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Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Neckarsulm

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Academic year: 2022

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Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Neckarsulm

Reihengräber Wahlgräber Urnenerdgräber Urnengemeinschaftsgräber

Baumgräber Urnennischen Anonyme Gräber Muslimische Gräber

Kindergräber Schmetterlingsgräber Friedhofsamt

Frau Ziegler

silvia.ziegler@neckarsulm.de Tel.: 07132/35-228

Öffnungszeiten Mo-Fr: 8.00-11.30 Uhr

Friedhofsverwaltung Frau Ranger Friedhof Steinachstraße elke.ranger@neckarsulm.de

Tel.: 07132/35-286 Fax: 07132/3407679

Öffnungszeiten Mo-Fr: 8.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Reihengräber (Sarg/Urne)

Sie können erst im Todesfall erworben werden und werden der

Reihe nach vergeben.

Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist nicht

möglich. Es gibt keine Zubettungsmöglichkeiten.

Wahlgräber

Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Grabstätten

gibt es in verschiedenen Größen und sie können mehrmals belegt werden. Die Nutzungszeit beträgt

20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.

(2)

Urnengräber

Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Es ist eine Beisetzung von bis zu vier Urnen

möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.

Urnengemeinschaftsgräber/

Baumgräber

Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Das Anbringen

einer Namenstafel ist möglich.

Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre.

Die Grabstätte ist pflegefrei.

Urnennischen

Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Es ist eine Beisetzung von bis zu zwei Urnen

möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.

Die Grabstätte ist pflegefrei.

Anonyme Gräber Die Beisetzung erfolgt ohne Angehörige. Die Grabstätte

ist pflegefrei.

Schmetterlingsgräber Die Gräber sind für Frühgeborene

bis 500g. Das Anbringen einer Namenstafel in Form eines Schmetterlings ist möglich.

Kindergräber Die Gräber sind für Kinder bis 5 Jahre. Die Nutzungszeit

beträgt 10 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.

Muslimische Gräber Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Die Nutzungszeit

beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.

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