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Bericht an den Landrat

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Bericht an den Landrat

Bericht der: Finanzkommission vom: 15. August 2017 Zur Vorlage Nr.: 2017-204

Titel: Geschäftsbericht 2016 der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK)

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

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2017/204 Bericht der Finanzkommission an den Landrat

betreffend Geschäftsbericht 2016 der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK)

vom 15. August 2017 1. Ausgangslage

Der Verwaltungsrat der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) erstattet dem Regierungsrat zuhanden des Landrates jährlich Bericht über den Geschäftsverlauf und die Ziele der BLPK. Ge- mäss § 67 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung genehmigt der Landrat die jährlichen Amtsberichte der selbständigen Verwaltungsbetriebe und somit auch den Geschäftsbericht 2016 der BLPK. Die Finanzkommission ist mit der Vorberatung dieses Geschäfts zuhanden des Land- rats betraut. Für die Finanzkommission bzw. den Landrat gilt in der Praxis, dass auf eine weitere Detailprüfung verzichtet wird, nachdem der Jahresbericht und die Jahresrechnung durch die Kon- trollstelle geprüft worden sind. Aufgabe des Landrats bzw. der Finanzkommission ist es, die Prü- fungsergebnisse der Fachorgane sowie die Geschäftspolitik der BLPK kritisch zu würdigen.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 7. Juni 2017 in Anwesenheit von Regierungs- rat Anton Lauber, Finanzverwalter Roger Wenk, Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle, sowie Hans Peter Simeon, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BLPK, und Roland Weiss, Mit- glied der Geschäftsleitung / Leiter Anlagen der BLPK.

2.2. Eintreten Eintreten ist unbestritten.

2.3. Eckdaten 2016

Die Basellandschaftliche Pensionskasse schliesst das Geschäftsjahr 2016 mit einem Jahreser- gebnis von CHF 88.4 Mio. (Vorjahr: CHF -116.5 Mio.). Der konsolidierte Deckungsgrad über alle Vorsorgewerke liegt neu bei 103.0% (Vorjahr: 101.3%), derjenige des Vorsorgewerks «Kanton»

bei 100.2% (Vorjahr 100% aufgrund Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht). Der BLPK sind 208 Arbeitgeber (Vorjahr: 211) in 58 Vorsorgewerken (Vorjahr: 60) angeschlossen.

2.4. Empfehlung der Revisionsstelle

Die Revisoren der Kontrollstelle Ernst & Young AG empfehlen in ihrem Bericht vom 26. April 2017, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

2.5. Erwägungen der Kommission

Nach einem bezüglich Anlageperformance ernüchternden Vorjahr blickt die BLPK auf ein gutes Jahr 2016 zurück. Die Konsolidierung der Reform 2015 sei planmässig verlaufen, wird die Kom- mission informiert. Erfreulich hat sich die Performance auf dem Anlagevermögen entwickelt, die

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Bericht der Finanzkommission zur Vorlage 2017/204 2/2

nach einem schwachen Vorjahreswert von 1 % ein Ergebnis von 3.9 % erreicht hat. Das Gesamt- vermögen konnte von CHF 8.7 Mia. auf CHF 8.9 Mia. erhöht werden, der konsolidierte Deckungs- grad zeichnet gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme um 1.7 % auf 103 %. Dabei ist zu berück- sichtigen, dass die BLPK aufgrund der organisatorischen Positionierung als Sammeleinrichtung 58 Vorsorgewerke führt, die unterschiedliche Deckungsgrade aufweisen.

Das Ergebnis sei, so informieren die Vertreter der BLPK, nicht selbstverständlich, da die Unsicher- heiten bezüglich der weltwirtschaftlichen Entwicklung und geopolitischen Risiken sowie das tiefe Zinsniveau andauern. Aufgrund der langfristigen Renditeprognose beschloss der Verwaltungsrat der BLPK, den technischen Zinssatz per Januar 2018 von 3 % auf 1.75 % zu senken.

Kritische Stimmen bemängeln diesen Schritt angesichts der guten Rendite im vergangenen Jahr.

Andererseits wird anerkannt, dass diese Entscheidung aufgrund der Renditeprognose getroffen wurde und hoffentlich ermöglicht, die nötige Wertschwankungsreserve (gemäss aktuellen Berech- nungen und Anlagestrategie ca. 12 % des Vorsorgevermögens) aufzubauen.

Die Kommissionsmitglieder diskutieren, ob die Organisationsform der Pensionskasse unnötige Risiken für den Kanton birgt. Einige Stimmen befürworten die Prüfung einer Verselbstständigung der Pensionskasse. Ein diesbezügliches Postulat wurde am 1. Juni 2017 eingereicht (2017/210).

Die Kommission anerkennt – insbesondere angesichts des unsicheren Umfelds – die Bemühun- gen, das Portfolio zu diversifizieren, sowie die tiefen Verwaltungskosten. Sie dankt allen Mitarbei- tenden der BLPK und insbesondere dem bald in den Ruhestand tretenden Vorsteher der Ge- schäftsleitung, Hans Peter Simeon, für ihren grossen Einsatz.

3. Antrag an den Landrat

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, mit 11:0 Stimmen, den Geschäftsbe- richt 2016 der BLPK zu genehmigen.

15. August 2017 / sb Finanzkommission Roman Klauser, Präsident

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