Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern
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Bereich Eingliederung und Rente Seite 1 von 1
IV-Rundschreiben Nr. 180 vom 27. Mai 2003
Präzisierungen im Kreisschreiben über die Invalidität und Hilflo- sigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)
Infolge aktueller Diskussionen werden im Kreisschreiben über die Inva- lidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH) Präzisierun- gen vorgenommen. Neu sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente deutlicher strukturiert und die für den Rentenentscheid notwendi- gen Unterlagen namentlich erwähnt. Zudem enthält das Kreisschreiben neu klare Richtlinien für die Beurteilung von psychischen und geistigen Gesundheitsschäden.
Die Bestimmungen haben ab 1. Juli 2003 Gültigkeit. Sie ersetzen im KSIH Ziffer 2.2 von Kapitel 1 in Teil 1 sowie Ziffer 1 von Kapitel 1 in Teil 2 (s. Beilagen 1 und 2).
Beilagen:
Änderungen KSIH