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Archiv "1. privater Investmentclub: Stabiles Gerüst" (22.10.1993)

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Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architek- ten, Krankengymnasten...

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Wie hat ein optimales Wertpapierdepot auszuse- hen? Eine schwierige Frage gewiß, hängt sie doch von so vielen Faktoren ab. Wir beim 1. privaten Investmentclub Börsebius haben uns für eine langfristig ausgerichtete An- lagestrategie entschieden, bei der zwar intensiv nach Perlen gesucht wird, aber Vorsicht und Solidität eben auch ge- wichtige Rollen spielen.

Mindestens ein Drittel des investierten Kapitals ist nach dem Gesellschaftsvertrag in festverzinslichen Wertpapie- ren angelegt. Diesen sicheren Hafen haben wir mit einer Quote von rund 50 Prozent an- gesteuert, dabei aber keines- wegs die Rendite außer acht gelassen. Der jüngste Coup:

Mit viel Mühe und noch mehr Telefonaten sicherte sich der Club eine größere Tranche an der Edeka-Genußschein- Emission. Dieses Wertpapier verbrieft eine Ausschüttung von 7,75 Prozent p.a. bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Bei ei- nem Kaufkurs netto von 101,50 DM errechnet sich eine Effektivrendite von 7,32 Pro- zent. Zum Vergleich: Die 10jährige Postanleihe bringt es bloß auf bescheidene 6,25 Pro- zent.

Obwohl satzungsgemäß höchstens ein Drittel im kurz- fristigen Bereich geparkt wer- den darf, ist es doch wichtig, immer gut liquide zu sein.

Eventuelle Kapitalrückzah- lungen an die Gesellschafter können so jederzeit vorge- nommen werden, ohne Wert- papiere verkaufen zu müssen.

Im übrigen schätzen es Börsi- aner sehr, immer etwas trok- kenes Pulver bereit zu halten, wenn sich eine Anlagechance auftut. Und es ist ja auch nicht so, daß es bei Termin- geldern nichts zu verdienen gibt. Zwar sind die Glanzzei- ten perdu, aber dennoch zah- len die Banken für Tagesgeld 5,85 Prozent und für Monats- geld 6,35 Prozent Zinsen.

Im Aktienbereich haben wir in den zurückliegenden Tagen größere Positionen in Fosters Brewing, Eifelhöhen- klinik und Schleicher aufge- baut. Der Kauf der Brauerei- aktie Fosters Brewing wurde bereits im vorletzten Börsebi- us begründet. Diese Investiti- on macht schon jetzt richtig Freude: Der in der Tabelle ausgewiesene Gewinn von 16,53 Prozent enthält noch nicht einmal eine bereits kas- sierte Dividende von rund 2,5 Prozent des Kurswertes.

Bei der Eifelhöhenklinik sitzen wir andererseits auf ei- nen Verlust von 3,53 Prozent.

Die deutsche Zinsab- schlagsteuer sorgte in den vergangenen Monaten für viel Aufregung: Manche Anleger befürchteten, daß mit ihrer Einführung das Bankgeheim- nis ins Wanken geraten kön- ne. Tatsache ist jedoch: Das Bankgeheimnis — nach dem etwa Finanzbeamte keine Sammelauskünfte von Kredit- instituten einholen dürfen — bleibt gewahrt. Nur in Einzel- fällen kann es nach wie vor aufgehoben werden. Grund-

Arg ist das nicht, allenfalls ein Indiz, daß es halt schwie- rig ist, den niedrigsten Punkt zu erwischen. Wir werden sukzessive zukaufen, • denn auf mittlere bis lange Sicht dürfte sich der Einstig auf je- den Fall rechnen. Vom pro- jektierten Klinikneubau in Bonn verspreche ich mir sehr viel für die Zukunft. Wer Ge- naueres hierzu wissen will, möge bitte in Heft 27 vom 9.

Juli nachlesen.

Die Herstellung von Ak- tenvernichtern ist das Haupt- geschäft der Schleicher AG.

Das Unternehmen verdient dabei so gut, daß für das ab- gelaufene Geschäftsjahr die Dividende erhöht werden kann, was derzeit ja nur weni- ge börsennotierte Gesell- schaften schaffen. Schleicher ist überdies gut im Recycling- Geschäft tätig und hat sich damit in einer der wenigen Zuwachsbranchen etabliert.

Das Unternehmen ist ein erstklassiger Wachstumswert und hat mit mehr als 60 Pro- zent eine vorzügliche Eigen- kapitalquote. Wir haben zu 250 Mark gekauft und wie bei allen Geschäften davon profi- tiert, daß uns die Banken im- mer nur die Hälfte der übli- chen Provision abrechnen.

Mit Geduld und guten Zinsen auf Anlagechancen warten — eine komfortable Situation im Club, wie ich meine.

Börsebius

sätzlich werden die Finanzbe- hörden immer dann aktiv, wenn sie eine mögliche Steu- erhinterziehung zu erkennen glauben — und wenn ausrei- chend Personal für die Nach- forschungen zur Verfügung steht. Die Indizien liefert der Steuerzahler in den meisten Fällen selbst; teilweise kom- men die Hinweise aber auch von unzufriedenen Mitarbei- tern, dem geschiedenen Ehe- partner oder neidischen Nachbarn.

1. privater Investmentclub

Stabiles Gerüst

Informationsquellen der Finanzverwaltung

A1 -2804 (84) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993

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Düsseldorfer Straße 16 . 40764 Langenfeld Ohnehin werden die Kar-

ten mit dem neuen Freistel- lungsauftrag erst einmal offen- gelegt: Zwar erfährt der Fiskus über die Anlage selbst und die Erträge daraus nichts, jedoch läßt der abgegebene Freistel- lungsauftrag sehr wohl Schlüs- se auf die Höhe der Zinsein- künfte zu, die etwa bei der Ver- anlagung zur Vermögensteuer eine Rolle spielen können. Ge- zielte Nachfragen durch die Behörden bei einzelnen Insti- tuten sind im Gegensatz zu Sammelanfragen durchaus zu- lässig.

Bankgeheimnis:

Nicht lückenlos

Doch auch in anderen Be- reichen ist das deutsche Bankgeheimnis nicht lücken- los: Stirbt ein Bankkunde und hat er mehr als 2 000 DM auf seinen Konten, ist das Geld- institut gesetzlich zur Abgabe einer Meldung nach § 33 Reichs-Abgaben-Ordnung (RAO) an das zuständige Zentralfinanzamt verpflich- tet. Angegeben werden die Kontostände vom Todestag, eventuelle Schulden des Ver- storbenen werden lediglich nachrichtlich erwähnt. Glei- ches gilt übrigens selbst dann, wenn der Kunde lediglich ein Schließfach gemietet hat: Ob- wohl in aller Regel die Bank keinerlei Auskünfte über den Inhalt geben kann, muß die Meldung abgegeben werden.

Bestehen konkrete Ver- dachtsmomente oder betrug das Kapitalvermögen minde- stens 50 000 DM, werden die Hinterbliebenen nach dem geerbten Vermögen gefragt.

Peinlich wird es, wenn die Er- ben in Unkenntnis der Mel- dung an das Finanzamt statt der geerbten 500 000 DM nur 20 000 DM offenlegen. Wei- tere Nachforschungen sind dann gewiß. Überprüft wird aber auch die vorherige ord- nungsgemäße Versteuerung des angelegten Geldes und der Erträge daraus — wobei bis zu 10 Jahre zurückgerech- net werden kann.

Aber auch Kauf und Ver- kauf von Immobilien haben

es den Finanzbehörden ange- tan. Generell wird jede Im- mobilien-Transaktion vom Notar auch dem zuständigen Finanzamt gemeldet, damit dort die Grunderwerbsteuer festgelegt werden kann. Oft- mals bekommen Steuerzahler daher eine Anfrage über die Finanzierung des erworbenen Objekts. Tauchen dann un- vermittelt größere Spargutha- ben auf und hat der Steuer- zahler in seinen Steuererklä- rungen der Vorjahre keine Zinseinnahmen deklariert, sind Probleme unvermeidbar.

Umgekehrt interessieren sich Finanzbeamte in den Jahren nach dem Verkauf einer Im- mobilie nicht selten für die Mittelverwendung, könnten hier doch wiederum unerklär- te Zinseinkünfte verborgen sein. Aber auch Spekulations- gewinne könnten angefallen sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie nicht mindestens zwei Jahre gele- gen haben.

Ebenso können abge- schlossene Sparverträge eine Fundgrube darstellen. Hohe Einzahlungen auf einen Bau- sparvertrag, die als Sonder- ausgaben geltend gemacht werden, haben letztlich steu- erpflichtige Guthabenzinsen zur Folge. Aber auch bei ei- nem klassischen Bankspar- plan überschreiten die Zinsen und besonders der bei Fällig- keit gezahlte Bonus oftmals die vorgegebenen Freibeträ- ge. Ein „Vergessen" solcher

Impressum Redaktion:

Norbert Jachertz, Sabine Dauth (Geldanlagen), Gisela Klinkhammer, Dr. med. Han- nelore E. Roemer-Hoffmann (Kunst & Antiquitäten) Technische Redaktion:

Klaus Fröhlich Redaktion Deutsches Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln,

Tel: 0 22 34/70 11-120 Verantwortlich für Anzeigen:

Kurt Sittard, Deutscher Ärzte- Verlag GmbH, Dieselstr. 2, 50859 Köln,

Tel: 0 22 34/7 01 10 Gesamtherstellung:

L. N. Schaffrath, Geldern

Einkünfte und des Vermö- gens in der Steuererklärung kann zum Fallstrick werden.

Chiffre-Inserate in den Medien haben es findigen Fi- nanzbeamten ebenfalls ange- tan: Wird eine noble Yacht oder ein Auslands-Ferien- haus angeboten, ruft dies nicht selten den Ermittler auf den Plan. Während Privat- personen kaum eine Chance haben, hinter Namen und Anschrift eines Chiffre-Inse- renten zu kommen, ist die Zeitung zur Auskunft an die Finanzbehörden verpflichtet (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. 10. 1986, AZ VII R 82/85). Keineswegs ver-

schwiegen sind schließlich ausländische Behörden: Über Konten und Erträge deut- scher Staatsbürger in den USA wird der hiesige Fiskus regelmäßig informiert.

Die meisten Hinweise auf Steuersünder stammen jedoch aus Betriebsprüfungen: Wird etwa ein Forschungsinstitut überprüft und stellt der Beam- te dabei hohe Honorarzahlun- gen an einen freiberuflichen Mitarbeiter fest, kann eine Kontrollmitteilung für die Fi- nanzbehörde des Zahlungs- empfängers gefertigt werden.

Daraufhin wird überprüft, ob die Einkünfte ordnungsgemäß versteuert wurden. pj

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 42, 22. Oktober 1993 (85) A1-2805

Referenzen

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