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Archiv "Dokumentation: Online-Portal eDoku gestartet" (26.04.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 17

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26. April 2013 A 817

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ualitätssicherung spielt in der vertragsärztlichen Versorgung eine zentrale Rolle: Zahlreiche Leis- tungen sind mit Qualitätssicherungs- maßnahmen verbunden, und neue werden hinzukommen. An Bedeu- tung gewinnt dabei die Dokumen - tation spezifizierter medizinischer Daten, die Ärzte an ihre Kassenärzt- liche Vereinigung (KV) übermitteln – seit einigen Jahren zunehmend in elektronischer Form. Diese Daten sind Grundlage für die Qualitäts- messung und für Rückmeldeberichte an die Vertragsärzte.

Die ersten Qualitätssicherungs- maßnahmen, die eine solche elek - tronische Dokumentation vorsahen, waren Disease-Management-Pro- gramme und die Früherkennungs - koloskopie. Für diese Leistungs - bereiche, die viele Ärzte betreffen, entstand rasch ein Angebot der Her-

steller von Praxissoftwaresystemen, die die vorgeschriebenen Dokumen- tationsbogen in ihre Programme integrierten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifi- ziert diese Software und beschei- nigt damit, dass die enthaltene Dokumentation den Vorgaben der Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien entspricht. Zusätz- lich entwickelten einzelne KVen selbst Dokumentationslösungen, die regional genutzt werden konnten.

Drei Anwendungen verfügbar Mittlerweile werden jedoch immer mehr Qualitätssicherungsvereinba- rungen auch für Leistungsbereiche entwickelt, die nur wenige Ver- tragsärzte betreffen. Daher ist die Entwicklung von Dokumentations- lösungen für einzelne KVen oft nicht wirtschaftlich. Aus diesem

Grund haben die KBV und die KVen beschlossen, ergänzend zum Angebot der Softwarehersteller ein bundesweit verfügbares Online- Portal anzubieten, um so zu ge- währleisten, dass alle betroffenen Ärzte schnell, einfach und sicher dokumentieren können. Das Portal wurde von der KBV entwickelt und steht seit Anfang 2013 unter dem Titel „eDoku“ für die ersten An- wendungsbereiche zur Verfügung:

zunächst für die Molekulargenetik und die Evaluation der Sozial - psychiatrievereinbarung, seit 1. April auch für die Hörgeräteversorgung.

Die KBV betreibt das Portal als technischer Dienstleister, der von den KVen beauftragt wird. Bei den KVen stößt das eDoku-Portal auf großes Interesse, die Mehrzahl der KVen bietet das Portal ihren Mit- gliedern an.

DOKUMENTATION

Online-Portal eDoku gestartet

Im Rahmen der Qualitätssicherung übermitteln Vertragsärzte die Daten zunehmend elektronisch. Ergänzend zur Praxissoftware steht hierfür jetzt auch ein von

KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen entwickeltes Online-Portal zur Verfügung.

Foto: Fotolia/rangizzz

P O L I T I K

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A 818 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 17

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26. April 2013 Ärzte, deren KV das Online-Por-

tal anbietet, können ihre Dokumen- tationen direkt im Portal vorneh- men, speichern, an ihre KV senden und auch jederzeit wieder einsehen.

Auf Basis ihrer Angaben erhalten die Ärzte Auswertungen und Rück- meldeberichte, auf die sie elektro- nisch zugreifen und die sie für ihr Qualitätsmanagement in der Praxis nutzen können. So kann im Rah- men der Hörgeräteverordnung ein automatisch vom Portal generierter personalisierter Patientenbrief aus- gedruckt werden, der den Patienten über seine Diagnose und die Mög- lichkeiten der Hörgeräteversorgung in verständlicher Form informiert und auch auf die Notwendigkeit ei- ner Nachuntersuchung beim Hals- Nasen-Ohren-Arzt hinweist.

Flexible, sichere Technologie Das eDoku-Portal ist im sicheren Netz der KVen verfügbar. Da sensi- ble Daten erfasst und gespeichert werden, erfolgt der Zugang über einen KV-SafeNet1- oder einen KV-FlexNet-Anschluss, den einige KVen als Alternative zu KV- SafeNet anbieten. Beide Zugänge garantieren eine sichere Verbindung zur KV. Das eDoku-Portal ist eine rein webbasierte Anwendung, die unabhängig von der eingesetzten Praxissoftware verwendet werden kann. Für den Zugriff reicht ein her- kömmlicher Internetbrowser.

Eine Innovation des Dokumen - tationsportals ist der erstmalige flächendeckende Einsatz des soge- nannten Federal-Identity-Manage- ments der KVen. Das bedeutet, dass ein Arzt zur Anmeldung am Portal grundsätzlich die Benutzerkennung verwenden kann, die er für alle On- line-Angebote seiner KV nutzt.

Um Ärzten die Dokumentation in ihrer gewohnten Softwareum - gebung zu ermöglichen, bietet das eDoku-Portal eine Schnittstelle an.

Wenn Praxissoftwaresysteme die Dokumentationsbogen integrieren, können die Daten daraus direkt an das Dokumentationsportal der KBV übertragen werden. Einige Softwareanbieter haben bereits si - gnalisiert, diese Möglichkeit ihren Kunden anbieten zu wollen. Der Vorteil: Es ist keine parallele Doku-

mentation in mehreren Software- systemen nötig.

Molekulargenetik: Mehr Leis- tungstransparenz: Ein erster An- wendungsbereich, für den das On- line-Portal bereitsteht, ist die Mole- kulargenetik. Anfang 2011 wurde ein neuer Abschnitt 11.4 „Indikati- onsbezogene molekulargenetische Stufendiagnostik“ in den Einheit - lichen Bewertungsmaßstab aufge- nommen. Ein wichtiger Bestandteil der begleitenden Qualitätssiche- rungsvereinbarung2 ist eine betriebs- stättenbezogene Jahresstatistik zu Untersuchungen bei monogenen Er- krankungen. Die Jahresstatistik gibt beispielsweise Aufschluss darüber, wie viele Leistungen jeweils mit diagnostischen, mit vorgeburtlichen oder prädiktiven Fragestellungen durchgeführt wurden. Damit schafft diese Qualitätssicherungsmaßnahme Transparenz über die Entwicklung in diesem wachsenden hochspeziali- sierten Versorgungsbereich.

Die Jahresstatistiken werden aus- gewertet und die Ergebnisse in ver- schiedenen Berichten zusammen - gefasst. Der Arzt bekommt einen Rückmeldebericht mit Auswer- tungsergebnissen für die gemeldeten Angaben zu seiner Betriebsstätte so- wie – anonymisiert – mit Ergebnis- sen vergleichbarer Betriebsstätten.

Die KVen können die Daten der teil- nehmenden Ärzte ihres Zuständig- keitsbereichs einsehen und erhalten regelmäßig einen Bericht mit aggre- gierten Ergebnissen zur Umsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung und Durchführung von Qualitätssi- cherungsmaßnahmen.

Evaluation der Sozialpsych - iatrievereinbarung: In der Verein- barung zur ambulanten sozialpsych - iatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen3 haben sich die KBV und der Spitzenverband der ge setzlichen Krankenversicherung darauf geeinigt, die Leistungen wis- senschaftlich zu evaluieren. Sämt - liche an der Sozialpsychiatriever - einbarung teilnehmenden Ärzte sind verpflichtet, sich an der Evaluation zu beteiligen. Sie soll einen Über- blick über die Praxisstrukturen, das Patientenkollektiv und die thera - peutischen Maßnahmen liefern und beinhaltet daher mehrere Dokumen -

tationsbogen, die ausschließlich pseudonymisierte Patientendaten enthalten. Für eine sichere Übermitt- lung der Daten sind die erforder - lichen Dokumentationsbogen im eDoku-Portal verfügbar. Das Zen- tralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung ist beauftragt, die An - gaben zusammenzuführen und wis- senschaftlich auszuwerten. Die Er- gebnisse werden in einem Bericht dargestellt, der ausschließlich aggre- gierte Daten abbildet und einen Rückschluss auf einzelne Ärzte oder Patienten ausschließt.

Hörgeräteverordnung und Nach untersuchung: Im Zuge der Aufnahme neuer Gebührenordnungs - positionen zur Hörgeräteversorgung Anfang 2012 wird seit kurzem ein weiterer Anwendungsbereich im Portal angeboten: Ärzte, die an der Hörgerätevereinbarung4 teilnehmen, dokumentieren verschiedene Qua - litätsparameter, beispielsweise zum Ergebnis von Sprachtests vor der Versorgung mit einem Hörgerät und bei der Kontrolluntersuchung nach der Hörgeräteanpassung. Zudem kann der Patient mittels eines Pa- tientenfragebogens sein Höremp - finden in verschiedenen Alltags - situationen vor und nach der Hörge- räteversorgung bewerten, so dass der subjektiv empfundene Gewinn einer Hörgeräteversorgung ermittelt wer- den kann.

Seit Anfang Januar können Ärzte das Online-Portal eDoku nutzen.

Die Rückmeldungen sind positiv:

Die Nutzer bewerten das Dokumen- tationsportal als benutzerfreundlich und einfach. Dementsprechend ru- hig geht es aktuell noch beim tech- nischen Support zu, den die KBV bundesweit anbietet und der telefo- nisch und per E-Mail erreichbar ist.

Dieser reibungslose Start ist auch darauf zurückzuführen, dass enga- gierte Vertragsärzte das Portal be- reits im Oktober 2012 kritisch ge- testet haben. Die meisten der resul- tierenden Vorschläge wurden vom Entwicklerteam der KBV noch bis zum Produktivstart umgesetzt.

Dr. habil. Rupert Pfandzelter, Dezernent, KBV, Dezernat 2 – Ambulante Qualitätsförderung und -darstellung

@

Mehr Informationen unter:

www.kbv.de/edoku.html

1 KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmen- mäßiger oder vertrag- licher Verbindung.

2 Vereinbarung von Qualitätssicherungs- maßnahmen nach

§ 135 Absatz 2 Sozial - gesetzbuch (SGB) V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

3 Vereinbarung gemäß

§ 85 Absatz 2 Satz 4 und § 43 a SGB V über besondere Maßnah- men zur Verbesserung der sozialpsychiatri- schen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

4 Vereinbarung von Qualitätssicherungs- maßnahmen nach

§ 135 Absatz 2 SGB V zur Hörgeräteversor- gung

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