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Archiv "Krankenkassen: Vertrag zum Diabetes-Programm" (27.02.2004)

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Ärztliche Gutachter

Honorarwunsch nicht erfüllt

Bundestag entscheidet:

50, 60 und 85 Euro pro Stunde sind genug.

D

ie Bundesärztekammer (BÄK) hat sich mit ihren Honorarforderungen für medi- zinische Sachverständige nicht durchsetzen können. Der Bun- destag verabschiedete am 12.

Februar das Kostenrechtsmo- dernisierungsgesetz und beließ es bei den vorgesehenen Sät- zen. Zukünftig werden me- dizinische Gutachten je nach Schwierigkeit drei Honorar- gruppen zugeordnet. Die Ver- gütungen liegen bei 50, 60 und 85 Euro pro Stunde. Die BÄK hatte 75, 85 und 95 Euro gefor- dert (siehe auch DÄ 5/2004).

Das Honorar für besondere Leistungen wie Obduktionen,

toxikologische Untersuchun- gen oder Abstammungsgut- achten wird sich nach dem 1,3fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung bemessen.

Der Bundesrat muss dem Ge- setz noch zustimmen.

Dr. med. Alfred Möhrle, Vorsitzender des BÄK-Aus- schusses Gebührenordnung, bezeichnete die neuen Sätze als völlig unzulänglich: „Es spricht dem Aufwand und der Leistung ärztlicher Sachver- ständiger Hohn, wenn die Vergütung auf dem Stand von 1994 eingefroren wird.“ Rie

Krankenkassen

Vertrag zum Diabetes- Programm

AOK Rheinland-Pfalz schließt Vereinbarung mit Kliniken.

A

ls erste Krankenkasse im Bundesgebiet hat jetzt die AOK Rheinland-Pfalz eine Vereinbarung mit der Kran- kenhausgesellschaft des Lan- des über die Umsetzung ei- nes Disease-Management-Pro- gramms zur Behandlung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2 abgeschlossen.

Die teilnehmenden Kranken- häuser müssen ebenso wie Vertragsärzte die gesetzlich geforderte Strukturqualität erfüllen. Finanziell sind Arzt- praxen und Krankenhäuser gleichgestellt. Mit der Verein- barung sollen zugleich Mög- lichkeiten zur Integrierten Versorgung, zur engeren Ver- zahnung von ambulanter und stationärer Behandlung chro- nisch Kranker geschaffen werden.

Eine Besonderheit: AOK- Patienten, die an den struktu- rierten Behandlungsprogram- men teilnehmen und sich einschreiben, sind von sämtli- chen gesetzlich vorgeschrie- benen Zuzahlungen befreit, beispielsweise in Arztpraxen, Apotheken und in den Kran-

kenhäusern. EB

Praxisgebühr

Inflation verdoppelt

Deutsche zahlen 18 Prozent mehr für Gesundheit als noch vor einem Jahr.

D

urch die Auswirkungen der Gesundheitsreform hat sich die jährliche Inflationsrate zum Jahresanfang auf 1,2 Prozent verdoppelt. Das teilte das Sta- tistische Bundesamt am 17.

Februar in Wiesbaden mit.

Ohne Berücksichtigung der Ausgaben für die Gesund-

heitspflege hätte sich der Preisindex im Januar demnach nur um 0,6 Prozent erhöht.

„Besonders fielen die Zuzah- lungen der gesetzlich Kran- kenversicherten für pharma- zeutische Erzeugnisse, Medi- kamente und therapeutische Geräte sowie der Gesund- heitsdienstleistungen ins Ge- wicht“, so die Statistiker.

Im Vergleich zum Vorjah- reszeitraum müssen die Deut- schen – mit den Änderun- gen der Gesundheitsreform – knapp 18 Prozent mehr für ih- re Gesundheitspflege aus ei- gener Tasche bezahlen. Allein im Vergleich zum Dezember letzten Jahres stiegen die Aus- gaben um 17 Prozent. Tbl

Umstrittene Sterbehilfe

Ärztin verhaftet

Vorwurf: Tötung durch Morphin

W

egen des Verdachts auf Totschlag wurde am 18.

Februar die Internistin Dr.

med. Mechthild Bach aus Hannover-Langenhagen in Un- tersuchungshaft genommen.

Ihr wird vorgeworfen, minde- stens acht Menschen ohne de- ren Einverständnis durch hoch dosierte Gabe von Morphin getötet zu haben. Nicht alle Patienten seien final krank und über die Medikamenten- gabe informiert gewesen, sag- te ein Sprecher der Staats- anwaltschaft Hannover. Des- halb müsse man von Totschlag

statt von Sterbehilfe ausge- hen. Grundlage des Haftbe- fehls ist ein Gutachten des Bochumer Anästhesisten und Schmerztherapeuten Prof. Dr.

med. Michael Zenz. Er stellte nach Durchsicht von elf Pati- entenakten in acht Fällen schwere Behandlungsfehler von Bach fest. Nur einige Pa- tienten litten an Karzinomen, andere an Herz- oder Lungen- krankheiten beziehungsweise an einer Beckenfraktur, sagte der Sprecher der Staatsanwalt- schaft. In sechs Fällen sei der Ein- satz von Morphi- um medizinisch überhaupt nicht notwendig gewe- sen.

Bach prakti- ziert schon seit einigen Monaten nicht mehr. Ende September hatte das Verwaltungs- gericht Hannover bereits das Ru- hen ihrer Appro- bation angeordnet; die Staats- anwaltschaft hatte ein Ermitt- lungsverfahren wegen fahrläs- siger Tötung in 76 Fällen ein- geleitet. Bisher hat die Ärztin bestritten, Menschen getötet zu haben (DÄ, Heft 45/2003).

Die Patienten seien „ihre Fa- milie“ gewesen. Nun sollen weitere Patientenakten unter-

sucht werden. ER

A K T U E L L

Die wöchentliche „DÄrikatur“ ist auch auf den Internet-Seiten des DÄ abrufbar. Unter www.

aerzteblatt.de/daerikatur findet der Leser eine Galerie mit allen „DÄrikaturen“.

www.aerzteblatt.de

A

A536 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 927. Februar 2004

Kritiker der Neurege- lung: Alfred Möhrle

Großes Medieninteresse: Mechthild Bach arbei- tete als Belegärztin an der Paracelsus-Klinik.

Foto:Bernhard Eifrig Foto:ddp

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