Neugründer in der privaten Krankenversicherung haben zunächst Beitragsvorteile, weil sie überwiegend junge und gesunde Risiken versichern.
Aber dieser Vorteil wird rasch aufgezehrt, weil sich die Scha- denentwicklung schnell an- gleicht. Umsteiger können dann beim Neugründer unter Um- ständen mehr bezahlen als bei einem traditionellen privaten Krankenversicherer.
Neue PKV-Unternehmen können sich durch die Gesund- heitsprüfung ihre Kunden aus- suchen. Junge Versicherte ver- ursachen zunächst weniger Lei- stungen, was manche Unter- nehmen verleitet, ihre Beiträge niedrig festzusetzen. Doch der Schadenverlauf beim Neugrün- der gleicht sich nach einiger Zeit dem allgemeinen Schaden- niveau an. Hinzu kommt, daß junge Gesellschaften wegen der niedrigen Beiträge auch weniger Alterungsrückstellun-
gen bilden können. Gleichzei- tig müssen hohe Anfangsinve- stitionen in Verwaltung und Vertrieb verkraftet werden.
Schließlich bringen die noch geringen Vermögensanlagen auch weniger Kapitalerträge in die Kasse.
Wer in eine junge Gesell- schaft wechseln will, sollte sich diesen Schritt überlegen.
Denn beim Wechsel verliert man seine Alterungsrückstel- lungen, und die Prämie wird nach dem höheren Eintrittsal- ter berechnet.
Nach Computer-Simulatio- nen der Vereinten Kranken- versicherung holt der Neu-
gründer-Tarif den vergleichba- ren Tarif des etablierten Un- ternehmens bereits nach sechs Jahren ein. Soll heißen: Ein 36jähriger PKV-Versicherter, der auf einen 20prozentigen günstigeren Neugründer-Tarif umsteigt, würde theoretisch bereits mit 42 Jahren den glei- chen Beitrag wie beim Altun- ternehmen zahlen. rco
V E R S I C H E R U N G E N
Hilfeleistungen am Bau: Weniger ist mehr
Wer beim Hausbau selber Hand anlegt, kann zwar an den Baukosten sparen, sollte aber für den immer möglichen Un- glücksfall die versicherungrecht- lichen Folgen bedenken – vor al- lem dann, wenn Dritte beteiligt sind. Oft helfen Freunde, Be- kannte, Verwandte oder Nach- barn mit, um die Baukosten zu senken. Was viele Bauherren nicht wissen: Selbst wenn die fleißigen Helfer unentgeltlich mitanpacken, ist der Bauherr verpflichtet, sie bei der Bau-Be- rufsgenossenschaft anzumelden.
Nach Mitteilung der Iduna- Bausparkasse ändern auch be- stehende private Haftpflicht- und Unfallversicherungen nichts an dieser Verpflichtung. Bei Verstößen gegen die Melde- pflicht, die die Berufsgenossen- schaft noch bis zu vier Jahre nach Abschluß der Bauarbeiten geltend machen kann, droht ein Bußgeld von bis zu 5 000 DM.
Einzelheiten über die Lei- stungen der gesetzlichen Unfall- versicherung im Fall von Ar- beitsunfällen bei „nicht gewerbs- mäßigen Bauarbeiten“ kann
man bei der zuständigen Bau- Berufsgenossenschaft erfragen.
Für sich selbst und den Ehegat- ten sollte der Bauherr allerdings eine private Unfallversicherung abschließen. Man sollte zudem nicht zu hohe Eigenleistungen bei der Baufinanzierung an- setzen. Unvorhersehbare be- rufliche Mehrbelastungen oder Krankheitsfälle können den Zeitplan durcheinanderbringen.
Außerdem ist schon so manches Bauvorhaben daran gescheitert, daß der Bauherr selbst Pfusch
fabrizierte. rco