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Archiv "Karambolage mit Militärwagen: Wer reguliert was?" (17.09.1987)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

r. A. K., Chefarzt aus H., war in seinem Mercedes 250 zu ei- nem Kongreß nach München unterwegs. Kurz vor der Au- tobahn-Ausfahrt Schwetzin- gen ordnete er sich korrekt in die Abbiegespur ein. Doch plötzlich scherte ein neben ihm fahrender amerikani- scher Militärlastwagen nach rechts aus, erfaßte den Mer- cedes und drückte ihn über die Leitplanke in den Stra- ßengraben. K. wurde leicht verletzt, sein Wagen hatte nur noch Schrottwert. Die Polizei nahm den Unfall auf und teilte K. korrekt mit, wo er nun seine Schadenersatz- Ansprüche geltend machen könne, nämlich beim Amt für Verteidigungs lasten.

Karambolage mit Militärwagen:

an das Amt für Verteidi- gungslasten noch keine Ein- gangsbestätigung erhalten hat, sollte-um keine Frist zu versäumen - den Schaden vorsichtshalber nochmals melden.

Wer reguliert was?

Dieses Amt, das zahlrei- che Dienststellen im Bundes- gebiet unterhält, ist für alle Unfälle zuständig, die auslän- dische NATO-Angehörige auf einer Dienstfahrt verursa- chen. Im Gegensatz zum deutschen Recht können die Schadenersatz·· Ansprüche nicht an den Verursacher des Unfalls gerichtet werden. Sie sind vielmehr beim zuständi- gen Amt für Verteidigungsla- sten gegenüber den amerika- nischen, belgischen, briti- schen, französischen, kanadi- schen oder niederländischen Streitkräften geltend zu ma- chen.

verwickelt, so ist das Mün- chener Amt für die Regulie- rung zuständig.

Der Schaden muß unver- züglich schriftlich und mög- lichst detailliert mit folgen- den Angaben gemeldet wer- den: Fahrer des Militärfahr- zeugs, Kennzeichen des Wa- gens, Ort und Zeit des Un- falls, Unfallschilderung, Zeu- gen, Skizze oder Foto der Unfallstelle. Außerdem ist gleichzeitig ein Antrag auf Entschädigung an das Amt zu stellen. Die Ansprüche müs- sen begründet und der Höhe nach bezeichnet werden.

Eine bloße Mitteilung, daß man in einen Unfall mit einem ausländischen Militär- fahrzeug verwickelt war, reicht also nicht aus. Und, was ganz wichtig ist: Der Schaden muß innerhalb von 90 Tagen nach dem Unfall beim zuständigen Amt für Verteidigungslasten in der beschriebenen Form ange- zeigt werden; sonst verfallen die Ansprüche.

Die Behörde ist verpflich- tet, den Eingang der Mel- dung umgehend zu bestäti- gen. Wer drei Wochen nach Absendung seines Schreibens

Die Regulierung erfolgt dann nach deutschem Recht.

Der einheimische Autofahrer hat somit die gleichen An- sprüche, wie er sie gegenüber einem deutschen Unfallver- ursacher hätte. Die Entschä- digung setzt das Amt in einer Entschließung fest. Ist der Anspruchsteller mit der Hö- he des Schadenersatzes nicht einverstanden, so kann er in- nerhalb von zwei Monaten Klage bei einem deutschen Gericht gegen die Bundesre- publik Deutschland erheben.

Wie schnell der Geschä- digte zu seinem Geld kommt, hängt von der Kooperations- bereitschaft der Dienststellen des jeweiligen NATO-Part- ners ab. Je schneller sie zu dem Unfall Stellung nehmen, desto eher kann die Regulie- rung erfolgen. Beim Münche- ner Amt für Verteidigungsla- sten rechnet man mit durch- schnittlich sechs bis acht Wochen Wartezeit auf eine solche "Dienstlichkeits-Be- scheinigung''.

Die Zuständigkeit der Be- hörde richtet sich nach dem Unfallort. Wird etwa ein Hamburger in Oberbayern in einen Unfall mit einem fran-

zösischen Militärfahrzeug

Der Herbst ist auch die Zeit der großen Militärmanöver und der Manöverschäden. Bis in den Oktober hinein "manövrieren" von Nord bis Süd die Natotruppen Für Manöverschäden sorgen zu- meist die Ketten- und Räderfahrzeuge. Foto: Globuspress

Die Adresse des jeweils zuständigen Amts für Vertei- digungslasten erfragt man am besten bei der Polizeidienst- stelle des Unfallortes. Ob- wohl die Polizei das Protokoll von Militärunfällen meist di- rekt an das Amt für Vertei- digungslasten weiterleitet, wird dort mit der Regulie-

Hier die Anschriften der Anlaufstellen

e

Wehrbereichs-Verwaltung I, Feldstraße 234, 2300 Kiel, Telefon: 04 31138 01;

e

Wehrbereichs-Verwaltung li, Hans-Böckler-Allee 18, 3000 Hannover 1, Telefon: 05 11/53 11;

e

Wehrbereichs-Verwaltung III, Wihelm-Raabe-Str. 46, 4000 Düsseldorf 30, Telefon: 02 11162 11 71;

e

Wehrbereichs-Verwaltung IV, Moltkering 9, 6200 Wies- baden, Telefon: 0 61 21/38 01;

e

Wehrbereichs-Verwaltung V, Heilbronner Str. 186, 7000 Stuttgart 1, Telefon: 07 1112 50 41;

e

Wehrbereichs-Verwaltung VI, Dachauer Str. 128, 8000 München 19, Telefon: 0 89/13 00 01.

Die Anschriften der Armee-Zulassungsstellen

.,.. Amerikanische Armee: Amerikanische Zulassungsstel-

le, Czemy Ring 1, 6900 Heidelberg

.,.. Belgisehe Armee: Bureau Population, Quartier Haelen

BpS 7, Forces Belges en Allemagne, 5000 Köln 40 .,.. Britische Armee: BFG Licensing Office, Command Pay BOAR, 4050 Mönchengladbach

.... Französische Armee: Gendarmerie Fran~aise, Kraft-

fahrzeugzulassungsstelle, 7570 Baden-Baden

.,.. Kanadische Armee: Canadian Forces Europe, Licence

Office, Canadian Forces Base Lahr, Canadian Forces Post Office 5000, 7630 Lahr/Schwarzwald

.,.. Niederländische Armee: Kommandant der König!. Nie-

derländischen Militärpolizei, 4402 Greven/Westfalen.

Dt. Ärztebl. 84, Heft 38, 17. September 1987 (95) A-2489

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rung erst nach Eingang der Schadensmeldung seitens des Autofahrers begonnen.

Nach einem Zusatzab- kommen zum NATO-Trup- penstatut müssen ausländi- sche Soldaten für ihre Privat- autos eine Haftpflichtversi- cherung entsprechend den in der Bundesrepublik gelten- den gesetzlichen Vorschriften abschließen. Verursachen sie außerhalb des Dienstes eine Karambolage, so erfolgt die Abwicklung des Schadens wie gewohnt. Der Geschädig- te macht seine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend;

reguliert wird nach deut- schem Recht. Sind Versiche- rungsnummer und -gesell- schaft vom Schädiger nicht zu erfahren, können diese An- gaben bei den für ausländi- sche Soldaten zuständigen Zulassungsstellen unter An- gabe des polizeilichen Kenn- zeichens erfragt werden.

Haushüter:

Lediglich für West-Berlin gibt es aufgrund des Vier- mächte-Status dieser Stadt ei- ne Sonderregelung: Sowohl für Unfälle bei Dienst- als auch bei Privatfahrten von Soldaten müssen Schadener- satz-Ansprüche beim Lan- desamt für Besatzungslasten (Lützowufer 26, 1 Berlin 30) gestellt werden.

Haben Fahrer von Bun- deswehr-Fahrzeugen einen Unfall verursacht, so haftet der Bund. Für die Regulie- rung ist jeweils das Dezernat III B 3 der Wehrbereichs- Verwaltung, in der das Fahr- zeug stationiert ist, zustän- dig. Besondere Fristen brau- chen nicht beachtet zu wer- den. Wer Ansprüche gegen den Bund hat, muß sie auf je- den Fall selbst geltend ma- chen. Die Schadensmeldung des schuldigen Soldaten setzt nämlich die Regulierung noch nicht in Gang.

Rolf Combach

Mann oder Frau für alle Fälle

Es ist ein Kreuz: Die nächste Urlaubsreise steht bevor, Sonne und fremde Länder locken - doch wer paßt in der Zwischenzeit auf's Haus auf?

Wenn Oma keine Lust hat und der Nachbar selbst im Urlaub ist, dann bietet es sich an, einen professionellen Haushüter kommen zu las- sen. Inzwischen offerieren Haushüter-Agenturen über- all ihre Dienste. Sie bewa- chen Wohnungen und Häu- ser, indem sie sie ununterbro- chen bewohnen. Auf beson- deren Wunsch hin betreuen sie zusätzlich zurückbleiben- de Familienangehörige, küm- mern sich um die Haustiere, die Zimmerpflanzen, den Garten, um Post, Telefon und elektrische Anlagen. Pro Tag kostet ein Haushüter 50 bis 65 DM.

Auf dem bundesdeut- schen Markt tummeln sich 30 bis 40 Agenturen. Solche Be- wachungsunternehmen sind nach der Gewerbeordnung

zulassungspflichtig. Das heißt: Die Integrität von Lei- tung und Personal muß über- prüft werden. Ebenso ist die Agentur verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversiche- rung abzuschließen, falls im fremden Haus etwas passiert.

Doch weil sich in dem Ge- werbe trotzdem schwarze Schafe finden lassen, haben sich rund 20 Agenturen zum Dachverband ,,Vereinigung Deutscher Haushüter-Agen- turen e. V.'' zusammenge- schlossen. Die Mitgliedschaft im Dachverband soll ein Qualitätsmerkmal sein, denn er hat sich der Förderung des Hüternachwuchses ebenso verschrieben wie der Be- kämpfung illegaler und unse- riöser Praktiken im Ge- werbe.

Interessenten können sich an ihre örtlichen Agenturen wenden oder an die "Verei- nigung Deutscher Haushüter- Agenturen e.V. '', Bogen- straße 3, 6236 Eschborn, Tel.

0 69/68 29 73. EB A-2492 (98) Dt. Ärztebl. 84, Heft 38, 17. September 1987

Merck - Durch den Ver- kauf von Aktien flossen der Merck AG in der Schweiz 480 Millionen DM an zusätz- lichen Eigenmitteln zu. Nach Auskunft der Unternehmens- leitung hat die Merck AG 1986 ihre Position in Europa weiter gefestigt, während das Geschäft in Lateinamerika und Asien eine weniger gute Entwicklung nahm. Wie wei- terhin bekannt wurde, hat die Deutsche Shell AG kurz vor Ende des Geschäftsjahres 1986 Interesse am Kauf der Pflanzenschutzmittel-Tochter Celamerck signalisiert. Die Verhandlungen laufen nach Angaben der Geschäftslei- tung noch.

Insgesamt stieg der Welt- umsatz der Merck-Gruppe um zirka 3 Prozent auf knapp

3,2 Milliarden DM; zieht

man die wechselkursbeding- ten Einflüsse ab, so ergibt sich ein Umsatzplus von etwa 6 Prozent. Den Gewinn be- zifferte das Unternehmen mit rund 132 Millionen DM, was etwa dem Niveau von 1985 entspricht. Vor dem Hinter- grund der Diskussion um die Umweltgefährdung durch chemische Produktionsstät- ten erklärte Merck, in den letzten 10 Jahren sei eine hal- be Milliarde DM für den Um- weltschutz ausgegeben wor-

den. EB

Verrechnungsstelle feiert Jubiläum -August 1922: Dr.

Anton Graf, erster praktizie- render Arzt im Münchner Vorort Gauting, gründet eine ärztliche Verrechnungsstelle - die erste in der Bundesre- publik. Sie feiert in diesem Jahr ihr 65jähriges Jubiläum.

Heute erscheint eine solche Einrichtung logisch und selbstverständlich: Der Ver- waltungsaufwand für eine Praxis erfordert oft unange- messen viel Zeit und Kosten. Die Idee einer extern organi- sierten, bürokratischen Ent- lastung des Arztes scheint deshalb im nachhinein zu- kunftsträchtig. Für Dr. An- ton Graf war es jedoch eher

Ahnung als Gewißheit, daß seine Idee sehr bald eine bun- desweite Verbreitung finden würde. Heute ist die ärztliche Verrechnungsstelle Gauting ein Unternehmen, das aus sieben Organisationsein- heiten besteht und von zwei Dutzend Mitarbeitern be- treut wird - unter Einsatz modernster Hilfsmittel. EB Sandoz - Einen Neubau für Produktions- und Lager- einrichtungen hat die Sandoz AG mit einem Investitions- aufwand von 40 Millionen DM in Nürnberg errichtet.

Der Neubau, den Vorstands- vorsitzender Dr. Erich Dieter

Schneider jetzt der Presse vorstellte, genügt höchsten Qualitäts- und Sicherheits- ansprüchen. Auf einer Grundfläche von 2000 m2 wurden 6000 m2 Produktions- fläche rschaffen. Weitere 3000 m werden umgebaut.

Zusätzlich entstand ein auto- matisiertes Hochregallager mit 4000 Palettenplätzen.

Um den Neubau harmonisch in die Nachbarschaft von Wohngebäuden einzuglie- dern, wurde an der Front des Hochregallagers eine Fassa- denbegrünung angelegt (Fo- to). Die Firmengruppe San- doz/Wander tätigte 1986 mit 1140 Mitarbeitern einen Um- satz von 428 Millionen DM.

Das Unternehmen zählt zu den führenden forschenden Pharmaherstellern der Bun- desrepublik und hält in der Neuentwicklung von bedeu- tenden Arzneiwirkstoffen ei- ne Spitzenposition. kl

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