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Bericht an den Landrat

Bericht der: Umweltschutz- und Energiekommission

vom: 8. August 2017

Zur Vorlage Nr.:

Titel:

2012-119

Formulierte Gesetzesinitiative «Für sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunft ohne Atomkraft»

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

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2012/119 Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission an den Landrat

betreffend formulierte Gesetzesinitiative «Für sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunft ohne Atomkraft»

vom 8. August 2017 1. Ausgangslage

Am 6. September 2011 wurde die formulierte Gesetzesinitiative «Für sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunft ohne Atomkraft» mit 2091 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Sie verlangt von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Kanton, durch Beteiligungen und/oder langfristi- ge Lieferverträge sicherzustellen, dass bis ins Jahr 2030 mindestens 80% der an die Endkundin- nen und Endkunden veräusserten Elektrizität aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Die Erfül- lung dieser Forderung bedingt eine Änderung des Energiegesetzes aus dem Jahr 1991.

Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative mit Beschluss vom 24. April 2012 zur Ablehnung. Im Vordergrund steht dabei, dass die Initiative nicht mit der eidgenössisch normierten Strommarktlibe- ralisierung in Einklang zu bringen ist. Zudem werden die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Kanton gegenüber auswärtigen Versorgern benachteiligt und dadurch in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit verletzt.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die Vorlage wurde von der UEK erstmals an den Sitzungen vom 10. September 2012 und 25. Februar 2013 behandelt. Nach einer längeren Sistierung des Geschäfts wurden die Beratun- gen im Jahr 2017 an vier weiteren Sitzungen – am 16. Januar, 13. Februar, 27. März und 19. Ju- ni 2017 – weitergeführt und abgeschlossen. An allen Sitzungen waren Baudirektorin Sabine Pego- raro, Michael Köhn, Generalsekretär BUD, AUE-Leiter Alberto Isenburg sowie Felix Jehle (ausser 25. Februar 2013), Leiter Ressort Energie AUE, zugegen. Zusätzlich wurde Stefan Krähenbühl, Koordination AUE, am 16. Januar und 13. Februar 2017 beigezogen. Am 27. März 2017 stand Markus Stöcklin, Leiter Rechtsdienst BUD, zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

2.2. Eintreten Eintreten ist unbestritten.

2.3. Detailberatung

Die Beratung der Vorlage erfolgte in der Kommission in zwei Etappen. Bei Einreichung der Initiati- ve stand die Erarbeitung der regierungsrätlichen Energiestrategie kurz vor dem Abschluss. Gleich- zeitig war die damit einhergehende Totalrevision des Energiegesetzes in Planung. Aus diesen Gründen beschloss die Kommission im Februar 2013 nach einer Erstberatung, das Geschäft bis zum Vorliegen des revidierten Energiegesetzes einzustellen. Von Regierungsseite wurde versi- chert, das Anliegen der Initiative aufzunehmen und im Sinne eines Gegenvorschlags in das Ge- setz einfliessen zu lassen. Die Kommission anerkannte im Januar 2013, dass die Regierung zur

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Vorbereitung der geplanten Gesetzesrevision eine breit abgestützte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter/innen aller politischen Kräfte sowie Expert/innen, eingesetzt hatte. Mittels eines Schrei- bens gelangte die UEK mit der Bitte um Sistierung an das Initiativkomitee, welcher stattgegeben wurde.

Nach Annahme der Änderung des Energiegesetzes durch das Stimmvolk am 27. November 2016 und gleichzeitiger Ablehnung der ebenfalls geplanten Energieabgabe wurden die Beratungen in der Kommission am 16. Februar 2017 wieder aufgenommen. Das Initiativkomitee hielt an seiner Initiative fest. Es wurde argumentiert, dass das Stimmvolk gleichzeitig mit der Ablehnung der Energieabgabe die Atomausstiegs-Initiative angenommen hatte und sich somit für einen Atomaus- stieg ausgesprochen habe. Auch nach der deutlichen Annahme der Energiestrategie 2050 des Bundes vom 21. Mai 2017 hielt das Initiativekomitee an seiner Initiative fest. Diese setze die not- wendigen Zwischenziele zur Erreichung der langfristig gesetzten Ziele auf Bundesebene.

Eine Kommissionsmehrheit verlangt eine juristische Einschätzung der möglichen Auswirkungen einer Annahme der Initiative für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Kanton. Der regierungsrätliche Rechtsdienst rechnet in seiner vorgelegten Einschätzung der Lage in erster Linie mit einer problematischen Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der regionalen EVU.

Ein in der Kommission eingebrachter Gegenvorschlag sieht eine leicht abgeschwächte Form der Initiative vor. Den EVU wäre es frei belassen, darüber zu entscheiden, in welcher Art und Weise sie sicherstellen, dass bis 2030 mindestens 80% der veräusserten Elektrizität aus erneuerbaren Energien stammt. Eine juristische Prüfung des Gegenvorschlags wird von der Kommission mit 7:6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Die Gegner argumentieren, auch eine Prüfung würde nichts daran ändern, dass es sich um eine Insellösung handle, mit welcher nicht zuletzt Handelshemmnisse für ein europäisches Stromabkommen geschaffen würden. Der Ge- genvorschlag wird zurückgezogen.

2.4. Antrag an den Landrat

Mit 7:4 Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt die UEK dem Landrat, die formulierte Gesetzesini- tiative «Für sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunft ohne Atomkraft» abzulehnen.

8. August 2017 / ble

Umweltschutz- und Energiekommission Franz Meyer, Präsident

Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission zur Vorlage 2012/119 2/2

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