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Die japanische Regierung

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Academic year: 2022

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Christine Schlote

Die japanische Regierung

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Christine Schlote

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Erdkundemappe Japan

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Die japanische Flagge

Japan – Das Land der aufgehenden Sonne

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Male den Kreis, der Symbol für die Sonne ist, auf der japanischen Flagge rot aus.

EXKURS Regierungen

Das Parlament ist die Volksvertretung als Staatsorgan.

Merkmal jeder Demokratie ist das vom Volk gewählte Parlament.

Aufgaben, Befugnisse und Wahl des Parlaments sind in der Verfassung geregelt.

Rechtsetzung, Wahl der Minister und Mitwirkung bei der Wahl des Staatsoberhaupts sind Aufgaben des Parlaments.

Die Parlamente bestehen aus einer oder zwei Kammern, z. B. Ober- und Unterhaus in Japan oder auch Großbritannien oder Bundestag und Bundesrat in der Bundesrepublik Deutschland.

Kabinett: Regierung, Regierungschef und die Minister.

Minister: Leiter einer höchsten Staatsbehörde, des Ministeriums, z. B. Wirtschaftsminister, Innenminister, Außenminister usw.

Präfektur: Amt, Bezirk.

Die Staatsregierung

Das japanische Regierungssystem ist demokratisch.

Wie bei uns gibt es mehrere politische Parteien.

Alle erwachsenen japanischen Bürger besitzen das Wahlrecht. Außerdem können sie sich bei regiona- len und landesweiten Wahlen als Kandidaten auf- stellen und wählen lassen.

Für die Gesetzgebung ist das Parlament zuständig.

Das Parlament setzt sich aus dem Unterhaus und dem Oberhaus zusammen.

Die Mitglieder des Oberhauses sind Vertreter der Präfekturen bzw. des ganzen Landes.

Die Mitglieder des Unterhauses werden dagegen in den lokalen Bezirken gewählt.

Die meisten Gesetze müssen von Ober- und Unterhaus verabschiedet werden. Stimmt eines der beiden Häuser einem Gesetz jedoch nicht zu, gilt die Entscheidung des Unterhauses.

Das Parlament wählt auch den Premierminister. Der Premierminister ist Mitglied des Parlaments. Er ernennt das Kabinett. Jedes Kabinettsmitglied leitet dann ein Ministerium.

Die japanische Regierung (1)

Christine Schlote: Die japanische Regierung

© Persen Verlag 1

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Präfekturen und Kommunalverwaltung

Japan ist in 47 Präfekturen (Bezirke) unterteilt. Die Präfekturen unterscheiden sich, was Größe und Bevölkerungsdichte angeht, sehr voneinander.

Jede Präfektur wählt ihre eigene Verwaltung.

Unterhalb der Präfekturebene wählen die einzelnen Städte und Gemeinden ebenfalls ihre eigene Verwaltung (Kommunalverwaltung).

Die Monarchie

Die japanische Monarchie ist die älteste ununter- brochene Monarchie der Welt.

Der Kaiser (Tennō) ist Symbol des Staates und der Einheit des Volkes. Er hat aber keine

Regierungsgewalt.

Der Kaiser, sowie die anderen Mitglieder der kaiser- lichen Familie leben im Kaiserpalast in Japans Hauptstadt Tokio.

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Lies den Text zur japanischen Regierung sorgfältig durch. Vergleiche dann das japani- sche mit dem deutschen Regierungssystem. Vervollständige dazu die Tabelle mit folgen- den Begriffen!

Bundesrat und Bundestag – Kommunalverwaltung – Kommunalverwaltung – Landkreise – parlamentarische Demokratie – parlamentarische Monarchie –

Parlament mit Ober- und Unterhaus – Präfekturen

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Gesetzgebung

Verwaltungsbereiche

Kommunale Ebene (Städte und Gemeinden) Regier ngsform

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Unterstreiche die richtigen Aussagen!

앬 Der Kaiser besitzt in Japan die alleinige Regierungsgewalt.

앬 Für die Gesetzgebung sind die Präfekturen mit Ober- und Unterhaus zuständig.

앬 Der Premierminister ist Mitglied des Parlaments und ernennt das Kabinett.

앬 Das Parlament mit Ober- und Unterhaus ist für die Gesetzgebung zuständig.

앬 Das japanische Regierungssystem stimmt mit dem deutschen Regierungssystem vollkommen überein.

앬 Das Parlament setzt sich aus den Präfekturen zusammen.

앬 Die Präfekturen wählen ihre eigenen Verwaltungen.

앬 Das Parlament setzt sich aus dem Oberhaus und dem Unterhaus zusammen.

Die japanische Regierung (3)

Christine Schlote: Die japanische Regierung

© Persen Verlag 3

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Seite 2–3 Die japanische Regierung

A2: Japan Deutschland

Regierungsform parlamentarische Monarchie parlamentarische Demokratie Gesetzgebung Parlament mit Ober- und Unterhaus Bundesrat und Bundestag

Verwaltungsbereiche Präfekturen Landkreise

kommunale Ebene (Städte und Gemeinden)

Kommunalverwaltung Kommunalverwaltung

A3: Der Kaiser besitzt in Japan die alleinige Regierungsgewalt.

Für die Gesetzgebung sind die Präfekturen mit Ober- und Unterhaus zuständig.

Der Premierminister ist Mitglied des Parlaments und ernennt das Kabinett.

Das Parlament mit Ober- und Unterhaus ist für die Gesetzgebung zuständig.

Das japanische Regierungssystem stimmt mit dem deutschen Regierungssystem vollkommen überein.

Das Parlament setzt sich aus den Präfekturen zusammen.

Die Präfekturen wählen ihre eigenen Verwaltungen.

Das Parlament setzt sich aus dem Oberhaus und dem Unterhaus zusammen.

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© 2013 Persen Verlag, Hamburg AAP Lehrerfachverlage GmbH Alle Rechte vorbehalten.

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Illustrationen: Kopfzeile Sven Lehmkuhl; Seite 1 Parlamentsgebäude © Fotograf: Wiiii, Wikimedia Commons, lizenziert unter Creative Commons Attribution Share-Alike 3.0 Unported, URL: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en

Satz: Satzpunkt Ursula Ewert GmbH Bestellnr.: 2301DA6

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