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Archiv "Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen: Schlußwort" (24.10.1997)

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A-2838

M E D I Z I N

(66) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 43, 24. Oktober 1997 Zu den Richtlinien halte ich fol-

gende Anmerkung für notwendig:

Während man auf Selbstverständ- lichkeiten wie Blutdruckkontrolle und Nichtkontamination der Zellen mit Bakterien und die entsprechen- de Dokumentation Wert legt, über- geht man (absichtlich oder ohne Ab- sicht?) die Tatsache, daß Stammzel- len in den allermeisten Fällen nach der Apherese mit Tumorzellen kon- taminiert sind, in so starkem Maße, daß die amerikanische Food and Drug Administration vor Reinfusi- on dieser den Nachweis der Verrin- gerung oder Eliminierung der Tu- morzellen verlangt. Überraschend ist dies nicht. Denn bei Tumorkran- ken rezirkulieren aus dem Knochen- mark oder aus den Metastasen her- aus, sofern diese Anschluß an die Blutbahn haben, in vielen Fällen Tu- morzellen. Diese können heutzuta- ge in der Blutbahn über Polyme- rasekettenreaktion (PCR) und dia- gnostische Apherese nachgewiesen werden, was bereits tägliche Praxis ist.

Durch die Anwendung von koloniestimulierenden Faktoren zur Verbesserung der peripheren Stammzellausbeute wird dieses Phä- nomen noch verstärkt. Insofern ist es völlig unverständlich, daß hier im Interesse der Sicherheit des Patien- ten kein Monitoring von zirkulie- renden Tumorzellen in Stammzell- Buffy-Coats zwingend empfohlen wird.

Im Gegensatz zu anderen Zen- tren ist dies bei uns schon bei Lak- Zell-Protokollen zwingend üblich.

Wir haben auf diesem Gebiet ent- sprechendes publiziert; die Kenntnis der übrigen Weltliteratur wird von uns vorausgesetzt. Mehreren Kom- missionsmitgliedern sind diese Phä- nomene genau bekannt, so zum Bei- spiel Prof. Mertelsmann, mit dem ich diese Angelegenheit auf dem

DISKUSSION

Screening nach Tumorzellen

Stammzell-Meeting in Mülhausen 1995 entsprechend diskutiert habe.

Entsprechendes Protokoll dieses Meetings ist auch im Internet verfüg- bar unter www.kubler.com. Sicher bekannt ist dies auch an den Heidel- berger Universitätskliniken, wo

Prof. Bastert gegen zirkulierende Tumorzellen in der Blutbahn eine Immunantwort auszulösen versucht.

Dies könnte er nicht tun, wenn es solche Zellen nicht gäbe.

Es ist meine und meiner Mitar- beiter Meinung, daß hier die drohen- de Auflösung des TNM-Systems durch Verschweigen der Möglich- keit, zirkulierende Tumorzellen, die die Stammzellen kontaminieren, als Surrogatmarker zu verwenden, ge- bremst werden soll.

Dr. med. Ulrich Kübler Siebertstraße 6

81675 München

In den Richtlinien zur Trans- plantation peripherer Blutstammzel- len wurde der Nachweis von Tumor- zellen in der Präparation von peri- pheren Stammzellen sowie die Mani- pulation des Stammzelltransplantats zur Verminderung von kontaminie- renden Tumorzellen nicht angespro- chen, da keineswegs eine einhellige Meinung besteht, inwieweit die Ent- fernung von kontaminierenden Tu- morzellen das rezidivfreie Überle- ben von Patienten nach ablativer Hochdosistherapie mit nachfolgen-

Zu der Bekanntmachung des Wissenschaftlichen

Beirates der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des

Paul-Ehrlich-Instituts in Heft 23/1997

Schlußwort

dem Stammzelltransplantat beein- flußt. Auch ist in keiner Weise be- legt, inwieweit mit der Polymerase- Kettenreaktion nachgewiesene Tu- morzellen im Transplantat klonogen sind, das heißt, eine biologische Be- deutung bei der Metastasierung ha-

ben. Diese Fragen werden zur Zeit in klinischen Studien untersucht und konnten daher unserer Ansicht nach nicht als Empfehlungen in Richtlini- en festgeschrieben werden, da sie nicht dem heutigen Wissensstand entsprechen.

Sollten in Zukunft eindeutige diagnostische Kriterien für zirkulie- rende Tumorzellen und deren Ent- fernung aus dem Transplantat aus den laufenden Studien entstehen, wird diesen Erkenntnissen in einer zukünftigen Fassung der Richtlinien Rechnung getragen.

Prof. Dr. med. Bernhard Kubanek Abteilung Transfusionsmedizin Universität Ulm

Helmholtzstraße 10 89081 Ulm

Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen

Diskussionsbeiträge

Zuschriften zu Beiträgen im medi- zinisch-wissenschaftlichen Teil – ausgenommen Editorials, Kon- greßberichte und Zeitschriftenre- ferate – können grundsätzlich in der Rubrik „Diskussion“ zusam- men mit einem dem Autor zuste- henden Schlußwort veröffentlicht werden, wenn sie innerhalb vier Wochen nach Erscheinen der be- treffenden Publikation bei der Me- dizinisch-Wissenschaftlichen Re- daktion eingehen und bei einem Umfang von höchstens zwei Schreibmaschinenseiten (30 Zeilen mit je 60 Anschlägen) wissen- schaftlich begründete Ergänzun- gen oder Entgegnungen enthalten.

Für Leserbriefe zu anderen Beiträ- gen gelten keine besonderen Rege- lungen (siehe regelmäßige Hin-

weise). DÄ/MWR

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