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2017/201 Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an den Landrat

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Bericht an den Landrat

Bericht der: Bildungs-, Kultur- und Sportkommission

vom: 28. Juni 2017

Zur Vorlage Nr.: 2017-201

Titel: Bericht zum Postulat 2016-147 von Caroline Mall, SVP: «Eignungs- test vor Studienbeginn an der Pädagogischen Hochschule der FHNW für die Lehrerausbildung aller Stufen»

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

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2017/201 Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an den Landrat

betreffend Bericht zum Postulat 2016-147 von Caroline Mall, SVP: «Eignungstest vor

Studienbeginn an der Pädagogischen Hochschule der FHNW für die Lehrerausbildung aller Stufen»

vom 28. Juni 2017 1. Ausgangslage

Am 19. Mai 2016 reichte Caroline Mall das Postulat «Eignungstest vor Studienbeginn an der Pä- dagogischen Hochschule der FHNW für die Lehrerausbildung aller Stufen» ein. Sie bezieht sich dabei auf das Problem, dass immer mehr Lehrer aufgrund von Erschöpfung und Burnours vertre- ten werden müssen. Dies verursacht Kosten und Umstände für die Schulleitungen und verhindert vor allem auch Kontinuität auf einer für die Entwicklung der SchülerInnen wichtigen Position.

Die PH FHNW vollzog bislang mit den Studierenden im Rahmen des Praktikums im ers- ten Studienjahr eine Berufseignungsabklärung. Nun führt die PH FHNW ab dem Herbstsemester 2017 das Assessmentverfahren ein. Mit diesem Verfahren wurden in den letzten Jahren bei den Quereinsteigern gute Erfahrungen gemacht. Das Assessment findet während eines Tages in Gruppen von acht Personen und ebenso vielen Beobachtern statt. Das Ziel des Assessments ist, zu überprüfen, ob Personenmerkmale, Kompetenzen und Berufsmotivation einer Person einerseits und die Anforderungen des Lehrberufs andererseits eine Übereinstimmung ergeben. Das neue Verfahren ermöglicht den Studierenden, sich frühzeitig darüber bewusst zu werden, ob sie sich beruflich richtig entschieden haben. Das Assessment beinhaltet folgende Beurteilungskriterien:

Problemlösungsfähigkeit, Zielorientierung, Kommunikation und Zusammenarbeit, Fähigkeit zum Perspektivenwechsel, Eigenständigkeit im Denken und Handeln, Flexibilität, Offenheit sowie Lern- bereitschaft. Es bildet die Voraussetzung für das erste Praktikum im ersten Studienjahr.

Die Studierenden können das Assessment entweder vor Studienbeginn oder während des ersten Semesters absolvieren. Nach dem Verfahren wird mit jedem Teilnehmer ein Auswer- tungsgespräch durchgeführt, welches zur Standortbestimmung dient und über die Berufseignung Auskunft gibt. Das Assessment kann einmal wiederholt werden. Nach wiederholtem Scheitern kann das Studium nicht angetreten oder abgeschlossen werden.

Das Verfahren ist keine formelle Zulassungsvoraussetzung für das Studium, obwohl es möglich und auch erwünscht ist, das Assessment vor Studienbeginn zu absolvieren. Zulassungs- regelungen sind gesamtschweizerisch definiert (Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz, HFKG). Auch die Alleinstellung der PH FHNW im Wettbewerb mit anderen Hochschulen wäre nicht von Vorteil.

Die Assessments sind für die Hochschule kostenneutral, weil die Eignungsabklärungen während des ersten Praktikums wegfallen. Es macht durch die vielen Anmeldungen für das kom- mende Semester den Anschein, dass die Einführung des Assessments nicht als Hürde von Inte- ressierten wahrgenommen wird. Die Einführung des Assessmentverfahrens gibt den Studierenden Sicherheit für ihre Berufswahl, was zu weniger Vertretungen an den Schulen führt und für den Kanton eine Qualitätssicherung darstellt.

Für Details wird auf die Vorlage 2017/201 verwiesen.

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Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zur Vorlage 2017/201 2/2

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission in der Sitzung vom 8. Juni 2017 in Anwesenheit von Regierungsrätin Monica Gschwind, Direktionsvorsteherin, und Doris Fel- lenstein, Leiterin Stab Hochschulen, beraten.

2.2. Eintreten Eintreten ist unbestritten.

2.3. Detailberatung

Die Kommission geht davon aus, dass zweimaliges Scheitern an der Berufseignungsabklärung zur Folge hat, dass Studierende nicht nur an der PH FHNW den entsprechenden Studiengang nicht belegen können, sondern dass dies schweizweit gilt.

Die Assessments ersetzen die Eignungsabklärung in den Praktika des ersten Jahres. Die Kommissionsmitglieder begrüssen die Möglichkeit, die Berufseignung bereits vor Studienbeginn abklären zu lassen. Dies ist nicht nur im Interesse der PH FHNW und des Kantons bzgl. der Aus- bildungs- und allfälligen Folgekosten durch den Ausfall für den Beruf ungeeigneter Lehrpersonen.

Eine frühzeitige Abklärung ist auch im Interesse der Studierenden, «verlieren» sie so doch wenig Zeit mit einem Studium, für dessen Berufsausübung sie nicht geeignet sind oder die Vorausset- zungen unbekannt waren.

Seitens Kommission wird angeregt, sämtliche angehenden Studierenden zu motivieren, die Berufseignungsabklärung vor Studienbeginn zu absolvieren. Aufgrund der im Verhältnis zu den am Studium Interessierten kleinen Assessmentgruppen (8 angehende Studierende/Tag) ist eine komplette Durchführung der Abklärung vor Studienbeginn aus logistischen Gründen jedoch nicht möglich. Weiter fordert ein Kommissionsmitglied die PH FHNW auf, das Assessment als spezielle Eigenschaft der PH FHNW zu «vermarkten». Einerseits aus dem Grund, dass es so vielleicht ei- nes Tages ins HFKG integriert und somit auch als formelle Zulassungsvoraussetzung gelten kann.

Andererseits um den AbsolventInnen der PH FHNW ein besonderes Gütesiegel zu verpassen, welches Vorteile auf dem Arbeitsmarkt nach sich zieht. AbsolventInnen der PH FHNW können ihre Berufseignung durch das Bestehen des Assessments belegen und für den Lehrberuf geeignete Personen sind in allen Kantonen erwünscht.

Assessments enthalten eine gewisse subjektive Komponente, sind jedoch anerkanntes Mittel mit zuverlässigen Ergebnissen. Eine absolut sichere Voraussage lässt sich dennoch nicht treffen. Ein Kommissionsmitglied weist auf die grossen Unterschiede zwischen Klassen hin. Gera- de für unerfahrene Lehrpersonen ist es wichtig, zuerst mit einer homogenen Klasse arbeiten zu können. Im Extremfall kann es zu Situationen kommen, auf welche die Lehrpersonen durch kein Assessment vorbereitet werden können. Gerade deshalb wird es jedoch als positiv erachtet, wer- den im Assessment Tests in Bezug auf Persönlichkeit und Charakter durchgeführt.

Assessments sind kostenintensiv. Die Kommission zeigt sich erfreut, dass die PH FHNW die Kosten innerhalb ihres Globalbudgets bewältigen kann. Langfristig wird sich die Investition vor allem für die «Endverbraucher» Schulen und Kantone lohnen.

3. Beschluss der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission

Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beschliesst mit 13:0 Stimmen, das Postulat 2016/147 als erfüllt abzuschreiben.

28. Juni 2017 /bw

Bildungs-, Kultur- und Sportkommission Christoph Hänggi, Präsident

Referenzen

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