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Resolution des DGB Bundesausschusses zu den Betriebsratswahlen 2014

DU HAST ES IN DER HAND!

Deine Stimme zur Betriebsratswahl zählt!

Vom 1. März bis Ende Mai 2014 werden Betriebsräte gewählt. In allen Betrieben ab fünf Beschäftigten haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das demokratische Recht, mitzubestimmen. Ohne einen Betriebsrat ent­

scheiden nur die Eigentümer oder Kapitalbesitzer und verfügen alleine über die Belegschaften. Mit einem Betriebs­

rat geht das nicht. Mitbestimmung bringt ein Stück Demokratie und Freiheit in den Betrieb und an den Arbeitsplatz.

Niemand darf rumgeschubst, unter Tarif bezahlt, vom Eigentümer gedemütigt oder diskriminiert werden. Die Belegschaften sprechen so bei der Lage der Arbeitszeit, bei Überstunden, bei Weiterbildung, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung mit. Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen – hier geht nichts ohne den Betriebsrat.

Technische Kontrollen und Überwachungen, auch am Computer, dürfen nur mit Zustimmung des Betriebsrates vor­

genommen werden. Damit die Menschenwürde unangetastet bleibt.

Der Betriebsrat sorgt für Schutz und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt. Mitbestimmung verkleinert Herrschaft und Unfreiheit im Betrieb. Alle auch im Betrieb mündigen Bürger/innen wählen einen Betriebsrat. Das ist sehr demokratisch und selbstverständlich. Ohne die aktive Teilhabe der Belegschaften gibt es keine Innovationen und keine guten Produkte oder Dienstleistungen. Mitbestimmung ist ein Stück soziale Marktwirtschaft.

Wo Betriebsräte gewählt werden, hält die Demokratie Einzug in den Betrieb. Demokratie lebt vom Mitmachen – auch im Betrieb. Die Mitbestimmung fällt nicht vom Himmel. Sie erfordert Engagement. Ohne Betriebsräte verfallen die Rechte der Belegschaft, die das Betriebsverfassungsgesetz gibt. Das Gesetz schreibt Wahlen vor. Sie sind nicht von der Genehmigung oder Duldung des Betriebsinhabers abhängig.

Drei Arbeitnehmer/innen reichen, um eine Betriebsratswahl einzuleiten. Jeder, der eine Betriebsratswahl initiiert, ist gesetzlich geschützt. Die Kandidaten und gewählten Betriebsratsmitglieder sind es sowieso. Die DGB­Gewerkschaf­

ten helfen und unterstützen, Betriebsräte zu wählen ­ jederzeit und überall in Deutschland. Wenn nötig auch vor Gericht!

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen alle Arbeitnehmer/innen auf, sich an den Wahlen zum Betriebsrat zu beteiligen!

Ob als Wählerin oder Kandidat:

Du hast es in der Hand! Deine Stimme zur Betriebsratswahl zählt!

DGB. DE

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