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Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern zum 65. Geburtstag

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Personalia

246 Ärzteblatt Sachsen 6 / 2014

Prof. Dr. jur.

Bernd-Rüdiger Kern zum 65. Geburtstag

Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern wurde 1949 in Bremerhaven geboren und vollendete am 31.05.2014 sein 65.

Lebensjahr.

Nach seinem Abitur im Jahre 1969 begann er das Jurastudium in Hei- delberg und widmete sich während des Studiums der Geschichte, wes- wegen die Spezialisierung auf den rechtsgeschichtlichen Bereich nur folgerichtig war. Nachdem Prof. Kern im Sommer 1974 sein erstes juristi- sches Staatsexamen abgelegt hatte, ging er an die Freie Universität Berlin, an der er Assistent bei Prof. Willo- weit am Institut für Rechtsgeschichte wurde. Im Winter 1975 wechselte er als Referendar an das Kammerge- richt Berlin. Sein zweites Staatsexa- men legte er im Februar 1978 ab.

Von 1978 bis 1985 war er wissen- schaftlicher Mitarbeiter am Institut für geschichtliche Rechtswissen- schaft der Universität Heidelberg bei Professor Laufs, der auch seine Pro- motion im Jahre 1980 – eine Biogra- phie Georg Beselers – betreute. Die- ser war sein geistiger Ziehvater und gleichfalls Betreuer seiner Habilita- tion in Tübingen zum Kurpfälzer Landrecht.

Seit 1993 ist er Inhaber des Lehr- stuhls für Bürgerliches Recht, Rechts- geschichte und Arztrecht an der Juristenfakultät der Universität Leip- zig.

Wissenschaftlich arbeitete Prof. Kern zuletzt insbesondere zur ärztlichen Aufklärungspflicht und zum Arzthaf- tungsrecht. Spezielle und aktuelle Forschungsschwerpunkte aus dem allgemeinen Arzthaftungsrecht sind die Auswirkungen der politisch vor- gegebenen Wirtschaftlichkeitsanfor- derungen auf den vom Arzt geschul- deten Standard der Behandlung, das Telemedizinrecht und die Systemati- sierungsarbeit hinsichtlich der Fall- gruppen des fehlerhaften ärztlichen Handelns. Im Jahre 2012 kam die Beschäftigung mit dem Patienten- rechtegesetz hinzu. Die ärztliche Aufklärungspflicht, nach wie vor eines der größten Haftungsrisiken für den Arzt, wird in Deutschland im Wesentlichen von der Rechtspre- chung weiterentwickelt. Aufgabe der universitären Forschung sei es laut Prof. Kern, die so gefundenen Einzel- ergebnisse zu systematisieren, Grund-

strukturen erkennbar zu machen und einzelne Rechtsregeln daraus zu entwickeln.

Auch auf dem Gebiet von Medizin, Ethik und Recht ist Prof. Kern umfangreich tätig. Im Vordergrund der durch die moderne biomedizini- sche Wissenschaft aufgeworfenen positiv-rechtlichen und rechtsethi- schen Fragestellungen stehen die Humangenetik, die Pränataldiagnos- tik, die Präimplantationsdiagnostik, die Transplantationsmedizin und die Sterbehilfe. In diesem Rahmen ist Prof. Kern in relevante Kommissio- nen der Sächsischen Landesärzte- kammer eingebunden, unter ande- rem in die Ethikkommission, die Transplantationskommission, den Gesprächskreis „Ethik in der Medizin“

und die Lebendspendekommission, deren Vorsitzender Herr Prof. Kern seit 1999 ist. Für dieses Engagement möchten wir ihm an dieser Stelle danken.

Trotz aller Inanspruchnahme durch seine Arbeit fand er Zeit und Kraft, Hobbys zu pflegen. In seiner Freizeit widmet er sich der Kultur, insbeson- dere der Oper und engagiert sich in der Deutschen Rossinigesellschaft als 1. Vorsitzender. Seine weit gespann- ten, insbesondere kulturellen Interes- sen werden ihn, wie wir ihn kennen, mit Sicherheit auch nach Abschluss seines Berufslebens in rastloser Tätig- keit halten, wofür wir ihm weiterhin alles Gute, Gesundheit und Schaf- fenskraft für die noch bevorstehen- den Projekte wünschen.

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Präsident Ass. jur. Anke Schmieder, Ethikkomission Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdiger Kern

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