hirnschlägen›

für weitere sechs Jahre verlängert wurde», sagt CEO Robert Rhiner. Das Kantonsspital Aarau darf diesen Leistungsauftrag im Bereich der hochspe- zialisierten Medizin seit 2011 ausführen. Die Vergabe ist dabei an strenge Bedingungen geknüpft. «Wer komplexe Behandlungen bei Hirnschlagpatienten durchführen will, muss insgesamt 14 strenge Auflagen erfüllen», erklärt Rhiner. Dazu zählen die aufwändige Zertifizierung Neue Zertifizierungen. Das Onkologiezentrum Mittelland treibt den Zertifizierungsprozess für seine Tumorbehandlungszentren weiter voran. Zu den neu von der Deutschen Krebsgesellschaft auditierten Einrichtungen zählen das Hautkrebs- zentrum, die Behandlung uroonkologischer

Tumorarten bei Hoden, Penis, Blase und Niere sowie der Schwerpunkt Dysplasie. Insgesamt verfügen nun sechs Organzentren über eine Vollzertifizierung. Das Brustkrebszentrum weist neben der Re-Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft auch über eine Re-Zertifizie- rung der europäischen Zertifizierungsgesellschaft EUSOMA aus.

Unter den Top vier in der Schweiz

«Mit der Vollzertifizierung von insgesamt sechs Organzentren mit einem breiten Behandlungs- spektrum gehört das Onkologiezentrum des Kantonsspitals Aarau (OZM) weiterhin zu den vier grössten zertifizierten Krebsbehandlungszentren der Schweiz», stellt Prof. Dr. Christoph Mamot, Vorsitzender des Onkologiezentrums Mittelland, fest. Ebenfalls in diesem Jahr erfolgte die Vollzer- tifizierung für die Behandlung des Bauchspeichel- drüsenkrebses (Pankreaskarzinom) und die

als Stroke Center, welche am KSA mit einer fast 100%-Punktzahl erfüllt wurde, ein Schlaganfall- team, welches rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr in Bereitschaft steht, adäquate Weiter- und Fortbildung für medizinisches Fachpersonal, Forschung sowie das Erreichen von Mindestfall- zahlen.

Mehr als 850 Schlaganfallpatienten Am Kantonsspital Aarau wurden 2017 mehr als 850 Schlaganfallpatienten stationär behandelt und über 130 komplexe hochspezialisierte Hirnschlagbehandlungen durchgeführt. Dazu zählen insbesondere die rasche Wiedereröffnung von hirnversorgenden Arterien mittels Katheter (mechanische Thrombektomie/Stent) oder eine spezialisierte Operation (Thrombendarteriekto- mie). Das interdisziplinäre Expertenteam mit Vertretern aus Neurologie, Neuro radiologie, Neurochirurgie, Gefässchirurgie, Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin arbeitet dabei rund

um die Uhr Hand in Hand zum Wohle aller Patienten. «Die enge Kooperation mit den Ret- tungsdiensten des Kantons und die fein abge- stimmte Koordination mit unseren Partnerspitä- lern ermöglichen den raschen Transport ans Stroke Center Aarau und einen unverzüglichen Behandlungsbeginn im Sinne einer umfassenden Schlaganfallversorgung im gesamten Mittelland», hält CEO Robert Rhiner fest. •

www.ksa.ch/strokecenter

Re-Zertifizierung der bereits bestehenden Tumorzentren nach DKG. Das OZM des KSA verfügt damit über folgende vollzertifizierte Tumorzentren:

– Brustkrebszentrum

– gynäkologisches Krebszentrum (Gebärmutter, Gebärmutterhals, Eierstöcke, Scheide und Schamlippen sowie Dysplasie-Vorsorge) – viszeralonkologisches Zentrum (Darm, Pankreas) – Hautkrebszentrum

– Leukämie- und Lymphomzentrum

– Prostatakrebs- und uroonkologisches Tumor- zentrum (Hoden, Penis, Nieren, Harnblase)

«Wir freuen uns ausserordentlich über die stetig wachsende Zahl an zertifizierten Zentren am KSA», sagt Dr. Martha Kaeslin, Leiterin des Onkologie zentrums KSA, «und arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, für weitere Tumorbehandlungen Zertifizierungen zu erhalten.» •

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· 5 Spitalpharmazie

Vereinfachte Gewinnung von Eigenserum-Augentropfen

Am Kantonsspital Aarau steht ein neues Verfahren zur Gewinnung von Eigen- serum-Augentropfen (ESAT) zur Verfügung. Aus einer Vollblutspende können jetzt Augentropfen für 4 bis 6 Monate gewonnen werden.

Das Verfahren zur Gewinnung von Eigenserum- Augentropfen (ESAT) am KSA war bisher sehr aufwändig. Die Patientinnen und Patienten mussten monatlich für eine Blutentnahme ins klinische Labor kommen. Mit dem neuen Verfah- ren können nun aus einer Blutspende Augentrop- fen für fast ein halbes Jahr gewonnen werden.

Das neue Herstellungsverfahren

Für die Herstellung ist eine Eigenblutspende von ca. 450 ml erforderlich. Diese Blutentnahme erfolgt im Blutspendezentrum Aarau. Aus dem Vollblut wird im Blutspendezentrum autologes Serum gewonnen, das im GMP-Bereich der Spitalpharmazie unter Reinraumbedingungen zu Augentropfen weiterverarbeitet wird. Drei Tage nach Blutentnahme stehen die Serumaugentrop- fen zur Abholung in der Spitalpharmazie (Haus 17 KSA) bereit.

Aus einer Blutentnahme können ca. 120 bis 180 Tagesdosen ESAT hergestellt werden. Die ESAT

müssen im haushaltsüblichen Gefrierfach bei –18 °C tiefgekühlt gelagert werden. Die Haltbar- keit der ESAT bei –18 °C beträgt 6 Monate. Jeden Tag wird ein frisches Fläschchen aufgetaut, das nach dem Auftauen 24 Stunden verwendet werden darf. Der Transport zum Patienten erfolgt tiefgekühlt in einer Styroporbox mit Trockeneis.

Erfolgsgeschichte

Eigenserum-Augentropfen (ESAT) werden seit Anfang der 90er-Jahre bei verschiedenen Formen des trockenen Auges (Sicca-Syndrom, Keratokon- junctivitis, Epitheldefekte, Hornhautulkus bei chronischer Polyarthritis, Sjögren-Syndrom, Neurotrophe Keratopathie, Graft vs. Host Disea- ses u. a.) weltweit mit grossem Erfolg eingesetzt.

Die Wirkung ist auf die im Serum vorhandenen Substanzen wie epithelial growth factor (EGF), platelet-derived growth factor (PDGF), Fibronec- tin, Vitamin A und viele andere zurückzuführen.

In ihrer Zusammensetzung sind ESAT der Tränen-

Verordnung und Kosten

Die Herstellung von ESAT setzt eine ärztliche Verordnung durch die Augen- klinik oder einen niedergelassenen Augenarzt voraus. Die ESAT sind im Rahmen einer Stufentherapie in die Leitlinie Sicca-Syndrom aufgenom- men.

Kostenübernahme KK / Selbstzahler Eine 4-Monats-Menge kostet inkl.

Blutentnahme und Blutuntersuchung 1435 CHF, eine 6-Monats-Menge, verdünnt in BSS, 1820 CHF.

Die Kostengutsprache sollte frühzeitig bei der Krankenkasse beantragt werden und muss zum Zeitpunkt der Anmel- dung vorliegen.

Anmeldung

Alle Informationen zum Vorgehen, Kostengutsprache und zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des KSA unter:

ksa.ch/eigenserum-augentropfen

Kontakt

Spitalpharmazie KSA

E-Mail: spitalpharmazie.info@ksa.ch Telefon: +41 62 838 94 55

flüssigkeit sehr ähnlich und können deshalb zur Benetzung, Reinigung und Ernährung der Augen- oberfläche angewendet werden. In bestimmten Fällen sind ESAT künstlichen Tränenersatzmitteln deutlich überlegen. Allergische Reaktionen können ausgeschlossen werden, da ESAT keine Konservierungsstoffe enthalten. •

Dr. Richard Egger / Dr. Dorothee Wandel

© Getty/galitskaya

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6 · Fokus Forschung

KSA-weite Einführung des Generalkonsents

Seit Inkrafttreten des neuen Humanforschungsgesetzes per 1. Januar 2014 müssen Patientinnen und Patienten einwilligen, wenn ihre medizinischen Daten und Proben zu Forschungszwecken genutzt werden sollen. Dies geschieht schriftlich im Rahmen des sogenannten Generalkonsents. Im KSA erfolgte die spitalweite Einführung dieses Prozesses per 1. Januar 2018.

Im Rahmen des Generalkonsents können Patien- tinnen und Patienten entscheiden, ob ihre routine- mässig erhobenen Daten und Proben für For- schungszwecke weiter verwendet werden dürfen.

Seit der Einführung des Humanforschungsgeset- zes 2014 ist diese schriftliche Einwilligung eine Voraussetzung dafür, dass diese Daten und Proben für künftige Forschungsprojekte verwendet werden können. Damit sich das KSA auch weiterhin als Zentrums- und Forschungsspital positionieren kann, ist der Generalkonsent eine wichtige Grundlage.

Nationale Abstimmung

Die SAMW und swissethics entwickeln mit einer Arbeitsgruppe eine nationale Vorlage für den Generalkonsent, welche die Informationen für die Patientinnen und Patienten sowie ein Formular zur Einwilligung umfasst. Das Ziel ist es, in der Schweiz möglichst einheitliche Voraussetzungen für multizentrische Studien zu schaffen. Eine erste Vorlage steht bereits als Empfehlung zur Verfü- gung, diese wird nun nach den ersten Erfahrungen weiterentwickelt. Für Kinder und Jugendliche und

deren Eltern werden zu einem späteren Zeitpunkt spezifische Vorlagen bereitgestellt. Am KSA werden auf Basis der nationalen Vorlage leicht angepasste Dokumente verwendet.

Wer holt die Einwilligung ein?

Gleichzeitig mit dem Patientenaufgebot für elektive stationäre oder ambulante Eintritte werden die Unterlagen (Informationsschreiben und Einwilli- gungserklärung) den Patienten zugestellt. Bei Notfalleintritten werden die entsprechenden Unterlagen den Patienten nach Möglichkeit durch die Patientenaufnahme zur Unterschrift vorgelegt.

Es kann jedoch sein, dass auch Sekretariate oder Pflegende diese Formulare von den oder für die Patienten erhalten. Die Rücksendung erfolgt immer an die Patientenaufnahme.

Für Forschung sensibilisieren

Der Generalkonsent erlaubt die retrospektive Auswertung der erhobenen Daten und Proben. Die Einholung des Generalkonsents stärkt jedoch auch das Bewusstsein unserer Patientinnen und Patienten für die Bedeutung der klinischen

Seite 1 / 1 Druckdatum: 09.05.2017 / 1 H26 G2.206

Herr Prof. Dr. med James Bond

Einwilligungserklärung für die Weiterverwendung von Daten und Proben für die Forschung Ich habe die Informationen zur Verwendung von gesundheitsbezogenen Daten und Proben für die Forschung erhalten und gelesen.

Ich willige ein, dass meine gesundheitsbezogenen Daten und Proben in verschlüsselter Form für die Forschung verwendet werden dürfen.

܆ja ܆nein

Herr James Bond, Geboren am: 01.01.1950, Patientennummer: T001

____________________________________________________________________________________

Ort, Datum rechtsgültige Unterschrift der Patientin / des Patienten

____________________________________________________________________________________

oder rechtsgültige Unterschrift der gesetzlichen Vertretung

sowie Beziehung zur Patientin / zum Patienten

Ort, Datum [Name und Vorname, Unterschrift]

Ich weiss, dass ich jederzeit Fragen stellen kann und dass ich die Einwilligung jederzeit ohne Begründung widerrufen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder an die Leiterin Qualitätsmanagement, Daniela Vetterli, 062 838 48 81, daniela.vetterli@ksa.ch.

Für den internen Gebrauch: Formular bitte retour an Patientenempfang, Haus 1, Rohrpost 190 Kantonsspital Aarau AG Tellstrasse, CH-5001 Aarau Tel. +41 (0)62 838 41 41 www.ksa.ch

Forschung. Jeder Patient, jede Patientin kann so selber einen Beitrag leisten für die Weiterentwick- lung der medizinischen Behandlung.

Es wird jedoch auch in Zukunft notwendig bleiben, für interventionelle Studien eine spezifische Studieneinwilligung der ausgewählten Patientinnen und Patienten einzuholen. Zudem braucht es für alle Forschungsprojekte auch bei Vorliegen eines Generalkonsents die Bestätigung der Ethikkom- mission, dass ein Projekt durchgeführt werden

kann. • Luzia Jäger

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· 7 Fokus Forschung

Was ist der Zweck des Generalkonsents und warum ist er notwendig?

Philipp Schütz: Bei allen Patientinnen und Patienten, die im Spital behandelt werden, gibt es eine grosse Menge an klinischen Daten, die für Prozessverbesserungen und Forschung gebraucht werden könnten. Diese Patientendaten könnten uns helfen, die Behandlung von zukünftigen Patienten noch weiter zu verbessern und auch Diagnostik und Therapie zu optimieren. Mit dem Generalkonsent geben uns Patienten die Möglich- keit, Routinedaten für solche Forschungszwecke anonymisiert zu verwenden. Der Generalkonsent ist im Rahmen einer nationalen Initiative für diesen Zweck vorgeschrieben.

Wie läuft der Einwilligungsprozess genau ab?

Marlen Meier: Wenn sich der Patient im Ambula- torium anmeldet, wird er persönlich durch die Sekretärin auf die Einwilligungserklärung (Gene- ralkonsent) aufmerksam gemacht. Wir teilen dem Patienten mit, dass jeder Patient gefragt wird, ob er einverstanden ist, seine Unterlagen (Labor, Berichte/Dokumente) anonymisiert für die Forschung freizugeben. Wir geben dem Patienten dann das Informationsschreiben und die Einwilli- gungserklärung ab.

Gewisse Patienten füllen das Formular vor Ort aus, andere Patienten nehmen es mit nach Hause und bringen es beim nächsten Termin mit. Damit wir einen Überblick haben, welche Patienten wir noch nicht gefragt haben, schauen wir jeweils bei der Sprechstundenvorbereitung (am Vortag) nach, bei welchem Patienten der Generalkonsent als unbekannt hinterlegt ist. Alle ausgefüllten Einwilli- gungserklärungen schicken wir am Abend dem Patientenempfang zu.

Wie oder durch wen werden die Patientinnen und Patienten aufgeklärt?

Marlen Meier: Die Patienten werden durch das Sekretariat (Pflege) oder durch den Arzt persön-

lich beim Sprechstundentermin aufgeklärt. Bei Neuzuweisungen schicken wir die Einwilligungser- klärung (Generalkonsent) schriftlich mit dem Termin zu.

Wie ist das bisherige Echo der Patientinnen und Patienten. Wie hoch ist die Akzeptanz des Generalkonsents?

Marlen Meier: Viele Patienten unterschreiben den Generalkonsent, ohne sich Gedanken darüber zu machen. Einige Patienten sind verunsichert über das Wort Forschung und möchten sich versichern, dass keine Experimente mit Medika- menten oder Ähnlichem geschehen. Wenn wir die Patientin oder den Patienten aufklären, dass es nur um die Routinedaten geht, die sowieso vorhanden sind, dann ist der Goodwill vonseiten der Patientin oder des Patienten sehr hoch.

Wichtig ist insbesondere, dem Patienten zu erklären, dass es die Absicht dieses Generalkon- sents ist, die zukünftige Patientenbetreuung und -behandlung weiter zu verbessern.

Was ist, wenn ein Patient im Nachhinein seine Einwilligung zurückzieht?

Philipp Schütz: Patienten können generell ihre Einwilligung jederzeit zurückziehen. In einem solchen Fall wird der Patient entsprechend in der Datenbank umkodiert und seine Daten werden nicht für künftige Forschungszwecke verwendet.

Dies hat keinerlei Einfluss auf die weitere Be- handlung des Patienten.

Welchen Nutzen erwarten Sie aus den gesammelten Daten?

Philipp Schütz: Die gesammelten Daten erlauben uns, Rückschlüsse über unsere Behandlungsqua- lität zu ziehen und die grosse Menge an Routine- daten, die in unseren Computersystemen gespei- chert sind, aktiv im Sinne der Qualitätsverbesse- rung zu nutzen. Wir können zum Beispiel schauen, ob gewisse Blutwerte uns Informationen

über die Prognose eines Patienten erlauben, oder besser voraussagen, ob ein Patient von einer Behandlung profitieren kann oder nicht. Diese Art der Forschung nennt sich «Personalisierte Medizin» und hat zum Ziel, das richtige Medika- ment für den richtigen Patienten zu finden, ohne dabei viele Patienten unnötig zu behandeln, die keinen Therapienutzen haben. Die Datenbank kann auch helfen, seltene Krankheiten besser zu verstehen, weil wir gezielt für solche Patienten unsere Datenbank befragen können und dabei Zusammenhänge aufdecken können, die bisher unklar waren. •

«Der Generalkonsent hilft uns, unsere Behandlungsqualität zu verbessern»

Wir haben Prof. Dr. Philipp Schütz, Leitender Arzt der medizinischen Uniklinik, sowie Marlen Meier vom Sekretariat Ambulatorium der medizinischen Uniklinik über ihre bisherigen Erfahrungen mit dem Generalkonsent befragt.

Prof. Dr. Philipp Schütz

Marlen Meier

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www.ksa.ch Impressum: Redaktion: Ralph Schröder | Gestaltung: Sheryl Strasser | Erscheint dreimal jährlich Fotoquelle Titelbild: © Getty/parema

Agenda

Diese und weitere Veranstaltungen finden Sie im Intranet.

6. April 2018, 12.15–13.15 Uhr KSA, Haus 40, 1. UG, Hörsaal Wolke

News aus dem Hämostase-Labor Hämato-Onko-Lunch

12. April 2018, 17.00–18.00 Uhr KSA Neurozentrum, Haus 4, 2.OG, Rapportraum

Quantitative EEG-Analyse in nicht-epileptischen Erkrankungen Fortbildung Neurozentrum

13. April 2018, 11.00–13.00 Uhr KSA, Haus 25, 1. UG, Rapportraum

Anspruchsvolle Gesprächssituation

Prof. Dr. med. Reto Stocker, Leiter Institut für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinik Hirslanden

26. April 2018, 13.30–17.30 Uhr KSA Hörsaal, Haus 1

KSA Forum Primary Care

Forbildungsveranstaltung für Zuweiser

26. April, 2018, 15.45–16.45 Uhr KSA, Haus 8, 1. UG, Rapportraum

Von der Blase zum Gehirn und zurück – Neuro-Urologie quo vadis Fortbildung Frauenklinik

26. April 2018, 17.00–18.00 Uhr KSA Neurozentrum, Haus 4, 2. OG, Rapportraum

Wann, wie und wo stimulieren – tiefe Hirnstimulation bei M. Parkinson Fortbildung Neurozentrum

27. April 2018, 12.15–13.15 Uhr KSA, Haus 25, 1. UG, Rapportraum

Kooperationen und Netzwerke – Alleingang oder Kooperationen Gastreferent: Peter Suter, Verwaltungsratspräsident Spital Lachen

27. April 2018, 12.15–13.15 Uhr KSA, Haus 40, 1. UG, Hörsaal Wolke

Hat die Immuntherapie die gynäkologische Onkologie erreicht?

Hämato-Onko-Lunch

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· 11

Vorankündigung

11. KSA Forum Primary Care

Donnerstag, 26. April 2018

13.30 bis 17.30 Uhr, Haus 1, Hörsaal

Varia / Events

Vorankündigung. Das Kantonsspital Aarau führt im Frühsommer 2018 eine Befragung bei seinen zuweisenden Ärztinnen, Ärzten und Institutionen durch.

Wir freuen uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, den webbasierten Frage- bogen auszufüllen. Die Einladung dazu erhalten Sie ab Ende Mai per E-Mail.

In dieser Befragung werden erstmalig auch Fragen zur Zufriedenheit mit dem Rettungsdienst Aargau West gestellt. Falls Sie Kontakt zu unseren Instituten der Labormedizin oder der Pathologie pflegen, bietet sich ebenfalls die Möglichkeit, zu deren Dienstleistungen eine Rückmeldung zu geben.

Wertvolle Infos für die Zusammenarbeit

Mit dieser Umfrage erhalten wir wertvolle Hinweise für die Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir sind gespannt auf Ihre Rückmeldungen und freuen uns über eine rege Umfragebeteiligung. Über die Resultate der Befragung informieren wir Sie in einer späteren Ausgabe des Insider.

Besten Dank im Voraus für Ihre Teilnahme! •

Zuweiserbefragung 2018

© Getty/alexsl

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10 · Varia

Abschied von Prof. Andreas Huber und Schlüsselübergabe

Symposium. Am 15. März 2018 ist Prof. Andreas Huber im Rahmen eines Symposiums als Chefarzt und Leiter des Instituts für Labormedizin im Hörsaal des KSA feierlich verabschiedet worden. Die Veranstaltung stand ganz im Zeichen der Forschung und Innovation, für die sich Prof. Huber seit Übernahme des KSA- Labors vor 25 Jahren stets aktiv eingesetzt hat. An der Veranstaltung nahmen Wegbegleiter, labormedizinische Zöglinge und Fachkolleginnen und -kollegen aus der ganzen Schweiz sowie aus dem KSA teil, ebenso die Geschäftsleitung und Mitglieder des Verwaltungsrates. Selbst Regierungsrätin Franziska Roth liess es sich nicht nehmen, die Verdienste von Prof. Huber kurz persönlich zu würdigen. Von sämtlichen Referenten wurde der innovative Geist, der Mut, die Führungsstärke, aber auch die Warmherzigkeit und Originalität von Prof. Huber herausgestrichen. Als Überraschungsgast konnte der bekannte deutsche Biologe, Mediziner und Duftforscher Hanns Hatts gewonnen werden, der mit einem beeindruckenden Referat über die Wirkfähigkeit von Duftstoffen im Körper überzeugte.

Die Kurz-Laudationen

In mehreren kurzen Laudationen wurde Prof. Huber von Wegbegleitern aus dem KSA als Mensch, Kollege und als Vorgesetzter gewürdigt, u. a. von Elisabeth Winkler, Mitarbeiterin Restauration, Christoph Saxer, Cheflaborant Spezialchemie, und Sandra Sommer, stv. Leiterin Pflege Frauen und Kinder.

Moderiert wurde das Abschiedssymposium von PD Dr. Angelika Hammerer, die als Nachfolgerin von Prof. Huber ab 1. April das Institut für Labormedizin übernimmt. Die symbolische Schlüsselübergabe erfolgte am Ende der Veran staltung und im Anschluss ein Apéro riche im Restaurant LeClou. • Szenen aus dem Abschiedssymposium für Prof. Andreas Huber, Chefarzt Labormedizin.

Nierenstein-Kohorte. Für eine wissenschaftliche Studie im Rahmen der 2014 gegründeten Schwei- zerischen Nierenstein-Kohorte sucht das KSA gesunde, normalgewichtige Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren.

Ziel der Studie ist ein Vergleich von Personen ohne Nierensteine mit Patienten der Schweizeri- schen Nierenstein-Kohorte hinsichtlich Stoff- wechsel und Ernährungsgewohnheiten.

Ablauf und Dauer der Studie

Eine Teilnahme beeinhaltet 3 Termine (Screening und 2 Testtage) innerhalb von 4 Wochen und wird in der nephrologischen Klinik des Kantonsspitals Aarau durchgeführt. Das Screening dient der Abklärung der Eignung für eine definitive Studien- teilnahme und dauert ca. 60 Minuten. Die zweite

Untersuchung umfasst eine Röntgenuntersuchung der Nieren und dauert 30 Minuten. Die dritte Visite dauert etwa zwei Stunden und beinhaltet ein einstündiges Gespräch mit einer Ernährungs- beraterin. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, Fragebögen zu beantworten und ein Ernährungs-Tagebuch zu Hause vor dem Besuch zu führen. Ausserdem muss über 48 Stunden zu Hause der Urin gesammelt werden.

Aufwandsentschädigung Reisekosten Alle Untersuchungen sind kostenlos. Für etwaige Reisekosten wird der Preis für entsprechende SBB/ZVV Tickets erstattet (2. Klasse). Alle Daten werden vertraulich behandelt. Für die Versuchs- personen ergibt sich kein direkter medizinischer Nutzen.

Kontakt

Falls Interesse an einer Studienteilnahme besteht, nehmen Sie bitte Kontakt per E-Mail mit der Studienkoordination auf:

sksc.study@nccr-kidney.ch

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass persönliche Daten der Probandinnen und Probanden bei Zustandekommen eines Kontakts per E-Mail registriert werden. Sollte kein Interesse an einer Studienteilnahme bestehen, werden die Daten unverzüglich gelöscht. •

Probandinnen und Probanden für Studie gesucht

Fotoquelle: Getty/wildpixel

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· 9 Ernennungen und Beförderungen

Dr. Ali Reza Salili neu Leitender Arzt Allgemeine Innere und Notfallmedizin

Befördert. Dr. med. Dr. sc. nat. Ali Reza Salili ist mit Wirkung vom 1. Januar zum Leitenden Arzt Klinische Pharmakologie befördert worden. Er ist Leiter des Fachbe- reichs Klinische Pharmakologie und besitzt neben seinem Facharzt titel Klinische Pharmakologie auch die Titel Allgemeine Innere Medizin und Kardiologie. Dr. Salili hat nach seinem Apotheker- und Medizinstu- dium, seinem Doktorat in Zürich und einer eineinhalbjährigen Tätigkeit als Chefapothe- ker in Luzern seine Facharztweiterbildungen in Kardiologie, Allgemeiner Innerer und Notfallmedizin in Siegen, Duisburg und Dinslaken (Nord- rhein-Westfalen) und in Klinischer Pharmakologie in Basel absolviert und war zuletzt als Oberarzt Kardiologie in der Klinik Barmelweid und als Oberarzt mbF Allgemeine Innere Medizin am Kantonsspital Aarau tätig. Am KSA arbeitet er seit Oktober 2012. •

Kontakt: +41 62 838 43 64 E-Mail: alireza.salili@ksa.ch

Dr. Manuel Kampmann zum

Oberarzt mbf Radiologie befördert

Befördert. Dr. med. Manuel Kampmann ist mit Wirkung vom 1. Januar 2018 zum Oberarzt mbF in der Radiologie befördert worden. Er ist u. a. Leiter der muskuloske- lettalen Radiologie am Institut für Radiolo- gie, Mitglied des Endoprothetik- Zentrums der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie stv. Leiter der Senoradiologie am Brustzent- rum des KSA.

Dr. Kampmann hat sein Medizinstudium an der Universität Basel absolviert und erlangte seinen Facharzttitel 2015 nach vorgängiger Facharztausbildung am KSA sowie einem Fellowship in muskuloskelettaler Radiologie an der Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin am Unispital Basel. Dr. Kampmann ist seit 2013 in der Funktion als Oberarzt (i. V.) im KSA tätig. •

Kontakt: +41 62 838 58 60

E-Mail: manuel.kampmann@ksa.ch

Daniela Uebersax neu Leitende Ärztin Hausarztmedizin

Neu. Daniela Uebersax ist die neue Leitende Ärztin Hausarztmedizin am KSA.

Sie hat im Februar 2018 die Nachfolge von Dr. Stephan Koch übernommen, der sich einer neue Herausforderung stellen wird.

Daniela Uebersax hat nach ihrem Medizin- studium an der Universität Bern ihre Assistenzzeit auf der Inneren Medizin sowie im Notfall in der Spital Region Aargau AG in Niederbipp, der Klinik Sonnenhof Bern und am Stadtspital Triemli Zürich absolviert und ihren Facharzttitel Innere Medizin 2008 erworben. Nach mehreren Tätigkeiten in Hausarztpraxen war sie zuletzt (seit 2016) Stv. Leiterin im Praxiszentrum am Bahnhof Bern der Hirslanden AG und Leiterin des Walk-in. Frau Uebersax verfügt über einen EMBA Medical Management der PHW Bern und ist seit 2017 Lehrbeauftragte für Hausarztmedizin an der Universität Bern. •

Kontakt: +41 62 838 69 65 E-Mail: daniela.uebersax@ksa.ch

Thuan Ly neu Leitender Arzt Plastische und Chirurgie der peripheren Nerven

Neu. Thuan Ly ist mit Wirkung vom 1. Ja- nuar zum Leitenden Arzt in der Klinik für Hand- und Plastische Chirurgie befördert worden. Herr Ly hat sein Medizinstudium an der Universität Bern absolviert und verfügt über den schweizerischen und europäischen Facharzt für Handchirurgie (FMH, EBHS) sowie für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (FMH, EBOPRAS), ausserdem über den Fähigkeitsausweis Sonografie des Bewegungsappara- tes SGUM. Sein Weg führte ihn über die Spitäler Limmattal Zürich und Kantonsspital St. Gallen ans Kantonsspital Aarau. Seit 2016 leitet er das Handteam in der Klinik für Hand-, Plastische und Chirurgie der peripheren Nerven am KSA. •

Kontakt: +41 62 838 59 17 E-Mail: thuan.ly@ksa.ch

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Leitungswechsel in der Augenklinik

Prof. Dr. med. Hanspeter E. Killer, Chefarzt der Augen- klinik am Kantonsspital Aarau, hat sein Amt am 1. Januar 2018 an seinen Nachfolger, Prof. Dr. med. univ. Marcel Menke übergeben.

Prof. Marcel Menke ist mit Wirkung vom 1. Januar 2018 vom Leitenden zum Chefarzt befördert worden und übernimmt damit die Leitung der Augenklinik von Prof. Hanspeter E. Killer. Dieser wechselt auf die Stelle von Prof. Menke und kümmert sich neben seinen Patientinnen und Patienten verstärkt um die ärztliche Weiterbildung. «Prof. Killer hat sich u. a. auf dem Gebiet der Glaukom-Forschung, Neuroophthalmologie und Sehnervenfor- schung international einen Namen gemacht», erklärt CEO Robert Rhiner.

Der Neuro-Ophthalmologe arbeitet dabei mit Vertretern des Universitäts- spitals Basel, der ETH, der Peking University sowie der NASA zusammen.

«Das spezialisierte und in dieser Kombination einzigartige Know-how wollten wir für unseren ärztlichen Nachwuchs weiterhin sichern», führt Rhiner aus.

Schwerpunkt Netzhaut- und Glaskörperchirurgie

Prof. Marcel Menke hat seinen Schwerpunkt im Bereich der Netzhaut- und Glaskörperchirurgie. Dazu zählen sowohl die Behandlung von Netzhaut- erkrankungen mittels Injektionen in den Glaskörper als auch komplexe chirurgische Eingriffe zur Behandlung von Netzhautablösungen oder Erkrankungen der Makula. Prof. Menke hat seine Spezialausbildung am renommierten Schepens Eye Research Institute, einer zur Harvard Univer- sity, Boston, gehörenden Einrichtung, absolviert. 2016 hat die medizini- sche Fakultät der Universität Bern dem neuen Chefarzt die Titularprofessur verliehen. •

Prof. Dr. Marcel Menke (links) und Prof. Dr. Hanspeter E. Killer.

Alexander Klarer ist neuer Leitender Arzt der medizinischen Intensivstation

Neu. Alexander Klarer ist mit Wirkung vom 1. Januar 2018 zum neuen Leitenden Arzt der medizinischen Intensivstation ernannt worden. Der gebürtige Thurgauer hat sein Medizinstudium an der Universität Zürich absolviert. Er verfügt seit 2008 über den Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und erwarb den Titel zum Facharzt Intensivme- dizin 2010. Alexander Klarer war u. a. als Oberarzt auf der neurochirurgischen sowie der medizinischen Intensivstation am Unispital Zürich tätig. Am Bürgerspital Solothurn wirkte er von 2012 bis 2015 als Leitender Arzt Innere Medizin und Intensivmedizin sowie stv.

ärztlicher Leiter der interdisziplinären Intensivstation. Seine letzte Position am SRO AG Spital Langenthal bekleidete er als Leitender Arzt Innere Medizin und Intensivmedizin sowie als Ärztlicher Leiter der Intensivtation. •

Kontakt: +41 62 838 43 11 E-Mail: alexander.klarer@ksa.ch

Dr. Katrin Straubhaar neu Oberärztin mbF Allgemeine Innere und Notfallmedizin

Befördert. Dr. med. Katrin Straubhaar ist mit Wirkung vom 1. Januar 2018 zur Oberärztin mbF der Allgemeinen Inneren und Notfallmedizin (AIN) befördert worden.

In ihrer besonderen Funktion zeichnet sie für das klinische Teaching und die Ausbil- dung der Assistenzärztinnen/-ärzte der AIN sowie den Support und das Mentoring junger Oberärztinnen i. V. verantwortlich, des Weiteren für die Dienstplanung der Oberärzte AIN sowie die Erarbeitung eines effizienten und strukturierten Konsiliardienstes der AIN.

Dr. Straubhaar hat ihr Medizinstudium an der Universität Bern gemacht und erlangte ihren Facharzttitel AIN im vergangenen Jahr. Nach kurzer Mitarbeit im Team für Klinische Forschung am Institut für Anästhesie des Inselspitals Bern absolvierte sie ihre Assistenzzeit u. a. auf der Orthopädie und der Notfallstation Chirurgie/Traumatologie am ehemaligen Zieglerspital in Bern, am Kantonsspital Olten sowie im Inselspital Bern. Als Oberärztin i. V. respektive Oberärztin ist sie seit 2011 im KSA tätig. •

Kontakt: +41 62 838 68 34 E-Mail: katrin.straubhaar@ksa.ch

Referenzen

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