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MERKBLATT ZUM ANTRAG NACH § 30 GEWO

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© Landkreis Erding Stand 06/2012 Seite 1 von 2

MERKBLATT

ZUM ANTRAG NACH § 30 GEWO

1. Wichtig:

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, da wir den Antrag sonst nicht bear- beiten können und wir nochmals auf Sie zukommen müssen. Dies gilt insbesondere für die Betriebsräume, auch wenn Sie in der gleichen Anzahl und Weise wie beim Vorgänger genutzt werden.

2.1 Persönliche Unterlagen

 Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Belegart O (bei Wohnsitzgemeinde / Einwohnermeldeamt zu beantragen)

 Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemein- de/Gewerbeamt zu beantragen)

 Einverständniserklärung für Anfrage beim Finanzamt (siehe Beilage) 2.2 Allgemeine Unterlagen

 Personalnachweis (Anzahl Med. Leiter, Ärzte, Pflegepersonal)

 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Anmeldung beim Gesundheitsamt unter Tel. 08122/58-1435) bzw. Gesundheitszeugnis, wenn es vor dem 01.01.2001 ausgestellt wurde, für alle Beschäftigten

 Pachtvertrag (außer bei Eigentümern)

 Grundrissplan (2 Exemplare, Maßstab 1:100 oder aus Baugenehmigung, bei Ver- pächter meist vorhanden) Im Grundrissplan sind die beantragten Flächen rot zu umranden.

 Lageplan mit Umgebung (Katasterauszug)

2.3 zusätzliche Unterlagen für juristische Personen (z. B. GmbH, AG, e. V.)

 für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder) sind die unter Nr. 2.1 genannten Unterlagen vorzulegen

 Gesellschaftsvertrag sowie Satzung

 Auszug aus dem Handelsregister

5. Wohnsitze, Betriebsstätten

Geben Sie Ihre vollständige Wohnanschrift der letzten drei Jahre sowie die Anschrift Ihrer Betriebsstätte/n der letzten fünf Jahre auf dem Antrag an. Sollten Sie im Besitz einer gewerberechtlichen Erlaubnis sein bzw. gewesen sein, bitten wir um Nennung der Behörde.

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© Landkreis Erding Stand 06/2012 Seite 2 von 2

6. Unerlaubter Betrieb

Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie die Krankenanstalt ohne Erlaubnis betreiben. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

7. Rückfragen

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Landratsamt Erding, Sachgebiet 31-2 (Gewerbewesen) wenden:

Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding

Tel.: 08122/58-1204 Fax: 08122/58-1288 E-mail:

gewerbe@lra-ed.de

Referenzen

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