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Antrag auf Erteilung einerBestätigung über die Geeignetheitdes Aufstellungsortesnach § 33 c Abs. 3Gewerbeordnung (GewO)

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Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, daß ich Spielgeräte nur aufstellen darf, wenn mir die zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellungsortes bestätigt hat.

Gewerbeerlaubnis:

Sind Sie im Besitz einer Erlaubnis nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung?

Wenn ja, von welcher Behörde und wann ausgestellt?

nein

Handelt es sich um ein Geldspielgerät?

nein

Handelt es sich um ein Warenspielgerät?

nein

Angaben zum Betrieb:

Bezeichnung des Betriebes

Anschrift des Betriebes

Betriebsinhaber

Bei Aufstellung eines Spielgerätes in einer Gaststätte - wo wird das Spielgerät aufgestellt?

Aufstellungsplatz Eingangsvermerke

Die Erlaubnis ist vom Gewerbetreibenden zu beantragen, der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will (Aufsteller)

Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes

nach § 33 c Abs. 3

Gewerbeordnung (GewO)

Antragsteller: (bzw. Vertreter d. jur. Person / des nicht rechtsf. Vereins; bei mehreren Vertretern ist je ein Formblatt auszufüllen) Name und Vorname (ggf. Geburtsname) bzw. juristische Person

Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit

Anschrift Telefon

Ehegatte (Nachname, Vorname)

Familienstand

Aufstellungsort:

Anmerkungen

Unterschrift

Stadtverwaltung Zwickau Ordnungsamt

Allgemeine Polizeibehörde/Gewerbeangelegenheiten

PF 20 09 33

08009 Zwickau

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