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Serie Versicherungsschutz Teil 22

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Serie (22): Versicherungsschutz – WAS IST EIGENTLICH MIT... Du- schen?

Nach dem Übungsdienst, gerade im Sommer bei warmen Temperaturen, aber auch nach einer Atemschutzübung oder einem Einsatz, möchte der ein oder andere nicht verschwitzt nach Hause fahren. Die Gerätehäuser sind in der Regel so ausgestattet, dass die Mitglieder der Feuerwehr die Möglichkeit haben, zu duschen oder sich zu waschen. Aber ist dies auch versichert, wenn dabei etwas passiert?

Die zu Hause vor oder nach der Feuerwehrtätigkeit vorgenommene körperliche Rei- nigung ist der privaten Sphäre zuzurechnen und zwar auch nach starker Verschmut- zung und Schwitzen wegen eines Einsatzes. Dies gilt auch, wenn am Arbeitsplatz z. B. wegen der Reparatur einer betriebseigenen Dusche keine Reinigungsmöglich- keit zur Verfügung steht. Weil dem Verletzten seine häusliche Sphäre gut bekannt ist, besteht kein Grund, den Wegeunfallversicherungsschutz ausnahmsweise bis in das eigene Badezimmer reichen zu lassen.

Das Waschen oder Duschen im Feuerwehrhaus ist hingegen versichert, weil hier eine betriebliche Einrichtung benutzt wird und der Feuerwehrangehörige sich noch im Dienst befindet.

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