A428 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 929. Februar 2008
A K T U E L L
Vertragärzte können kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Typ-I-Diabetikern künftig nur dann noch zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ver- ordnen, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Das hat der Ge- meinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt gegeben. Damit setzt der G- BA eine entsprechende Nutzenbe- wertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesund- heitswesen (IQWiG) zu kurzwirksa- men Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ I um. Diese hatte kei- nen Zusatznutzen für die Insulin- analoga ergeben, der den höheren Preis rechtfertigt.
„Die Behandlung von Patientin- nen und Patienten mit Diabetes mel- litus Typ I ist mit Humaninsulin grundsätzlich ebenso zweckmäßig und erfolgreich wie mit einem kurz- wirksamen Insulinanalogon“, sagte
Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. Gleichzeitig verwies er auf Ausnahmesituationen, in denen kurz- wirksame Insulinanaloga auch wei- terhin zulasten der GKV verordnet werden können. Zu ihnen zählen al- lergische Reaktionen auf Humanin- sulin sowie fehlgeschlagene Versu- che in der Vergangenheit, eine stabi- le adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin zu erreichen. Die Ausnahmen gelten ohne Einschrän- kung für alle Patienten, auch für Kinder und Jugendliche.
Sollten die Pharmaunternehmen infolge des G-BA-Beschlusses künftig die Preise für die Insulin- analoga auf das Niveau von Human- insulin absenken, wären sie umge- hend ohne weiteren Beschluss des G-BA voll zulasten der GKV ver- ordnungsfähig, ergänzte Hess. Dies gelte jedoch nur, wenn die Insulin- analoga auch künftig als medizi-
nisch unbedenklich eingestuft wer- den könnten.
Daran gibt es offensichtlich Zweifel. Pharmafirmen hätten dem IQWiG die Vorlage von relevanten Studien verweigert, erläuterte der Leiter des IQWiG, Prof. Dr. med.
Peter Sawicki. Es gebe Hinweise darauf, dass in ihnen eine erhöhte Nebenwirkungsrate, nämlich eine zwei- bis dreifach erhöhte Häufig- keit von Ketoazidosen unter der The- rapie mit bestimmten Insulinana- loga beschrieben werde. Diesem Ver- dacht will der G-BA nachgehen. ER
Zahl der Woche
690 000
Kinder wurden nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes 2007 in Deutschland geboren. Im Vorjahr waren es 673 000.
Die Entscheidung über ein künftiges Stammzellgesetz wird nicht mehr vor der Osterpause, sondern erst im April fallen. Den Abgeordneten soll durch die Verschiebung des Termins für die zweite und dritte Lesung des Gesetzes ausreichend Zeit gegeben werden, die Ergebnisse einer für den 3. März anberaumten Expertenan- hörung aufzuarbeiten. Hintergrund für die Terminänderung ist die Kritik von Parlamentariern an der Eile, mit der das Gesetzesvorhaben durchgezogen würde.
In erster Lesung hatte der Deut- sche Bundestag am 14. Februar über eine Reform des Stammzellge- setzes beraten. Dabei diskutierten die Abgeordneten sehr kontrovers über die Forschung an menschli- chen embryonalen Stammzellen.
Fünf Anträge liegen vor. Ihre Inhal- te reichen von einer völligen Ab- schaffung des geltenden Stichtags bis hin zu einem völligen Verbot der Forschung mit embryonalen
Stammzellen. ER
Radiologische Praxen können die Magnetresonanztomografie (MRT) weiterhin uneingeschränkt zur Dia- gnose von Krankheiten einsetzen.
Das Europäische Parlament stimm-
te mehrheitlich dafür, eine EU- Richtlinie, die Arbeitnehmer besser vor elektromagnetischen Feldern schützen soll, vier Jahre später als geplant in Kraft treten zu lassen. Die neuen Vorschriften sollten ursprüng- lich ab April 2008 gelten.
Die Europäische Kommission hatte sich bereits Ende Oktober letz- ten Jahres für eine Fristverschie- bung ausgesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Radiologie hatte zuvor deutlich gemacht, dass die neuen strengen Grenzwerte für Ma- gnetfelder das weitgehende Aus für die MRT bedeutet hätten. ps INSULINANALOGA
Mehrkosten nicht zulasten der Krankenkassen
MAGNETRESONANZTOMOGRAFIE
Auch weiterhin europaweit einsetzbar
STAMMZELLGESETZ
Entscheidung verschoben
Foto:dpa
Foto:Vario Images