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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit März bis April 1995" (27.01.1995)

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Academic year: 2022

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Der Gesetzgeber hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spit- zenverbände der gesetzlichen Kranken- kassen mit dem Inkrafttreten des Ge- sundheitsstrukturgesetzes am 1. 1. 1993 beauftragt, die damit verbundene Ver- fahrensfrage-Form und Inhalt der Vor- drucke und das Verfahren der Abrech- nung mit elektronischen Datenträgern- vertraglich zu regeln. Diese Verträge sol- len jedoch erst in diesen Tagen abge- schlossen werden, so daß diese bis Ende 1994 nicht mehr umgesetzt werden kön- nen. Bis zur Umsetzung des vertraglich vereinbarten Abrechnungsverfahrens ist deshalb für die Übergangszeit ein Ver- fahren vorzusehen, das eine Übermitt- lung der in § 301 SGB V genannten Da- ten an die Krankenkassen ab 1. 1. 1995 gewährleistet.

Das Bundesministerium für Gesund- heit teilt weiterhin mit, daß ergänzend zum vorliegenden "Operationenschlüs- sel nach § 301 SGB V" (Version 1.0) ei-

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nige 6stellige Schlüsselnummern für die Abrechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten festgelegt werden sol- len. Diese Ergänzung des amtlichen Schlüssels wird ebenfalls im Bundesan- zeiger bekanntgegeben werden, und die Bundesärztekammer wird Sie dann um- gehend über diese Ergänzung informie- ren. Es ist zur Zeit vom Bundesministe- rium für Gesundheit nicht vorgesehen, einen vollständigen amtlichen 6stelligen Schlüssel herauszugeben. Für die Ab- rechnung der Krankenhäuser ist nach

§ 301 SGB V ebenfalls der 4stellige I CD- Schlüssel in der 9. Revision (ICD-9) in der vom Bundesministerium für Ge- sundheit am 17. 6. 1993 bekanntgegebe- nen Fassung ab 1. 1. 1995 verbindlich.

Zur Einführung des ICD-10-Schlüssels für die Krankenhäuser im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen gibt es derzeit beim Bundesministerium für Gesundheit keine konkreten Zeit- vorstellungen. BÄK/Dr. Hauser

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Lehrgänge zur Einführung in die vertrags- ärztliche Tätigkeit März bis Apri11995

KV Schleswig-Holstein, 1 • März Bad Segeberg, im Vortragsraum des Verwaltungsgebäudes II der KV Schles- wig-Holstein, Bismarckallee 2, 23795 Bad Segeberg. Beginn 10.00 Uhr- Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige An- schrift), Telefon 0 45 51/8 83-2 54/2 55/

2 58/3 46. Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM wird vor Beginn des Lehr- gangs bar erhoben.

KV Niedersachsen, 22. April Hannover, Arztehaus, Berliner Al- lee 20, 30175 Hannover. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 13.30 Uhr. Rechtzei- tige Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer An chrift an die KV ieder- sachsen, Bezirksstelle Hannover (obige Anschrift), Tel. 05 1113 80-04. Die Teil- nahmegebühr von 30,00 DM ist auf das Konto der KV Niedersachsen, Bezirks- stelle Hannover, Nr. 3 334 000 (BLZ 250 400 66) bei der Commerzbank Han- nover, mit dem Vermerk "Einführungs- lehrgang" zu überweisen.

KV Niedersachsen, 1 1 • März Braunschweig, Arztehaus, An der Pe- trikirche 1, 38100 Braunschweig, Be-

ginn 9.00 Uhr- Ende gegen 14.00 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen sind bis zum 6.3.1995 unter Angabe von Vor- und Zu- namen, Geburtsdatum und genauer An- schrift an die KV Niedersachsen, Be- zirksstelle Braunschweig (obige An- schrift), Tel 05 31124 14-118, zu richten.

Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist auf das Konto-Nr. 101 133 527 (BLZ 270 906 18) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank Braunschweig mit dem Vermerk "Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Westfalen-Lippe, 11. März Dortmund, im Hause der KV Westfa- len-Lippe, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, 44141 Dortmund. Beginn 9.30 Uhr-En- de gegen 16.30 Uhr. Rechtzeitige Anmel- dungen unter Angabe von Vor- und Zu- namen, Geburtsdatum und genauer An- schrift an die KV Westfalen-Lippe, Lan- desstelle (obige Anschrift), Telefon 02 31/94 32-2 82. Die Teilnahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung.

Die Teilnahmegebühr von 40,00 DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmel- dung auf das Konto der KV Westfalen- Lippe, Landesstelle, Nr. 2 613 123 (BLZ 440 606 04) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank Dortmund oder auf das Postscheckkonto Dortmund, r.

99411-460 (BLZ 440 100 46), mit dem

Vermerk "Einführungslehrgang" zu überweisen.

KV Nordrhein, 25. März Düsseldorf, Medizinische Einrichtun- gen der Universität Düsseldorf, im Hör- saal 13 A, Moorenstr. 5, 40225 Düs- seldorf. Beginn 9.30 Uhr. Der Teilneh- merkreis ist auf 250 Personen begrenzt.

Parkmöglichkeiten sind im Uni-Gelände vorhanden. Schriftliche Anmeldungen sind bis zum 24. 2. 1995 an die KV Nord- rhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Emanu- el-Leutze-Str. 8, 40547 Düsseldorf, zu richten. Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist auf das Konto der KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Nr. 1417 843 (BLZ 300 606 01) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Düsseldorf, mit dem Vermerk "Ein- führungslehrgang" zu überweisen.

KV Hessen, 1 1 • März

Kassel, Saal der KV Hessen, Bezirks- stelle Kassel, Pfannkuchstraße 1, 34121 Kassel. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 16.00 Uhr. Schriftliche Anmel- dungen bis zum 18. 2. 1995 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Hes- sen, Landesstelle, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt, Telefon 0 69/7 95 02-4 80 (Frau Euler). Die Teil- nahmegebühr von 35,00 DM ist nach Erhalt der Anmelde-bestätigung auf das Konto der KV Hessen, Nr. 101 272 128 (BLZ 500 906 07) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Frankfurt, mit dem Vermerk "Einführungslehr- gang" zu überweisen.

KV Thüringen, 1 8. März

Weimar, Saal der KV Thüringen, Bauhausstr. 11, 99423 Weimar. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 15.30 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen an die KV Thüringen (obige Anschrift), Telefon 0 36 43/5 59-149 (Frau Hartmann). Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM wird am Tage des Lehrgangs bar erhoben.

KV Bayerns, 4. März

Würzburg, Arztehaus Unterfranken, Hofstraße 5, 97070 Würzburg. Beginn 9.00 Uhr - Ende gegen 15.00 Uhr. An-

meldungen an die KV Bayerns, Landes-

geschäftsstelle, Ärztehaus Bayern, Mühl- baurstr. 16, 81677 München, Telefon 0 89/41 47-4 45 (Frau Zieglmeier). Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung mittels des beiliegenden Überweisungs- trägers zu entrichten.

.... Weitere Lehrgänge werden in ei- nem der nächsten Hefte angekündigt. 0

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 4, 27. Januar 1995 (73) A-229

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