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Archiv "Kursbuch: Rettungsdienst" (08.04.2005)

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A1006 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 148. April 2005

§ 4

Inhalt des Befundberichts

Im Befundbericht sollen die relevan- ten Diagnosen, aktuellen Beschwerden und Funktionseinschränkungen sowie zur Therapie dargestellt werden. Darüber hinaus sind vorliegende Befundberichte, Arztbriefe, Laborbefunde, Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte sowie Gutachten beizufügen. Einzelheiten sind dem Vordruck (Anlage 2) zu entnehmen.

Die behandelnde Ärztin oder der behan- delnde Arzt haben auch die Möglichkeit, zur weiteren Auskunftserteilung einen te- lefonischen Rückruf der Ärztin oder des Arztes der Agentur für Arbeit zu wün- schen. Ebenfalls können sie anzeigen, dass sie über die Feststellungen des Ärzt- lichen Dienstes der Agentur für Arbeit unterrichtet werden wollen. In diesem Fall muss eine von der Patientin oder dem Patienten unterzeichnete Entbindung der Ärztin oder des Arztes der Agentur für Arbeit von der Schweigepflicht vorge- legt werden.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an das Justizvergütungs- und Entschädi- gungsgesetz (JVEG) und beträgt 21,–

Euro für die Ausstellung eines vollstän- digen Befundberichtes (ohne nähere gutachterliche Äußerungen). Für Foto- kopierkosten werden 0,50 Euro pro Sei- te für die ersten 50 Seiten, 0,15 Euro für jede weitere Seite erstattet (siehe Vor- druck Anlage 3). Anfallende Portoko- sten werden übernommen.

§ 6

In-Kraft-Treten und Kündigung

(1) Die Vereinbarung tritt zum 1. 4. 2005 in Kraft.

(2) Der Vertrag kann von jedem Ver- tragspartner gekündigt werden. Die Kün- digungsfrist betragt sechs Monate zum Ende des Kalenderjahres. )

Beschlüsse

des Zentralen

Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer

Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bun- desärztekammer, gebildet aus Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, des Bundesmini- steriums des Innern, des PKV-Verban- des, der Bundesärztekammer sowie eines nicht stimmberechtigten Vertreters der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, hat nach abschließender Beratung am 8. 3. 2005 folgenden Beschluss zur Ab- rechnung der Kapselendoskopie nach GOÄ gefasst:

A 707 Untersuchung des Dünndarms mittels Kapselendoskopie und Auswer- tung des Bildmaterials bei unklarer ga- strointestinaler Blutung, nach vorausge- gangener Endoskopie des oberen und un- teren Gastrointestinaltraktes

Analog Nr. 684 GOÄ plus Nr. 687 GOÄ (2700 Punkte)

Voraussetzung für das Erbringen der Kap- selendoskopie ist die Gebietsbezeichnung Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie (zukünftig Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie).

Der Zeitaufwand für die Auswertung der Videodokumentation beträgt durch- schnittlich zwei Stunden. Ist er im konkre- ten Fall deutlich niedriger oder deutlich höher, ist dies beim Ansatz des Steige- rungsfaktors zu berücksichtigen. ) Original DIN A4

Kursbuch Rettungsdienst

Curriculum zum Fachkundenachweis

„Rettungsdienst“ (1. Auflage) Texte und Materialien der Bundesärzte- kammer zur Fort- und Weiterbildung Herausgeber: Bundesärztekammer Schutzgebühr: 10,30 Euro je Exemplar Ihre Bestellung senden Sie bitte an:

Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Formu- larverlag und Praxisorganisationsdienst, Dieselstraße 2, 50859 Köln, Fax: 0 22 34/

70 11-4 70.

Lieferung gegen Rechnung

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesärztekammer, Herbert- Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, Telefon:

0 30/40 04 56-4 52 (Frau Dr. Schoeller), Fax: 0 30/40 04 56-4 55. )

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