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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss I

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 31.03.2015 / Version Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 078-2015 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.287 Eingereicht am: 15.03.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Graber

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Bau-, Verkehrs

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Was passiert mit den Grundstücken, die früher dem Bahnverkehr dienten?

Wer auf der A5 zwischen Grenchen und Solothurn unterwegs ist, sieht, dass die alte Bahnlinie zw schen Büren an der Aare und Solothurn bereits

noch in Betrieb war, konnten die Einwohner von Dotzigen, Büren an der Aare, Rüti bei Büren, Arch und Leuzigen im Zug nach Solothurn fahren und dort eine gute Verbindung nach Zürich und Basel finden.

Die in der Schweiz gemachten Erfahrungen (z.

Neuenburg) zeigen, dass die Buslinien für die Allgemeinheit meist billiger, aber sind als die ersetzten Bahnverbindungen.

Dass früher aufgegebene Tramlinien

dereröffnung geschlossener Bahnlinien im Rahmen eines neuen Umfelds oder aufgrund neuer Beu teilungskriterien jederzeit wieder aufkommen kann. Verkehrspolitik ist weder unumstösslich n

Granit gemeisselt. Das Land, auf dem die Bahnschienen standen, sollte nicht verkauft werden, damit es jederzeit wieder für den Bahnverkehr genutzt werden kann.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie ist die rechtliche Stellung der Grundstücke, die mit der Aufgabe des Bahnverkehrs frei g worden sind?

2. Sollen die betroffenen Grundstücke verkauft werden oder behält man sie, um darauf gegebene falls neue Bahnschienen zu verlegen?

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 103438 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.287

Parlamentarischer Vorstoss

2015 Interpellation 2015.RRGR.287 15.03.2015

(La Neuveville, SVP) (Sprecher/in)

vom

, Verkehrs- und Energiedirektion Nicht klassifiziert

Was passiert mit den Grundstücken, die früher dem Bahnverkehr dienten?

Wer auf der A5 zwischen Grenchen und Solothurn unterwegs ist, sieht, dass die alte Bahnlinie zw schen Büren an der Aare und Solothurn bereits vor Jahrzehnten aufgehoben wurde. Als die Bahnlinie noch in Betrieb war, konnten die Einwohner von Dotzigen, Büren an der Aare, Rüti bei Büren, Arch und Leuzigen im Zug nach Solothurn fahren und dort eine gute Verbindung nach Zürich und Basel

n der Schweiz gemachten Erfahrungen (z. B. zwischen Travers und Les Verrières im Kanton Neuenburg) zeigen, dass die Buslinien für die Allgemeinheit meist billiger, aber

sind als die ersetzten Bahnverbindungen.

Tramlinien heute wieder aufgebaut werden, zeigt, dass die Frage der Wi dereröffnung geschlossener Bahnlinien im Rahmen eines neuen Umfelds oder aufgrund neuer Beu teilungskriterien jederzeit wieder aufkommen kann. Verkehrspolitik ist weder unumstösslich n

Granit gemeisselt. Das Land, auf dem die Bahnschienen standen, sollte nicht verkauft werden, damit es jederzeit wieder für den Bahnverkehr genutzt werden kann.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

rechtliche Stellung der Grundstücke, die mit der Aufgabe des Bahnverkehrs frei g

Sollen die betroffenen Grundstücke verkauft werden oder behält man sie, um darauf gegebene falls neue Bahnschienen zu verlegen?

I

2015.RRGR.287 Seite 1 von 1

Was passiert mit den Grundstücken, die früher dem Bahnverkehr dienten?

Wer auf der A5 zwischen Grenchen und Solothurn unterwegs ist, sieht, dass die alte Bahnlinie zwi- vor Jahrzehnten aufgehoben wurde. Als die Bahnlinie noch in Betrieb war, konnten die Einwohner von Dotzigen, Büren an der Aare, Rüti bei Büren, Arch und Leuzigen im Zug nach Solothurn fahren und dort eine gute Verbindung nach Zürich und Basel

B. zwischen Travers und Les Verrières im Kanton Neuenburg) zeigen, dass die Buslinien für die Allgemeinheit meist billiger, aber deutlich langsamer

, dass die Frage der Wie- dereröffnung geschlossener Bahnlinien im Rahmen eines neuen Umfelds oder aufgrund neuer Beur- teilungskriterien jederzeit wieder aufkommen kann. Verkehrspolitik ist weder unumstösslich noch in Granit gemeisselt. Das Land, auf dem die Bahnschienen standen, sollte nicht verkauft werden, damit

rechtliche Stellung der Grundstücke, die mit der Aufgabe des Bahnverkehrs frei ge-

Sollen die betroffenen Grundstücke verkauft werden oder behält man sie, um darauf gegebenen-

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