• Keine Ergebnisse gefunden

002 - Merkblatt: Beglaubigung und Identifikation von natürlichen Personen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "002 - Merkblatt: Beglaubigung und Identifikation von natürlichen Personen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtliche Beglaubigung und Identifikation von natürlichen Personen

Amtliche Beglaubigung

Die amtliche Beglaubigung auf dem Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden kann beim Handelsregister- amt, Regierungsgebäude, Obstmarkt, 9102 Herisau, bei als Urkundsperson zugelassenen Rechtsanwälten oder bei den Gemeindekanzleien, ausserhalb des Kantons Appenzell Ausserrhoden bei den dort berechtigten Urkunds- oder Beglaubigungspersonen, vorgenommen werden, wobei im Ausland vorgenommene Beglaubi- gungen mit Superlegalisationen durch die zuständige schweizerische diplomatische oder konsularische Ver- tretung oder mit Apostille zu versehen sind (vgl. Merkblatt "Im Ausland errichtete öffentliche Urkunde - Apostille").

Für die Beglaubigung ist der Urkundsperson ein amtlicher Ausweis wie Pass oder Identitätskarte vorzulegen.

Identifikation von einzutragenden natürlichen Personen

Die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen muss auf der Grundlage eines gülti- gen Passes oder einer gültigen Identitätskarte oder einer Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Iden- titätskarte geprüft werden. Grundsätzlich muss somit für jede einzutragende natürliche Person die Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte eingereicht werden. Der Nachweis der Identität von natürlichen Personen kann auch in einer öffentlichen Urkunde oder in einer Unterschriftsbeglaubigung erbracht werden, sofern diese mindestens folgende Angaben enthält:

a. der Familienname;

b. gegebenenfalls der Ledigname;

c. alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;

d. allfällige Ruf-, Kose- oder Künstlernamen;

e. das Geburtsdatum;

f. das Geschlecht;

g. die politische Gemeinde des Heimatortes, oder bei ausländischen Staatsangehörigen, die Staatsangehö- rigkeit;

h. die Art, die Nummer und das Ausgabeland des Ausweisdokuments.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Beschwerdeführer macht eine willkürliche Beweiswürdigung geltend, wenn die Vorinstanz trotz der klaren Aussage im Gutachten und den erheblichen grundsätzlichen

Die neuen Wahlkreise wären für eine Majorzwahl zu gross und falls Appenzell Ausserrhoden sein Wahlrecht bei der Totalrevision der Verfassung nicht anpasst, wird

Finanzieller Aufwand CHF 50'000 (einmalig) Personeller Aufwand 6 Personenmonate Zuständigkeit, Beteiligte Assekuranz, Amt für Raum und Wald, Amt für Militär und

Gemäss Aktennotiz der Suva vom 15. 39) könne der Versicherte wegen starken Schmerzen im Bein bzw. Fuss nicht mehr gut laufen oder Auto fahren. 41, 6/9) ergab anhaltende

Gerade im vorliegenden Fall scheint es zum Vornherein gar nicht möglich, gänzlich ohne qualifizierte Mitarbeiter das breite Spektrum an Dienstleistungen anbieten

195 StG verlangt für eine Auferlegung von Verfahrenskosten implizit eine schuldhafte Verletzung von Verfahrenspflichten seitens des Steuerpflichtigen (für den analogen Fall

1 Wählbar in den Kantonsrat, den Regierungsrat, die Gerichte und den Ständerat sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und politi- schen Wohnsitz

Nur, wenn man davon ausgeht, dass im Fall der Beschwerde- führerin grundsätzlich eine (psychiatrische) Therapie möglich und angezeigt ist (was das Gericht gemäss