Amtliche Beglaubigung und Identifikation von natürlichen Personen
Amtliche Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung auf dem Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden kann beim Handelsregister- amt, Regierungsgebäude, Obstmarkt, 9102 Herisau, bei als Urkundsperson zugelassenen Rechtsanwälten oder bei den Gemeindekanzleien, ausserhalb des Kantons Appenzell Ausserrhoden bei den dort berechtigten Urkunds- oder Beglaubigungspersonen, vorgenommen werden, wobei im Ausland vorgenommene Beglaubi- gungen mit Superlegalisationen durch die zuständige schweizerische diplomatische oder konsularische Ver- tretung oder mit Apostille zu versehen sind (vgl. Merkblatt "Im Ausland errichtete öffentliche Urkunde - Apostille").
Für die Beglaubigung ist der Urkundsperson ein amtlicher Ausweis wie Pass oder Identitätskarte vorzulegen.
Identifikation von einzutragenden natürlichen Personen
Die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen muss auf der Grundlage eines gülti- gen Passes oder einer gültigen Identitätskarte oder einer Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Iden- titätskarte geprüft werden. Grundsätzlich muss somit für jede einzutragende natürliche Person die Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte eingereicht werden. Der Nachweis der Identität von natürlichen Personen kann auch in einer öffentlichen Urkunde oder in einer Unterschriftsbeglaubigung erbracht werden, sofern diese mindestens folgende Angaben enthält:
a. der Familienname;
b. gegebenenfalls der Ledigname;
c. alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;
d. allfällige Ruf-, Kose- oder Künstlernamen;
e. das Geburtsdatum;
f. das Geschlecht;
g. die politische Gemeinde des Heimatortes, oder bei ausländischen Staatsangehörigen, die Staatsangehö- rigkeit;
h. die Art, die Nummer und das Ausgabeland des Ausweisdokuments.