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Archiv "Bewertung von Gesundheitsleistungen: Letztlich entscheiden die Gerichte" (11.05.2007)

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A1282 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 19⏐⏐11. Mai 2007

P O L I T I K

A

ls wir 2005 anfingen, dachten wir, wir machen hier Wissen- schaft und haben mit den Gerichten nicht viel zu tun.“ Ganz so blauäugig wird Prof. Dr. med. Peter T. Sawicki, Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits- wesen (IQWiG), damals wohl nicht gewesen sein. Aber das, was sich seitdem an Auseinandersetzungen, insbesondere bei der Nutzenbewer- tung von Arzneimitteln, entwickelt hat, war in diesem Ausmaß vielleicht wirklich nicht abzusehen.

Fragen der „Rechtsverfassung der Bewertung von Leistungen durch den Gemeinsamen Bundes- ausschuss (G-BA) und das IQWiG“

waren Gegenstand einer von den vorgenannten Institutionen in Ver- bindung mit dem Institut für Ge- sundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen veranstalteten Fachtagung in Berlin. Dr. jur. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, be- tonte einleitend, dass der G-BA der mit seiner Gründung vor drei Jahren verbundenen Forderung nach mehr Transparenz nachgekommen sei. Er freue sich auf den Dialog gerade mit denen, die anderer Rechtsauffas- sung seien. „Wir wollen nicht alles den Gerichten überlassen“, fuhr Hess fort. Man müsse aber berück- sichtigen, dass die Interessenlage mitunter so konträr sei, dass eine gütliche Einigung ohne Einschal- tung der Gerichte nicht möglich sei.

Ein Bild von den Interessenge- gensätzen hatte sich Hess bereits am Tag zuvor bei einer vom Ver- band Forschender Arzneimittelher-

steller (VFA) organisierten Tagung zum Thema „Kosten-Nutzen-Be- wertung“ im deutschen Gesund- heitssystem machen können. Hier hatte man mit deutlicher Kritik an der Vorgehensweise des IQWiG bei der Nutzenbewertung neuer Arznei- mittel nicht gespart. Gleichzeitig hatte der VFA in einem Positi- onspapier Vorschläge unterbreitet, wie die im GKV-Wettbewerbsstär- kungsgesetz (GKV-WSG) vorgese- hene Kosten-Nutzen-Bewertung an wissenschaftlichen Standards ori-

entiert umgesetzt werden könne.

Nachdem die Industrie 2004 dafür gesorgt habe, dass die Kosten-Nut- zen-Bewertung nicht in das GKV- Modernisierungsgesetz hineinge- nommen worden sei, ziehe der VFA nun auf einmal diesbezügliche For- derungen aus der Schublade, kon- terte der G-BA-Vorsitzende. Hess:

„Der Arzneimittelbereich ist derzeit der Bereich, in dem wir die größten Schwierigkeiten haben.“

Krankenhäuser: Erlaubt ist, was nicht verboten ist

Ein Dorn im Auge ist dem G-BA- Vorsitzenden weiterhin, dass die Regelungsbefugnisse des Bundes- ausschusses für den ambulanten und den stationären Sektor unterschied- lich sind. Im Bewertungsverfahren neuer Leistungen für den ambulan- ten Bereich gilt der Erlaubnisvorbe- halt, wohingegen im Krankenhaus all das an Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Auch wenn sich der G-BA – wie im GKV-WSG vorgesehen – ab Mitte 2008 als einheitliches, sekto- renübergreifendes Entscheidungs- gremium gebildet haben wird, schätzt Hess Entscheidungen bei umstrittenen Leistungen weiterhin als schwierig oder unmöglich ein, wenn die damit befasste vorberei- tende Themengruppe zerstritten sei.

Hess nannte als aktuelles Beispiel die Vakuumversiegelungstherapie, über die man sich auch nach 14 Sit- zungen noch nicht habe einigen können. Hier fehle ein Konfliktlö- sungsinstrument bei divergierender Beurteilung im G-BA.

Der stationäre Sektor sei auch bei der Arzneimittelverordnung noch zu sehr einem regulatorischen Zugriff entzogen, urteilt Prof. Dr. med.

Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Mit den Verordnungsempfehlungen aus dem stationären für den ambulanten Be- reich stelle das Krankenhaus für ihn das „Einfallstor für neue Wirkstoffe“

dar. Es werde ein zunehmender und schwer kontrollierbarer Innovati- onsdruck auf die vertragsärztliche Tätigkeit ausgeübt. Ludwig begrüß- te die nach dem GKV-WSG mögli- che Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln durch das IQWiG.

Eine solche Bewertung sei dringend erforderlich, da kostenintensive neue Wirkstoffe mit unsicherem therapeutischem Zusatznutzen und nicht untersuchter Langzeitsicher- heit nach ihrer Zulassung nicht zu- letzt über die Krankenhäuser eine schnelle Marktdurchdringung er- reichten. Allerdings stimme ihn die katastrophal schlechte Datenlage vorerst skeptisch hinsichtlich einer guten Kosten-Nutzen-Bewertung.I Thomas Gerst

BEWERTUNG VON GESUNDHEITSLEISTUNGEN

Letztlich entscheiden die Gerichte

Mitunter ist die Interessenlage der Beteiligten so konträr, dass nur der Weg über die Gerichte bleibt.

Möglichst große Transparenz bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses soll aber dafür sorgen, dass dies der letzte Ausweg ist.

Wir setzen in ganz großem Maßstab Wirkstoffe ein, die wir nicht beurteilen können.

Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig

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