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2017/154 Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat

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Bericht an den Landrat

Bericht der: Geschäftsprüfungskommission

vom: 9. Juni 2017

Zur Vorlage Nr.: 2017-154

Titel: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 der Psychiatrie Baselland (PBL)

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

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2017/154 Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat

betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 der Psychiatrie Baselland (PBL) vom 9. Juni 2017

1. Ausgangslage

Gemäss § 19 des Spitalgesetzes übt der Landrat die Oberaufsicht über die Psychiatrie Baselland (PBL) aus. Er genehmigt den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Mit der Vorlage 2017/154 beantragt der Regierungsrat dem Landrat die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jah- resrechnung 2016 der PBL.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Organisatorisches

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist durch § 61 Abs. 1 lit. b des Landratsgesetzes (LRG, SGS 131) beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten. Innerhalb der GPK war die Subkommission II (Pia Fankhauser, Präsidentin; Reto Tschudin, Jürg Vogt) mit der Behand- lung betraut.

Innerhalb der VGD ist das Amt für Gesundheit aus Versorgungs-, Regulations- und Bestellersicht für die Psychiatrie zuständig. Das Generalsekretariat nimmt die Aufgaben des Kantons als Eigen- tümer wahr. Die Subko II fokussiert im Rahmen der Oberaufsicht auf die Eigentümersicht.

Am 10. Mai 2017 traf sich die Subko II mit Regierungsrat Thomas Weber, Generalsekretär Olivier Kungler und Tobias Lüscher zur Diskussion.

Die Berichterstattung konzentriert sich auf das Geschäftsjahr 2016, d.h. vom 1. Januar bis 31. De- zember 2016.

Die GPK beriet und verabschiedete den Bericht zur Vorlage 2017/154 «Geschäftsbericht und Jah- resrechnung 2016 der Psychiatrie Baselland» am 08. Juni 2017.

3. Einleitende Bemerkung

Die Verbesserung der finanziellen Lage bleibt auch bei der PBL das wichtigste Eigentümerziel.

Mittlerweile hat sich mit der Umwandlung des Darlehens zu Dotationskapital eine beschlussfähige Lösung ergeben (siehe dazu Vorlage 2016/345).

4. Grundlagen der Berichterstattung

− GPK-Bericht zu Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2015 der PBL (2016/130)

− Eigentümerstrategie des Regierungsrates

− Faktenblatt PBL vom 17.05.2016 (vgl. Beilage 1)

− Geschäftsbericht PBL 2016 (wesentliche Auszüge)

− Controlling-Raster

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5. Überprüfung der Eigentümerstrategie

Wesentliches Element des Controllings der Eigentümerstrategie ist das Controlling-Raster. Es dient der VGD als Grundlage für die Eigentümergespräche. Es wurde anlässlich des Gesprächs mit der Subko diskutiert und die wichtigsten Punkte festgehalten.

Dabei wurde auch das Kantonsspital Baselland (KSBL) zum Vergleich beigezogen.

6. Geschäftsbericht

Das positive Finanzergebnis von CHF 2,0 Mio. bedeutet zwar einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (+ CHF 3,9 Mio.), das aber von Sondereffekten aufgrund der Auflösung der Rückstellung Tarif geprägt war.

Die Anzahl Patientenaustritte stationär stieg von 2‘028 auf 2‘189. Die ambulanten Behandlungen gingen zurück von 7‘717 auf 7‘639. Die ambulanten Behandlungen brachten trotz Rückgang einen Mehrertrag auf neu 10 Mio. TARMED Taxpunkte (2015: 9,86). Der Ertrag sank von CHF 102,6 Mio. auf CHF 99,2 Mio.

Im Personalbereich gab es eine Steigerung um 11 Personen auf 971. Gleichzeitig nahm die An- zahl Vollzeitstellen gegenüber dem Vorjahr um fünf ab auf 728. 106 Personen befinden sich in Ausbildung.

Bei den Qualitätsmessungen des Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) hat die Erwachsenenpsychiatrie der Psychiatrie Baselland 2016 wiederum sehr gute bis über- durchschnittliche Ergebnisse erzielt.

Zudem hat die PBL 2016 eine Zuweisenden-Befragung eingeführt (Geschäftsbericht S. 26):

«Die Psychiatrie Baselland hat 2016 ein eigenes Instrument eingeführt, um von den Zuweisenden die Zufriedenheit mit der PBL zu erfragen. Es ersetzte die bisherige Befragung durch die Firma Mecon, die sich in der Zusammensetzung der Vergleichskliniken in den letzten Jahren zunehmend in Richtung privater Institutionen ohne Auftrag für die Grundversorgung verlagert hat.»

Das an sich baureife Projekt für den Erneuerungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird auf- grund von Einsprache- und Beschwerdeverfahren weiter verzögert.

7. Stellungnahme zum Bericht des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantwortet in der Vorlage 2017/154 die Empfehlungen der GPK. Die im Con- trolling-Raster definierten Werte werden allerdings nicht alle jährlich erhoben. Die Anträge der GPK aus dem letzten Jahr, sprich der Soll/Ist-Abgleich der Umsetzung der Eigentümerstrategie inkl. der allfälligen Massnahmen sowie die Berücksichtigung der Mitarbeiterzufriedenheit sind ge- klärt und wurden von der VGD entsprechend umgesetzt. Bei der PBL ist der Indikator allerdings noch festzulegen.

Irritierend ist, dass substantielle Themen wie Tarif- und Pensionskassenrückstellungen in den Jah- resabschlüssen der kantonalen Beteiligungen unterschiedlich gehandhabt werden. Der Grund fin- det sich in der unternehmerischen Freiheit, sprich der Entscheid liegt beim jeweiligen VR aufgrund der unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung mit Zustimmungsbeschluss der Revisionsstelle (Finanzkontrolle BL). Die Spitäler sind zudem via Spitalgesetz an den Vorsorgeplan des Kantons gebunden. Der Kanton als Eigentümer kann daher seinen Beteiligungen auch kantonale Rahmen- bedingungen, die die Versorgungssicht betreffen, vorgeben.

Es wird die Annahme gefällt, dass für das Vorsorgewerk der PBL eine Deckungslücke in der Höhe von ca. CHF 15 bis 18 Mio. entsteht, deren Schliessung noch zu regeln ist. Allfällige Sanierungs- massnahmen sollen aus Sicht des Verwaltungsrats frühestens mit der Jahresrechnung 2017

Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Vorlage 2017/154 2/4

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buchhalterisch erfasst werden. Die Finanzkontrolle als Revisionsstelle hat diesem Vorgehen zuge- stimmt. Das KSBL hat diese Rückstellung hingegen schon 2016 vorgenommen.

Das KSBL und die PBL betreiben eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr auf eigene Kosten. In den Geschäftsberichten sind jedoch keine Angaben dazu zu finden. Generell ist es wünschenswert, dass Nebenleistungen wie Feuerwehr, Rettungswesen, Wäscherei und Logistik im Geschäftsbe- richt dargestellt werden.

Zu den grossen Herausforderungen 2017 zählt die Einführung des neuen Tarifsystems TARPSY auf den 1. Januar 2018, welches für stationäre psychiatrische Leistungen Tagespauschalen nach unterschiedlichen Kostengruppen vorsieht. Die Auswirkungen dieses Systems auf die Erträge und damit potenziell auch auf die therapeutische Ausrichtung der PBL lassen sich zurzeit kaum ab- schätzen, da aktuell weder die künftige Höhe der Baserate ausgehandelt ist noch der zur Simulati- on der künftigen Erträge notwendige definitive TARPSY Grouper vorhanden sind.

7.1. Immobilien

Bei der PBL stehen Renovationen und Unterhaltsinvestitionen an bestehenden Gebäuden im Um- fang von rund CHF 70 Mio. an. Diese können jedoch aufgrund der aktuellen Kapitalausstattung der PBL nicht getätigt werden.

Wie mittlerweile bekannt, hat sich der Kanton betreffend Raumplanungs- und Baugesetz nicht bundesgesetzkonform verhalten. Damit wurde die Planung des Gebäudes für Kinder- und Jugend- psychiatrie vorerst gestoppt. Man würde erwarten, dass eine kantonale Beteiligung sich auf die Einhaltung der Gesetze durch den Eigentümer verlassen kann.

7.2. Governance

Die Verwaltungsratsentschädigung beträgt gemäss Finanzbericht insgesamt CHF 275‘500, davon sind CHF 24‘500 Spesenentschädigung. Zum Vergleich: 2015 betrug die Entschädigung insge- samt CHF 265‘000.

8. Feststellungen

1. Die Empfehlungen der GPK wurden weitgehend umgesetzt. Der Indikator für die Mit- arbeiterzufriedenheit fehlt noch.

2. Irritierend ist, dass substantielle Themen wie Tarif- und Pensionskassenrückstellun- gen in den Jahresabschlüssen der kantonalen Beteiligungen unterschiedlich gehand- habt werden. Der Grund findet sich in der unternehmerischen Freiheit, sprich der Ent- scheid liegt beim jeweiligen VR aufgrund der unternehmensspezifischen Risikoein- schätzung mit Zustimmungsbeschluss der Revisionsstelle (Finanzkontrolle BL). Die Spitäler sind zudem via Spitalgesetz an den Vorsorgeplan des Kantons gebunden.

3. Es besteht allseits Unsicherheit, was die Tarifsituation ab 1. Januar 2018 betrifft (TARPSY). Angesichts der schwierigen finanziellen Situation ist dies nicht unerheb- lich.

4. Die Nebenleistungen wie Feuerwehr, Rettungswesen, Wäscherei und Logistik fehlen in den veröffentlichen Geschäftsberichten (nicht Finanzbericht).

9. Empfehlungen an den Regierungsrat

1. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist im Controlling-Raster mit einem Indikator zu versehen.

2. Die Entwicklung im Bereich TARPSY ist eng zu verfolgen und es sind frühzeitig ge- eignete Massnahmen festzulegen.

(5)

3. Nebenleistungen sollten in den Geschäftsberichten Erwähnung finden.

10. Anträge

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat:

1. den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2016 der Psychiatrie Baselland ge- mäss Landratsbeschluss zu genehmigen.

2. die unter Kapitel 9 aufgeführten Empfehlungen gutzuheissen.

9. Juni 2017

Geschäftsprüfungskommission Hanspeter Weibel, Präsident

Beilage/n

– Faktenblatt vom 17.05.2016

– Entwurf Landratsbeschluss (geändert)

Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Vorlage 2017/154 4/4

(6)

Psychiatrie Baselland, Liestal (PBL)

17.05.2016

Kontakte

Zuständige Fachstelle (mit

Person) VGD, Tobias Lüscher, 061 552 59 19 Vertreter des Kantons -

Kontaktperson Beteiligung Hans-Peter Ulmann CEO

Bienentalstrasse 7 4410 Liestal Tel. 061 553 53 53

Email: hans-peter.ulmann@pbl.ch

Website www.pbl.ch

Rechtliches/Zweck

Rechtliche Grundlage Spitalgesetz vom 17.11.2011 (SGS 930)

Zweck Gewährleistung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch umfassende ambulante, teilstationäre und stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Leistungen für alle Alters- gruppen. Des Weiteren werden spezifische Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten für psychisch und geistig behinderte Menschen angeboten. Ebenso werden gemeinwirtschaftliche und be- sondere Leistungen erbracht und im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Hochschulen zur universitären Lehre und Forschung beigetragen.

Leistungsauftrag Der Leistungsauftrag für die Bereiche der Psychiatrie an die Psychiatrie Baselland sind in der Spitalliste des Kantons Basel-Landschaft festgehalten.

Kantonaler Einfluss auf die Beteiligung mittels Kapitalanteil und via dem strategischen Führungsorgan

Der Kanton Basel-Landschaft ist im Besitz von 100 % des Dotationskapitals der PBL.

Der Regierungsrat wählt sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates und das Präsidium.

Eigentümerziele

Die Eigentümerziele sind in der separaten Eigentümerstrategie geregelt.

Rechtsform

Öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit (Eintragung: 15.8.2012). Eigen- tümer ist der Kanton Basel-Landschaft. Sitz ist Liestal.

Organisation

Landrat Oberaufsicht gemäss Spitalgesetz SGS 930, § 19 Der Landrat übt die Oberaufsicht aus und beschliesst:

Änderungen des Grundkapitals

die Betriebsstandorte

die Kredite für gemeinwirtschaftliche Leistungen

die Kredite für besondere Leistungen

Er genehmigt die Jahresrechnung und nimmt die Spitalliste zur Kenntnis Regierungsrat Aufsicht gemäss Spitalgesetz SGS 930, § 19

Der Regierungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

er legt den Rechnungsstandard fest,

er beantragt dem Landrat das Grundkapital,

er beantragt dem Landrat die Bewilligung von Krediten für gemeinwirtschaftliche und andere besondere Leistungen, die die Unternehmen im Auftrag des Kantons erfüllen,

er beantragt dem Landrat die Genehmigung der Jahresrechnung und des Geschäftsbe- richtes,

er wählt die Verwaltungsräte der Unternehmen und deren Präsidien,

er bestimmt die Eigentümerstrategie der Unternehmen,

er genehmigt die Überführung einzelner Betriebsbereiche in rechtlich eigenständige Einheiten und die Beteiligung an anderen Unternehmen

Verwaltungsrat Oberstes Führungsorgan

Der Verwaltungsrat besteht aus 7 bis 9 Mitglieder.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind Alice Scherrer-Baumann (Präsidentin) (seit 2012), Dr.

Renato Marelli (Vizepräsident) (seit 2012), Isabel Frey Kuttler (seit 2012), Wilhelm Hansen (seit 2012), Dr. Dieter Völlmin (seit 2012), Prof. Dr. med. Beat Müller (seit 2016), Mirko Tozzo (seit 2015)

(7)

Faktenblatt PBL 2016 2/2 gentümerstrategie und der Leistungsaufträge fest.

2) Er beschliesst den Finanzplan und das Unternehmensbudget.

3) Er erlässt die notwendigen Reglemente, insbesondere das Patientenreglement, das Fi- nanzreglement und das Tarifreglement.

4) Er erlässt ein Statut, das insbesondere die Leitungsstrukturen des Unternehmens fest- legt.

5) Er ernennt den Vorsitzenden der Geschäftsleitung und übt die Aufsicht über diesen aus.

6) Er unterbreitet dem Regierungsrat die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht zu- handen des Landrates.

7) Er beantragt dem Regierungsrat die Überführung einzelner Betriebsbereiche in rechtlich eigenständige Einheiten und die Beteiligung an anderen Unternehmen.

8) Er sorgt für ein dem Unternehmen angepasstes internes Kontrollsystem und Risikoma- nagement.

9) Er erstattet der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion im Rahmen des Controllings Bericht.

Die Amtsdauer beträgt gemäss Spitalgesetz (SGS 930, § 23, Abs. 4) 4 Jahre. Die nächsten Wahlen finden am 31.12.2019 für die Amtsdauer 2020-2023 statt.

Geschäftsleitung Vorsitzender der Geschäftsleitung: Hans-Peter Ulmann (CEO) (seit 2012*). Mitglieder der Geschäftsleitung: Dr. Brigitte Contin-Waldvogel (seit 2012*), Thomas Hamann (seit 2013), Fabian Keller (seit 2012*), Prof. Dr. Joachim Küchenhoff (seit 2012*), Elena Seidel (seit 2014)

*Sämtliche Daten beziehen sich längstens auf den Zeitpunkt der Unternehmensgründung im Jahr 2012!

Revisionsstelle Revisionsstelle ist die Kantonale Finanzkontrolle Basel-Landschaft.

Unternehmenseckwerte R2012 R2013 R2014 R2015

Anzahl Mitarbeitende (FTE) 931 (719) 969 (719) 972 (731) 960 (733)

Patientenaustritte stationär 1‘835 1‘954 2‘117 2‘028

Ø Aufenthaltsdauer (Tage) 42 39 40.7 37.2

Total Pflegetage 88‘903 89‘729 86‘129 81‘883

Anzahl Betten 252 254 249 243

Taxpunkte TARMED in Mio 9.8 9.2 9.6 9.9

Nettoumsatz in TCHF 93‘543 93‘652 99‘910 102‘632

EBITDA in TCHF 4‘321 5‘519 5‘259 7‘403

EBITDA-Marge in % 4.6 5.9 5.3 7.2

+Gewinn / -Verlust in TCHF 945 1‘801 1‘889 3‘906

Bilanzsumme in TCHF 58‘672 66‘552 73‘168 74‘587

Eigenkapital in TCHF 8‘298 10‘081 11‘986 15‘905

Eigenkapitalquote in % 14.1 15.1 16.4 21.3

G-Leistungen in Mio. CHF

bezahlt durch BL 5.74 8.27 8.00 8.00

Fallpauschale in Mio. CHF

bezahlt durch BL 27.06 27.29 26.33 25.38

Berichterstattung

Geschäftsbericht Geschäftsbericht 2013 (LRV 2014-196), Geschäftsbericht 2014 (LRV 2015-223), Geschäfts- bericht 2015 (LVR 2016-130)

Revisionsart Ordentliche Revision nach Schweizer Prüfungsstandards (PS) Zusätzliche Informationen

-

(8)

Entwurf (von der Kommission geändert)

Landratsbeschluss

betreffend Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2016 der Psychiatrie Baselland (PBL)

vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2016 der Psychiatrie Baselland werden genehmigt.

2. Die im Bericht der Geschäftsprüfungskommission unter Kapitel 9 aufgeführten Empfehlungen zuhanden des Regierungsrates werden gutgeheissen.

Liestal, Im Namen des Landrates

Der Präsident:

Der Landschreiber:

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