Serie Versicherungsschutz Teil 21
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Serie (21): Versicherungsschutz – WAS IST EIGENTLICH MIT... Ein- sammeln von Weihnachtsbäumen?
In vielen Kommunen ist es Brauch, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume durch die Feuerwehr, häufig der Jugendfeuerwehr, eingesammelt werden. Das Einsam- meln der Weihnachtsbäume durch die Freiwillige Feuerwehr gehört grundsätzlich jedoch nicht zu den originären Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr nach dem FSHG NRW.
Jedoch können auch im Einzelfall solche Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen ver- sichert sein, mit deren Wahrnehmung sie durch ihren Dienstherren beauftragt wer- den.
Beauftragt also die Verwaltungsspitze einer Kommune die Angehörigen der Freiwilli- gen Feuerwehr beispielsweise mit dem Einsammeln von Weihnachtsbäumen, so stehen die Kameraden und Kameradinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Un- fallversicherung bei der Unfallkasse NRW. Der Versicherungsschutz umfasst die auszuübende Tätigkeit, aber auch die Wege, die in diesem Zusammenhang zurück- gelegt werden.
Anders verhält es sich bei der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr hat einen ju- gendpflegerischen Auftrag und soll das körperliche, geistige und sittliche Wohl der Jugendlichen fördern. Grundsätzlich stehen alle Tätigkeiten, die zum Aufgabenbe- reich der Jugendfeuerwehr gehören, unter Versicherungsschutz. Der Versicherungs- schutz bei der Unfallkasse NRW besteht jedoch nicht nur bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen, sondern auch bei Tätigkeiten, die der Pflege des Gemein- schaftslebens dienen. Dazu kann ebenfalls das Einsammeln von Weihnachtsbäumen zählen.