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Merkblatt Schweinehaltende Betriebe

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Academic year: 2022

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Kreis Steinfurt Kontakt: amt 39@kreis-steinfurt.de Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel. 02551/692936

Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt

Stand: 01.06.2013

Merkblatt

Schweinehaltende Betriebe

Biosicherheitsmaßnahmen

1. Absperrung des Betriebsbereiches; Betreten verboten! Wertvoller Tierbestand!

Kein unbefugter Fahrzeugverkehr innerhalb des Betriebsbereiches.

2. Einzäunung gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung bei über 700

Mastschweinen, über 150 Sauen (Ferkelerzeuger) oder über 100 Sauen (gemischter Betrieb).

3. Stallungen und Nebenräume in gutem baulichen Zustand; an den Eingängen Möglichkeit zur Desinfektion von Schuhwerk. Umkleideraum mit

Handwaschbecken, Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Schrank für betriebseigene Schutzkleidung.

4. Betreten der Stallungen mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung, betriebsfremde Personen nur zusammen mit Betriebsinhaber/-leiter.

5. Zucht-, Nutz- und Schlachtschweine dürfen nicht zum gleichen Zeitpunkt abgeliefert werden, Ein- und Ausstallen erfolgt ausschließlich durch betriebseigene Personen; Reinigung und Desinfektion der Verladeplätze.

6. Regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen sowie im Außenbereich.

Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen!

7. Flüssigkeits- und geruchsdichter Kadaverbehälter aus stabilem, leicht zu reinigendem und zu desinfizierbarem Material (z. B. Edelstahl); zur Abholung durch die TKBA Behälter an die Betriebsgrenze stellen. Reinigung und Desinfektion des Behälters mindestens einmal im Monat.

8. Bei gehäuftem Auftreten von Todesfällen mit unbekannter Ursache, bei gehäuftem Auftreten von Kümmerern sowie bei vermehrtem Auftreten von fieberhaften

Erkrankungen über 40,5°C  Ausschlussuntersuchung auf Schweinepest.

9. Ordentliche Führung des Bestandsregisters, dieses ermöglicht im Seuchenfall die schnelle Ermittlung der Liefer- und Abnehmerbetriebe. Kennzeichnung aller

Schweine nach Viehverkehrsverordnung. Ferkel sind spätestens beim Absetzen zu kennzeichnen.

10. Regelmäßige Überprüfung der produktionsbiologischen Bestandsdaten.

Die Ausführungen dieses Merkblattes erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige

Rechtsgrundlagen bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des Merkblattes hinausgehen, wenden Sie sich bitte unter der angegebenen Anschrift an Ihre Veterinärbehörde.

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