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Archiv "Krankenhausbetten: Deutschland in einer Sackgasse?" (20.06.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 25

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20. Juni 2014 A 1147 behördliche und gesetzliche sowie gesell-

schaftliche Entscheidungen.

Literatur bei den Verfassern

Prof. Dr. med. Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppen- dorf, 22529 Hamburg

Prof. Dr. Michael Tsokos, Direktor des Instituts für Rechts- medizin der Charité, 10559 Berlin

Korrekte Rechtslage

Niemand muss politisch-gesetzgeberische Entscheidungen zum Umgang mit mut- maßlich minderjährigen asylsuchenden Flüchtlingen gutheißen. Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass in dem Beitrag die geltende Rechtslage unkorrekt dargestellt und unzutreffend ein Verstoß gegen die Röntgenverordnung, das Aufenthaltsgesetz und gegen Regelungen des Strafgesetzbu- ches behauptet wird. § 25 Absatz 1 Satz 1 der Röntgenverordnung (RöV) erlaubt kei- neswegs ausschließlich die Anwendung von Röntgenstrahlung aus medizinischer Indikation, sondern auch „in sonstigen durch Gesetz vorgesehenen oder zugelasse- nen Fällen“. In der BR-Drs. 230/02 stellt die Bundesregierung klar, dass es für eine Röntgenuntersuchung aufgrund gesetzli- cher Vorschriften, zum Beispiel des Sozial- rechts, berufsgenossenschaftlicher Vor- schriften oder der Strafprozessordnung (StPO) einer rechtfertigenden Indikation bedarf. Es muss dafür aber keineswegs aus- nahmslos ein gesundheitlicher Nutzen für den Einzelnen vorliegen, sondern der von dem jeweiligen Gesetz erwartete Nutzen für die Allgemeinheit ist zu berücksichti- gen. Entsprechend erlaubt § 49 Absatz 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) „körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Re- geln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen wer- den, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist.“ . . . Der von den Autoren erfolgte Verweis auf Beschlüsse des Deutschen Ärztetages – zum Beispiel Entschließung des 110. Deut- schen Ärztetages 2007 (Drucksache V-54) und des 111. Deutschen Ärztetages (Druck- sache VI-78) – ist kein Verweis auf die Rechtslage. Entschließungen des Deutschen Ärztetages sind rechtlich nicht verbindlich und haben nur deklaratorischen Charakter, auch wenn sie selbstverständlich eine legiti- me standesrechtliche Position darstellen . . .

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Justus-Liebig Universität Gießen, 35392 Gießen

Pubertätsmerkmale

. . . Wir Ärztinnen und Ärzte können das Alter nicht exakt definieren. Aus meiner Erfahrung im gynäkologischen Fachgebiet treten Pubertätsmerkmale etwa zwischen dem neunten und 16. Lebensjahr auf, so auch die Menarche. Der Zeitpunkt der Menarche wird mitbeeinflusst von ethni- schen, klimatischen und konstitutionellen Faktoren und liegt zum Beispiel bei Inuit etwa im 23. Lebensjahr.

Selbstverständlich sind entwürdigende Untersuchungen zu unterlassen. Unbeglei- tete minderjährige Flüchtlinge bedürfen unseres Schutzes, wir sollten ihnen kein zusätzliches Leid zufügen, sondern sie kindgerecht aufnehmen und unterstützen.

Dr. med. Maria Hettenkofer, 32052 Herford

Vorsicht vor

falschen Schlüssen

Ich bin dankbar für diesen Artikel. Aller- dings fehlt mir ein Aspekt: Wir erleben aufgrund der frühen Stresssituationen, denen die Jugendlichen durch oft jahre- langer Flucht ausgesetzt sind, eine früh- zeitige körperliche Akzelleration. Verant- wortlich dafür ist wahrscheinlich ein er- höhter Cortisolspiegel, möglicherweise

kommt es in dieser Zeit zu einer Stell- wertverschiebung in der Hypophyse. Von daher können die früher ermittelten Stan- dardwerte nicht mehr stimmen, selbst wenn sie seriös in den Herkunftsländern ermittelt worden sein sollten. Ich selbst habe in der therapeutischen Begleitung dieser Jugendlichen immer wieder erlebt, wie gealtert diese Jugendlichen trotz nachgewiesenem niedrigen Alters waren.

Das verführt häufig zu falschen Schlüs- sen, selbst bei Ärzten und Kinderärzten.

Es gibt für diese Gruppe von Jugendli- chen, die ja Außerordentliches in einer wichtigen Entwicklungsphase durchge- macht haben, keine wissenschaftlich fun- dierten somatischen Standards, so dass sich eigentlich jegliche seriöse Altersfest- stellung verbietet. Statt sie in eine sinnlo- se Altersfestlegungsdiagnostik zu pres- sen, sollten diese Jugendlichen dahinge- hend untersucht werden, was sie wirklich brauchen (psycho-soziales Clearingver- fahren): Perspektive, Sicherheit, Ziele und Förderung ihrer Fähigkeiten und Ressourcen. Dafür sollten wir uns als Ärzte stark machen, anstatt in windigen Spekulationen zu ihrem Geburtsalter zu verharren.

Ernst-Ludwig Iskenius, Arzt, 18106 Rostock

KRANKENHAUSBETTEN

Ab einer Auslastung von 90 Prozent nimmt das Risiko für die Patienten zu (DÄ 19/2014: „Kran- kenhäuser: Mortalität steigt bei hoher Auslas- tung“ von Falk Osterloh).

Deutschland in einer Sackgasse?

Die zitierte Studie ist hinsichtlich der in Deutschland praktizierten Politik von größter Bedeutung. Bei Diskussionen im internationalen Kollegenkreis werden wir deutschen Ärzte immer wieder mit Bedau- ern bedacht, da die hierzulande praktizier- te Politik der maximalen Auslastung in an- deren benachbarten Ländern nicht durch- geführt wird. Diese Forderung der maxi- malen Auslastung vorhandener Kranken- hausbetten hat in den letzten Jahren zu- nehmend dazu geführt, dass das Personal in Krankenhäusern in Spitzenzeiten erheb- lichsten Belastungen ausgesetzt ist und zumindest die „gefühlte“ Qualität der Ver- sorgung sich in diesen Zeiten verschlech- tert. Genau diese Alltagssituation, die alle von uns kennen, wird nun mit dieser Stu-

die erstmals wissenschaftlich nachgewie- sen. Der Alltag in deutschen Kliniken un- terscheidet sich erheblich vom Alltag der Kollegen zum Beispiel in der Schweiz oder in den Niederlanden, die diese Vorga- ben bei der Auslastung nicht kennen. Ne- ben der Krankenversorgung leidet durch diese politische Festlegung auf eine maxi- male Auslastung in den Universitätsklini- ken zusätzlich auch die Lehre und For- schung in erheblichem Umfang, was je- doch bisher nicht in diesem Zusammen- hang öffentlich diskutiert wird. Zur weite- ren Versachlichung der Diskussion zu die- sem Thema wäre eine Übersicht über die Auslastung von Krankenhausbetten in un- seren Nachbarländern hilfreich, um vor al- lem auch zu sehen, ob sich Deutschland durch diese Art der Politik einerseits in ei- ne Sackgasse begibt, andererseits dadurch nach Kenntnis dieser Studie bewusst Pa- tienten in unserem Land gefährdet wer- den.

Prof. Dr. med. Michael Bitzer, Stellvertretender Ärztlicher Direktor, Medizinische Universitätsklinik; Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie, Universitätsklinikum Tübingen, 72076 Tübingen

B R I E F E

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