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Bericht an den Landrat

Bericht der: Bau- und Planungskommission vom: 22. September 2016

Zur Vorlage Nr.: 2016-168

Titel: Mitgliedschaftsbeiträge an den Verein AggloBasel 2016-2019: Ver- pflichtungskredit

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: – Übersicht Geschäfte des Landrats

– Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats – Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

– Homepage des Kantons Basel-Landschaft

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2016/168 Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat

betreffend Mitgliedschaftsbeiträge an den Verein AggloBasel 2016-2019: Verpflichtungskre- dit

vom 22. September 2016 1. Ausgangslage

Die Agglomerationsprogramme sind ein Instrument des Bundes, um Agglomerationen im Bereich Siedlung und Verkehr zu unterstützen. Das Agglomerationsprogramm Basel ist das zentrale Pla- nungsinstrument der trinationalen Region Basel. Das Programm entwickelt, ausgehend von einer gemeinsamen Vision (Zukunftsbild) und Teilstrategien, Massnahmen (Siedlung und Verkehr), die dann auch jeweils umgesetzt werden. Der Bund legt pro Planungsgeneration einen Beitragssatz fest, mit welchem er sich prozentual an den Investitionssummen beteiligt.

Die Agglomeration Basel ist definitionsgemäss trinational. Rund vierzig Prozent der zugehörigen Gemeinden befinden sich ausserhalb der Schweiz. Es ist eine ausgesprochene Qualität des Ag- glomerationsprogramms Basel, dass auch grenzüberschreitende Projekte zur Mitfinanzierung beim Bund angemeldet werden können und auch realisiert werden.

Ein Beispiel dafür ist die Verlängerung der Tramlinie 3 von Basel nach Saint-Louis, bei der die Bei- träge der Eidgenossenschaft (nebst jenen des französischen Staates) unabdingbar sind, um die Finanzierung sicherzustellen (Verhältnis rund FR 70%, CH 30%).

Mit dieser Vorlage wird ein Verpflichtungskredit für die Mitgliederbeiträge des Kantons Basel- Landschaft an den Verein AggloBasel beantragt. Es geht dabei um das Kerngeschäft von Ag- gloBasel, nämlich die Sicherung von Bundesmitteln für wichtige Infrastrukturprojekte (Strassen-, Schienen- und Fussgänger-Verkehr)) in der trinationalen Agglomeration Basel.

Mit dieser Vorlage werden dem Landrat die Kosten für die Mitgliederbeiträge an den Verein Ag- gloBasel für die Jahre 2016–2019 in der Höhe von maximal CHF 1‘920‘000 (je 480‘000 / Jahr) beantragt.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die Bau- und Planungskommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 23. Juni und 1. September 2016. Begleitet wurde sie dabei von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Regie- rungsrat Isaac Reber, Generalsekretär Michael Köhn, Martin Kolb, Leiter ARP und von Patrick Leypoldt, Geschäftsführer AggloBasel.

2.2. Eintreten

Eintreten war unbestritten.

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Bericht der Bau- und Planungskommission zur Vorlage 2016/168 2/2

2.3. Detailberatung

Die Kommissionsmitglieder anerkennen die gute Arbeit des Agglomerationsprogramms Basel, welches seit 2011 von Patrick Leypoldt geführt wird und im Auftrag seiner Trägerschaft – darunter neben den Kantonen Basel-Stadt, Solothurn, Aargau, dem Landkreis Lörrach und der Commun- auté de Communes des 3 Frontières CC3F auch der Kanton Basel-Landschaft – die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in der Region erarbeitet und alle vier Jahre ein Massnahmenprogramm zur Mitfinanzierung beim Schweizer Bund einreicht. Seit 2014 tritt die Organisation als Verein nach schweizerischem Recht unter dem Namen AggloBasel auf.

Die im Rahmen des vorliegenden Verpflichtungskredits beantragten Mitgliederbeiträge in Höhe von maximal CHF 1.92 Mio. für die Jahre 2016 bis 2019 (CHF 480‘000 pro Jahr) lassen sich durch die zu erwartenden Bundesbeiträge an Projekte im Kanton Basel-Landschaft rechtfertigen. Über alle Programm-Generationen (inkl. vordringlicher Bedarf) wurden dem Kanton Basel-Landschaft über den Infrastrukturfonds bisher rund CHF 266 Mio. an Bundesbeiträgen zugesprochen. In der 1.

und 2. Generation entfielen von den für die gesamte Agglomeration Basel vorgesehenen Beiträgen jeweils rund 60% auf den Kanton Basel-Landschaft.

Die Mitgliederbeiträge für die Jahre 2016 bis 2019 wurden innerhalb der politischen Steuerung von AggloBasel (u. a. Regierungsrätin Sabine Pegoraro) bereits beschlossen, müssen jedoch vom Landrat noch im Rahmen des vorliegenden Verpflichtungskredits genehmigt werden.

3. Antrag an den Landrat

Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Landrat mit 12:0 Stimmen, gemäss unveränder- tem Entwurf des Landratsbeschlusses zu entscheiden.

22. September 2016 / dzu

Bau- und Planungskommission Hannes Schweizer, Präsident

Beilage

– Entwurf Landratsbeschluss (unverändert)

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unveränderter Entwurf

Landratsbeschluss

über den Verpflichtungskredit für Mitgliedschaftsbeiträge an den Verein AggloBasel 2016-2019

vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Vom Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum Verein AggloBasel als trinationale Trä- gerschaft des Agglomerationsprogramms Basel wird Kenntnis genommen.

2. Für Mitgliedsbeiträge an den Verein AggloBasel werden für die Jahre 2016–2019 Ausga- ben in der Höhe von maximal Fr. 1‘920‘000 (je Fr. 480‘000 / Jahr) bewilligt.

3. Ziffer 2 dieses Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsver- fassung der fakultativen Volksabstimmung.

Liestal, Im Namen des Landrates

der Präsident:

der Landschreiber:

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