• Keine Ergebnisse gefunden

Serie VS Teil 2

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Serie VS Teil 2"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Serie Versicherungsschutz Teil 2

Seite 1 von 1

Versicherungsschutz (2): Baumaßnahme am Gerätehaus

Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erstreckt sich unter anderem auf die in den Unternehmen der Hilfeleistung tätigen Personen.

Dies sind in Nordrhein-Westfalen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, die Beschäftigten und die Personen, die ohne beschäftigt zu sein, wie Beschäftigte durch das Hilfeleistungsunternehmen eingesetzt werden. Es werden zu den versicherten Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr auch solche Aufgaben gezählt, die dem Un- ternehmen Feuerwehr vom Träger des Unternehmens schriftlich übertragen werden und sich im Rahmen des Anstaltszwecks der Feuerwehr bewegen.

Werden an Feuerwehrgerätehäusern Baumaßnahmen notwendig, die durch Eigen- leistung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr getätigt werden sollen, gibt es mehrere unfallversicherte Fallkonstellationen:

1. Grundsätzlich obliegt der jeweiligen Kommune als Trägerin der Feuerwehr der Erhalt, Um- und Ausbau von Feuerwehrgerätehäusern. Maßnahmen zum Bau bzw. Umbau der Feuerwehrhäuser sind demzufolge keine eigentlichen Feu- erwehrtätigkeiten. Gliedern sich die Feuerwehrangehörigen außerhalb der Ausübung ihres Feuerwehrdienstes bei der Kommune wie ein Arbeitnehmer ein und arbeiten sie auf Weisung der Kommune, so sind sie über die Kommu- ne bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert (Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Dabei sind sowohl die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die Ehrenabteilung sowie feuerwehrfremde Dritte (zum Beispiel Verwandte und Freunde der Feuerwehrangehörigen) versichert, wenn sie sich wie oben beschrieben in den städtischen Betrieb eingliedern.

2. Werden die Baumaßnahmen von Seiten der Kommune auf die eigene Feuer- wehr übertragen und üben die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr, die Be- schäftigten sowie oben genannte Dritte die Baumaßnahmen im Rahmen ihrer Aufgabenstellung bei der Feuerwehr auf Weisung ihres Vorgesetzen aus, so sind sie ebenfalls bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versichert.

3. Wird diese kommunale Aufgabe einem Feuerwehrverein übertragen, so wird die Tätigkeit im Rahmen des Versicherungsschutzes bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 SGB VII über die Feuer- wehr gewährleistet.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Martinsumzügen ist zwar keine originäre Auf- gabe der Freiwilligen Feuerwehren nach dem Gesetz über den Feuerwehrutz und die Hilfeleistung (FSHG) NRW, jedoch können auch im

Nach dem Übungsdienst, gerade im Sommer bei warmen Temperaturen, aber auch nach einer Atemschutzübung oder einem Einsatz, möchte der ein oder andere nicht verschwitzt nach

Auch dürfen werdende Mütter nach dem MuSchG nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen

Freiwillige Helferinnen und Helfer, wie zum Beispiel Angehörige der Freiwilligen Feu- erwehren, die die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Zusammen- hang mit

Arbeitsunfälle sind gesetzlich definiert als „Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit

Lernender wäh- rend der beruflichen Aus- und Fortbildung (§ 2 Abs. Das Sozialgericht Düsseldorf hat die UK NRW dagegen nunmehr dazu verurteilt, den Unfall als Arbeitsunfall nach

Anerkannt ist diesbezüglich, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr neben dem eigentlichen Feuerwehrdienst nicht nur bei Feuerwehrübungen, Probe- einsätzen

Der Versicherungsschutz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehren umfasst neben dem eigentlichen Feuerwehrdienst