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Archiv "Kassenwechsel: Keine Probleme" (25.01.2002)

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uf den ersten Blick er- füllen Risiko-Lebens- versicherungen viele Wünsche. Meist sind sie rela- tiv preisgünstig, und der Kun- de erwirbt sofortigen Versi- cherungsschutz. Junge Fami- lien oder Freiberufler nutzen diese Vertragsform gern in den finanziell noch engen Anfangsjahren. Bausparer kommen erst gar nicht darum herum. Denn Bausparkassen verlangen eine Risikoabsi- cherung bei der Darlehens- vergabe.

Vom schnellen Schutz pro- fitieren allerdings (im Un- glücksfall) nur die Hinterblie- benen. Wer das Ende der Vertragszeit erlebt, erhält die Versicherungssumme nicht ausgezahlt. Denn: Risiko-Le- bensversicherungen sind kei- ne Altersvorsorge.

Oftmals notwendige Police Im Millionen-Bestand der Le- bensversicherungen (86 Mil- lionen Verträge) spielt die Risiko-Sparte zwar nur eine vergleichsweise bescheidene Rolle, dennoch ist diese Ver- sicherungsform für viele in- teressant und oftmals notwen- dig:❃ als Restschuldversiche- rung für diejenigen, die hohe Bankkredite in Anspruch nehmen;

❃ als Einstieg in eine Ka- pital-Lebensversicherung für junge Familien, die noch kei- ne hohen Prämien aufbringen können oder

❃ zur Absicherung von Bauspardarlehen.

Risiko-Versicherungen sind erheblich preisgünstiger als

„normale“ Kapital-Lebens- versicherungen. 250 000 A

Versicherungssumme kosten bei 20-jähriger Laufzeit für einen 35-jährigen Mann rund 330 A, für eine gleichaltri- ge Frau um die 210 A. Eine Kapital-Lebensversicherung würde etwa das Vierfache ko- sten.

Stirbt der Versicherte vor Ablauf der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen den vol- len Betrag. Versichert ist das Risiko, dass beispielsweise der Ernährer einer mehrköp- figen Familie stirbt und seine Angehörigen unversorgt zu- rücklassen muss, oder finan- zielle Verpflichtungen einge- gangen werden, die die Hin- terbliebenen im Todesfall vor einen Schuldenberg stellen würden. Deswegen bestehen beispielsweise Banken oder Bausparkassen darauf, dass Kredite oder Hypotheken- darlehen durch Abschluss einer Risiko-Lebensversiche- rung entsprechend abgesichert werden.

Risiko-Versicherungen wer- den in der Regel für eine we- sentlich kürzere Laufzeit abge- schlossen als Kapital-Lebens- versicherungen. Im Durch- schnitt sind es zehn Jahre, we- niger ist möglich, und auch längere Laufzeiten bis zu 25 Jahren können vereinbart werden. Dies ist aber selten.

Zwischen dem 60. und 69.

Lebensjahr endet in der Re- gel die Aufnahmebereitschaft der einzelnen Versicherungs- gesellschaften für neue Risi- ko-Kunden. Auch ein Höchst- alter wird festgesetzt, meist muss die Vertragslaufzeit bei einem Alter des Versicherten von 70 Jahren beendet sein.

Das bedeutet: Kunden, die älter als 60 Jahre alt sind, können bei Vertragsbeginn

nur kurze Laufzeiten verein- baren.

Nach den Vorschriften der Aufsichtsbehörde müssen Ver- sicherungsbeiträge immer so kalkuliert werden, dass die Verträge aller Kunden zu je- dem Zeitpunkt erfüllt werden können. Sterblichkeit und Ko- stenentwicklung werden von den Anbietern so großzügig vorausberechnet, dass die Ver- sicherer zwangsläufig Über- schüsse erzielen. Die Ursa- chen können in geringerer Sterblichkeit, niedrigerem Ver- waltungsaufwand und auch den möglichen Zinsgewinnen aus Kapitalanlagen liegen.

Diese Gewinne müssen zu mindestens 90 Prozent an den Kunden ausgeschüttet wer- den. Tatsächlich werden in der Regel oft sogar mehr als 95 Prozent der Überschüsse an die Versicherten weiterge- geben. Rolf Combach

Pflegeversicherung

Auch Beamte müssen zahlen

Beamte haben keinen An- spruch darauf, dass ihr Dienstherr für sie die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversi- cherung übernimmt. Dies ent- schied das Bundesverfassungs- gericht. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde eines Beamten. Er war der Ansicht, dass es zur „Fürsorgepflicht des Dienstherrn“ gehöre, Be- amte beitragsfrei gegen das Ri- siko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Richter be- tonten, dass die Verpflichtung, einen privaten Pflegeversiche- rungsvertrag abzuschließen, keinen unzulässigen Eingriff in die Beamtenalimentation dar- stelle (Az.: 2 BvR 2442/94).afp

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 4½½½½25. Januar 2002 [91]

V E R S I C H E R U N G E N

Risiko-Lebensversicherung

Absicherung über den Tod hinaus

Eine Risiko-Lebensversicherung kostet nur etwa ein Viertel so viel wie eine Kapital-Lebensversicherung und sichert die Hinterbliebenen ab.

Kassenwechsel

Keine Probleme

Viele Versicherte scheuen einen Krankenkassenwechsel, weil sie Probleme befürchten. Sie befürchten, dass die neue Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bezahlt oder dass die Kündigung nicht anerkannt wird. Senioren und ge- sundheitlich belastete Menschen wechseln besonders selten, weil sie denken, bei einer neuen Krankenkasse unerwünscht zu sein.

Die Bundesknappschaft wollte wissen, ob diese Sorgen berechtigt sind, und hat 17 000 Kassenwechsler von einem Markt- und Sozialforschungsinstitut befragen lassen. Er- gebnis: Bei 95 Prozent der Befragten verlief der Kranken- kassenwechsel problemlos. Die übrigen fünf Prozent bemängelten vor allem die lange Wartezeit bis zum Kas- senwechsel. Dies werde sich aber im nächsten Jahr ändern.

Ab dem 1. Januar 2002 gilt ein neues Krankenkassen- wahlrecht, das den Krankenkassenwechsel erleichtert und vereinheitlicht: Der Kündigungsstichtag 30. September wird aufgehoben. Eine Kündigung der Krankenkassenmit- gliedschaft ist ab 2002 jederzeit möglich. Es gilt eine Kün- digungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Wer ge- wechselt hat, ist anstatt bisher zwölf Monate künftig 18 Monate an seine Krankenkasse gebunden. Die Neurege- lungen gelten einheitlich für Pflichtversicherte und freiwil- lig Versicherte. Die abgewählte Krankenkasse hat inner- halb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kün- digungsbestätigung auszustellen.

Fragen zum Thema Krankenkassenwahlrecht beant- wortet die Bundesknappschaft kostenfrei unter Telefon:

08 00 02 00 50 01. EB

Referenzen

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