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MERKBLATT ZUM ANTRAG NACH § 33 A GEWO (SCHAUSTELLUNG VON PERSONEN)

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© Landkreis Erding Stand 03/2011 Seite 1 von 1

MERKBLATT

ZUM ANTRAG NACH § 33 A GEWO (SCHAUSTELLUNG VON PERSONEN)

1. Wichtig:

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, da wir den Antrag sonst nicht bearbeiten können und wir nochmals auf Sie zukommen müssen. Dies gilt insbesondere für die Be- triebsräume, auch wenn Sie in der gleichen Anzahl und Weise wie beim Vorgänger genutzt werden.

2.1 Persönliche Unterlagen

 Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Belegart O (bei Wohnsitzgemeinde / Ein- wohnermeldeamt zu beantragen)

 Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemein- de/Gewerbeamt zu beantragen)

 Einverständniserklärung für Anfrage beim Finanzamt 2.2 Allgemeine Unterlagen

 Grundrissplan (2 Exemplare, Maßstab 1:100 oder aus Baugenehmigung, bei Verpächter meist vorhanden) Im Grundrissplan sind die beantragten Flächen rot zu umranden.

2.3 zusätzliche Unterlagen für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, e. V.)

 für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Perso- nen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) sind die unter Nr. 2.1 genannten Unterlagen vorzulegen

 Gesellschaftsvertrag sowie Satzung

 Auszug aus dem Handelsregister

3. Wohnsitze, Betriebsstätten

Geben Sie Ihre vollständige Wohnanschrift der letzten drei Jahre sowie die Anschrift Ihrer Betriebsstätte/n der letzten fünf Jahre auf dem Antrag an. Sollten Sie im Besitz einer gewer- berechtlichen Erlaubnis sein bzw. gewesen sein, bitten wir um Nennung der Behörde.

4. Unerlaubter Betrieb

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie die Kranken- anstalt ohne Erlaubnis betreiben. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

5. Rückfragen

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das

Landratsamt Erding,

Sachgebiet 31-2 (Gewerbewesen) Alois-Schießl-Platz 2

85435 Erding wenden:

Tel.: 08122/58-1204 Fax: 08122/58-1288 E-mail:

gewerbe@lra-ed.de

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