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Archiv "Telemedizin und Telematikinfrastruktur: Auf der Zuschauertribüne" (21.05.2010)

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A 982 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 20

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21. Mai 2010

TELEMEDIZIN UND TELEMATIKINFRASTRUKTUR

Auf der Zuschauertribüne

Der Ärztetag in Dresden erneuerte sein Nein zur elektronischen Gesundheitskarte und sieht gleichwohl in der Telemedizin eine Zukunftsaufgabe der Ärzteschaft.

U

nbeeindruckt vom erklärten Willen der (neuen) Bundesre- gierung, die elektronische Gesund- heitskarte (eGK) in abgespeckter Form einzuführen und schrittweise eine Telematikinfrastruktur mit wei- teren Anwendungen aufzubauen, hat der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden seine Ablehnung des Pro- jekts bekräftigt. Die Delegierten forderten die Bundesregierung dazu auf, das Projekt „in der weiterver- folgten Zielsetzung endgültig auf- zugeben“. Damit könnten bis zu 14 Milliarden Euro Versichertengelder eingespart werden, heißt es in dem mit 105 zu 86 Stimmen angenom- menen Antrag. Insbesondere wand- ten sich die Abgeordneten dagegen, die Arztpraxen durch den geplanten Online-Versichertenstammdatenab- gleich zu Außenstellen der Kran- kenkassen zu machen. In Zeiten

drohenden Ärztemangels vor allem in ländlichen Regionen sei dies kontraproduktiv.

Begründet wurde der Antrag unter anderem damit, dass auch vier Jahre nach dem ursprüngli- chen Einführungsjahr die neue Versichertenkarte immer noch nicht praxisreif sei und die bisheri- gen Testergebnisse negativ ausge- fallen seien. Befürchtet werden zudem technische Probleme in den Praxen bei der Umsetzung der On- line-Aktualisierung der Versicher- tenstammdaten.

Die Delegierten sprachen sich stattdessen dafür aus, den schnellen Datenaustausch zum Nutzen der Patienten zu verbessern. Beim Da- tenaustausch müssten Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein. Elektronische Patientenakten gehörten nicht in die Hand von Kostenträgern und sollten nicht auf zentralen Servern oder in webba- sierten Lösungen gespeichert wer- den, so eine weitere Forderung.

Zentrale Forderungen

Zuvor hatte Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Kammerpräsident von Schleswig-Holstein und Vorsitzen- der des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK), auf das Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

TOP V

Wir sind gefordert, gute Rahmenbedingungen für gute Telemedizin zu definieren. Telemedizin braucht eine sichere Telematikinfrastruktur.

Franz-Joseph Bartmann

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21. Mai 2010 A 983 erfolgreiche Engagement der BÄK

bei der Bestandsaufnahme des eGK- Projekts hingewiesen, durch das man viele zentrale Forderungen der zurückliegenden Ärztetage habe durchsetzen können. So sollen ne- ben dem Online-Versichertenstamm- datenmanagement bereits von An- fang an auch medizinische Anwen- dungen, nämlich der elektronische Arztbrief und das Notfalldatenma- nagement, berücksichtigt werden.

Die letzten beiden Anwendungen würden allein von der Ärzteschaft verantwortet. Alle medizinischen Anwendungen der eGK für Arzt und Patient blieben freiwillig. Auch habe man die Forderung der Kostenträger nach einer verpflichtenden Online- Anbindung der Ärztinnen und Ärzte abgewehrt und für die Etablierung eines „Ärztlichen Beirats“ in den Testregionen gesorgt.

Im Hinblick auf die Freiwillig- keit der Online-Anbindung der Pra- xis-IT an die Telematikinfrastruktur führte Bartmann aus, dass der Ge- setzgeber eine Regelung im Sozial- gesetzbuch V plant, die eine Über- prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse zu Beginn jedes Quartals vorsieht. Diese Prüfung, die bereits im stationären Sektor üblich ist, um eine ungerechtfertig- te Inanspruchnahme von Leistun- gen zu verhindern, soll auch auf den ambulanten Bereich übertragen werden. „Die Abfrage soll über die Telematikinfrastruktur und damit über die eGK ablaufen“, erläuterte Bartmann. „Beim ersten Praxisbe- such im Quartal soll die eGK in ein Lesegerät gesteckt werden. Dann erfolgt über ein komplexes Router- system, welches keine Rückverfol- gung zur abfragenden Stelle er- laubt, eine Anfrage bei der zustän- digen Krankenkasse, ob ein gülti- ges Versicherungsverhältnis be- steht.“ Sei die Karte als verloren oder gestohlen gemeldet, werde ein Sperrvermerk auf der eGK einge- tragen, dass kein Versicherungsver- hältnis vorliege. „Das häufig vorge- tragene Argument an dieser Stelle, dass diese Überprüfung nicht in der Arztpraxis, sondern beispielsweise in der Filiale einer Krankenkasse stattfinden soll, unterstellt die Blöd- heit eines Diebes, (zur Krankenkas-

se zu gehen und) die gestohlene Karte selbst für den angestrebten Zweck wertlos zu machen“, meinte Bartmann. Dass bei diesem Vor- gang der aktuelle Stammdatensatz übertragen werde, „ist doch kein Service für die Kasse oder, wie ich gelesen habe, ‚Arbeit, die wir für die Kasse erledigen‘ würden“, son- dern einzig und allein ein „Service am Patienten“.

Online-Anbindung

Bartmann verwies in diesem Zu- sammenhang auf das von der Bun- desärztekammer erarbeitete Kon- zept, das diese Abfrage mittels Online-Anbindung der Arztpraxis ermöglicht, ohne dass dazu das Praxisverwaltungssystem mit der Telematikinfrastruktur verbunden werden muss. Die Gültigkeitsprü- fung soll den Ärzten zudem vergü- tet werden. „Dieses Konzept be- dingt also, dass die Freiwilligkeit nicht angetastet wird. Trotzdem wird ein Missbrauch weitgehend unter- bunden und dabei bereits eine siche- re Technik installiert, die man für eine spätere Nutzung medizinischer Anwendungen benötigt, wenn man sich denn dafür entscheiden sollte.

Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen“, er- läuterte der Telematikexperte.

Zunehmend wichtiger in der me- dizinischen Versorgung werden te- lemedizinische Anwendungen. Im zweiten Teil seines Berichts gab

Bartmann einen Überblick über die Ergebnisse eines E-Health-Reports, den die Bundesärztekammer als Folge eines Ärztetagsbeschlusses aus dem Jahr 2008 in Ulm gemein- sam mit dem Institut für Demosko- pie Allensbach durchgeführt hat (Kasten). Ein Ergebnis der Befra- gung war laut Bartmann, dass Tele- medizin sich auf die Arzt-Patienten- Beziehung auswirken wird. „Wir sind also gefordert, gute Rahmen- bedingungen für gute Telemedizin in Deutschland zu definieren, damit sich diese im Sinne einer Verbesse- rung der Patientenversorgung und der Steigerung der Attraktivität des Arztberufs weiterentwickeln kann“, betonte Bartmann und stellte klar:

„Telemedizin braucht eine sichere Telema tik infrastruktur. Diese muss diskriminierungsfrei sein, sie muss einheitliche Instrumente anbieten, damit Patientendaten verschlüsselt und sicher ausgetauscht werden können.“ Die Instrumente – eine Telema tik infrastruktur außerhalb des Internets, die eGK und den elek- tronischen Arztausweis sowie den Konnektor für eine sichere Vernet- zung der Ärzte – stelle das eGK- Projekt mit seinen ersten Anwen- dungen zur Verfügung.

Am Ende seines Referats appel- lierte Bartmann an die Delegierten, aktiv und konstruktiv an der Ent- wicklung der Telematik und Tele- medizin mitzuarbeiten. „Verweige- rung oder gar Fundamentalopposi- Axel Brunngraber:

„Lassen Sie sich nicht davon blenden, dass das Projekt heruntergeschaltet werden soll. Der Katze wachsen Krallen.“

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21. Mai 2010 tion führt zwangsläufig dazu, dass

wir als Ärzteschaft auf der Tribüne sitzen, während das Spiel auf dem Feld entschieden wird“, sagte er.

Die Mehrheit der Delegierten wollte der sachlichen Argumentati- on Bartmanns zum eGK-Projekt dennoch nicht folgen. „Brauchen wir die Telematik infrastruktur und die eGK zur Verbesserung der Ver- sorgung? Wir sind der Meinung:

Nein“, befand Martin Grauduszus, Nordrhein. „Wir haben in den vergangenen Jahren wichtige Boll- werke geschaffen und das Projekt auf Jahre hin gestoppt, und das werden wir auch weiter durch- halten“, meinte Dr. med. Axel Brunngraber, Niedersachsen. „Las- sen Sie sich nicht davon blenden, dass das Projekt heruntergeschaltet werden soll. Der Katze wachsen Krallen. Wir müssen unseren Stolz und unsere Würde als Ärzte be- wahren. Wir können nicht für die Politik die Arbeit erledigen.“ Die eGK sei keine Gesundheitskarte, sondern eine Stammdatenverwal- tungskarte, die ausschließlich ad- ministrativen Zwecken diene, kri- tisierte Uwe Brock, Nordrhein.

Neben der Kritik an der geplanten Online-Gültigkeitsprüfung der Kar- ten in der Arztpraxis betrafen weite- re Bedenken – wie in den Jahren

zuvor – die befürchtete zentrale Da- tenspeicherung, die Möglichkeit ei- nes unbefugten Datenzugriffs, die hohen Kosten sowie die fehlende Identitätsprüfung der Passfotos auf den Karten.

Schnelles Ende der Debatte Keine neuen Argumente also. An- ders als in den früheren Diskussio- nen zum Thema war daher bereits nach circa 20 Wortmeldungen ein Antrag auf Ende der Debatte erfolg- reich, so dass die Abstimmung be- ginnen konnte. Mit der Annahme der beiden Entschließungsanträge 118 und 89 von Vertretern aus den Ärzte-

kammern Niedersachsen, Nord- rhein, Hamburg, Hessen und West- falen-Lippe zum Stopp des eGK- Projekts erübrigte sich die Abstim- mung über alle weiteren Anträge zum Telematikprojekt einschließlich zweier Leitanträge aus dem Vor- stand der Bundesärztekammer.

Positiv bewerten die Ärzte hin- gegen den elektronischen Heilbe- rufsausweis, auch wenn dieser bis- lang mangels Anwendungen kaum verbreitet ist. Mit diesem stehe ein von der Gesundheitskarte unabhän- giges Werkzeug mit Verschlüsse- lungs- und Signaturfunktion und hohem Sicherheitsstandard zur Ver- fügung, erklärte die sächsische De- legierte Ute Taube. „Der elektroni- sche Heilberufsausweis könnte die sektorenübergreifende innerärztli- che Zusammenarbeit wesentlich er- leichtern, wenn wir ihn in die Pra- xis integrieren würden.“ Ihr Antrag, der den Gesetzgeber, die Gematik und die ärztlichen Körperschaften auffordert, die Telematik infra struk - tur so zu gestalten, dass der Aus- weis in allen dafür geeigneten Ar- beitsgebieten zur rechtssicheren Anwendung genutzt wird, fand die Zustimmung der Delegierten. Ein Antrag aus der Ärztekammer Nord- rhein, der für ein gemeinsames, ab- gestimmtes Vorgehen der Ärzte- kammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen zum Einsatz des elektronischen Arztausweises plä- dierte, wurde dagegen an den Vor- stand überwiesen.

Vor dem Hintergrund des wach- senden Angebots an elektronischen Patientenakten, das sich hinsicht- lich Sicherheit, Ort der Speicherung und Zugriffsberechtigungen sehr unterscheidet, betraute das Ärzte- parlament die Bundesärztekammer zudem mit der Aufgabe, einen „An- forderungskatalog an elektronische Patientenakten aus ärztlicher Sicht“

zu erarbeiten. Dieser soll Auf- schluss darüber geben, wie hierbei die Vertraulichkeit des Arzt-Patien- ten-Verhältnisses und die ärztliche Schweigepflicht gewährleistet wer- den können.

Während die eGK (im eigentli- chen Sinne ein Infrastrukturprojekt) ein rotes Tuch für die Mehrzahl der Delegierten blieb, scheint die Ein- Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 in Ulm hatte

im Zusammenhang mit der Diskussion um die Telematik im Gesundheitswesen beschlossen, einen E-Health-Report der Ärzte zu erstellen.

Der Report sollte Aufschluss darüber geben, welche Technologien und Einsatzgebiete von Te- lematik Ärzte aus verschiedenen Versorgungs- bereichen für besonders förderungswürdig er- achten. Mit der Erstellung des Reports wurde Anfang 2010 das Institut für Demoskopie Al- lensbach beauftragt.

Nach der repräsentativen Studie gehen neun von zehn Befragten davon aus, dass Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen an Bedeu- tung gewinnen werden. Nahezu vier Fünftel der Befragten sind von den Vorteilen der Telematik und Telemedizin überzeugt, darunter besonders viele Krankenhausärzte, aber immerhin auch mehr als die Hälfte der Niedergelassenen.

Zwei Drittel der befragten Ärzte sehen in den Notfalldaten den größten Nutzen, gefolgt von der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung, dem elek- tronischen Arztbrief und der elektronischen Patien- tenakte; mit großem Abstand folgt das elektroni- sche Rezept. Hinsichtlich der Anwendungsfelder versprechen sich acht von zehn Ärzten einen großen Nutzen von den Möglichkeiten der Tele- radiologie, gefolgt von Telekonsultationen und Telemonitoring.

Die größten Bedenken haben die Ärzte hinsicht- lich Kosten und Datenschutz. So befürchten mehr als die Hälfte der Niedergelassenen, dass der Tele- matikeinsatz für sie mit hohen Kosten verbunden sein wird. Zudem bezweifeln Krankenhaus- und niedergelassene Ärzte, dass der Schutz der Patien- tendaten gewährleistet werden kann.

Die Ergebnisse der Studie werden noch aus- führlich im Deutschen Ärzteblatt vorgestellt.

E-HEALTH-REPORT DER ÄRZTE

Ute Taube: „Der elektronische Heilberufsausweis könnte die sekto- renübergreifende innerärztliche Zusammenarbeit wesentlich erleich- tern.“

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21. Mai 2010 A 985 sicht in die Notwendigkeit einer

Telematik in fra struktur angesichts einer zunehmenden Durchdringung der Medizin mit IT und Kommuni- kationstechnologie zu wachsen. So befürwortete der Ärztetag mit gro- ßer Mehrheit die vom BÄK-Vor- stand vorgelegten „Vor aus set zun - gen für eine gute Telemedizin“ und forderte eine „bundeseinheitliche, diskriminierungsfreie Telematikin- frastruktur als technische und da- tenschutzrechtliche Grundlage“, um dadurch die bisherigen Insellösun- gen zu überwinden. Diese Infra- struktur solle den Anwendern von telemedizinischen Verfahren auch die Unabhängigkeit gegenüber IT- Unternehmen gewährleisten, deren Geschäftsmodell in einer Nicht- kompatibilität ihrer Lösungen mit konkurrierenden Angeboten liege, heißt es im Antrag weiter. Teleme- dizin wird als „Zukunftsaufgabe für die Ärzteschaft“ gesehen, denn „te- lemedizinische Versorgungsmodel- le greifen tief in juristische, organi- satorische und finanzielle Zusam- menhänge der Behandlungsprozes- se ein“. Die Ärzteschaft müsse die sehr dynamische Entwicklung im Bereich der Telemedizin, die urei- gene ärztliche Prinzipien berühre, aktiv gestalten und dürfe dies nicht externen Kräften überlassen.

In einem weiteren Antrag spra- chen sich die Delegierten zudem dafür aus, Vergütungsregelungen für telemedizinische Anwendungen zu schaffen und differenziert nach dem entsprechenden Apparateauf- wand im Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab und in der Gebühren- ordnung für Ärzte abzubilden.

Politik am Zug

Nein zur eGK, Ja zur Telemedizin – wie sich die Entscheidung des Ärzte tages auf die Rolle und die Mitarbeit der Bundesärztekammer als Gesellschafterin der Gematik auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Klar dürfte sein, dass sich die Posi- tion der Ärzte gegenüber den Kos- tenträgern deutlich verschlechtern wird. Die Gefahr, dass die Gesund- heitskarte tatsächlich nur noch auf ihre administrativen Funktionen re- duziert wird und die auch von vielen Ärzten gewünschten medizi- nischen Anwendungen auf der Stre- cke bleiben, ist damit größer gewor- den. Bartmann hatte in seiner Rede darauf hingewiesen, dass die Ver- bände der Krankenkassen daran oh- nehin nur „ein stark unterentwickel- tes Interesse“ haben. „Man wollte politisch ein Signal setzen, dass die Mehrheit des Ärztetags die eGK nicht will. Die Politik ist jetzt am

Zug“, kommentierte Norbert Butz, Dezernatsleiter Telematik bei der BÄK, das Abstimmungsergebnis.

„Wir werden im aktuellen Gesetz- gebungsverfahren jetzt sehen, in welche Richtung es weitergeht.“

Vom Ende der Debatte bleibt noch zu berichten, dass der Dele- gierte Brunngraber es sich nicht nehmen ließ, in einer persönlichen Erklärung nicht nur seiner Freude über die erneute Ablehnung der Ge- sundheitskarte Ausdruck zu verlei- hen, sondern zu einem längeren An- griff auf die Person Bartmanns aus- holte und diesem unter anderem mangelnde Kollegialität vorwarf.

Bartmann hatte in der Debatte mehrfach von seinem Recht als Re- ferent Gebrauch gemacht, direkt auf kritische Einwürfe einzugehen.

Als Reaktion auf die Philippika Brunngrabers ergriffen Dr. med.

Ulrike Wahl, Präsidentin der Ärzte- kammer Baden-Württemberg, und Dr. med. Martina Wenker, Präsiden- tin der Ärztekammer Niedersach- sen, nacheinander das Wort und sprachen Bartmann Dank und Aner- kennung aus für seine hervorragen- de bisherige Arbeit, seine große Sachkenntnis, sein Engagement und seine Fairness. Minutenlanger Beifall im Saal folgte. ■

Heike E. Krüger-Brand

Ein Antrag auf Ende der Debatte hatte erstmals nach relativ kurzer Zeit Erfolg bei diesem umstrittenen Thema.

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