Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Neckarsulm
Reihengräber Wahlgräber Urnenerdgräber Urnengemeinschaftsgräber
Baumgräber Urnennischen Anonyme Gräber Muslimische Gräber
Kindergräber Schmetterlingsgräber Friedhofsamt
Frau Ziegler
silvia.ziegler@neckarsulm.de Tel.: 07132/35-228
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8.00-11.30 Uhr
Friedhofsverwaltung Frau Ranger Friedhof Steinachstraße elke.ranger@neckarsulm.de
Tel.: 07132/35-286 Fax: 07132/3407679
Öffnungszeiten Mo-Fr: 8.00-12.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr Reihengräber (Sarg/Urne)
Sie können erst im Todesfall erworben werden und werden der
Reihe nach vergeben.
Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist nicht
möglich. Es gibt keine Zubettungsmöglichkeiten.
Wahlgräber
Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Die Grabstätten
gibt es in verschiedenen Größen und sie können mehrmals belegt werden. Die Nutzungszeit beträgt
20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.
Urnengräber
Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Es ist eine Beisetzung von bis zu vier Urnen
möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.
Urnengemeinschaftsgräber/
Baumgräber
Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Das Anbringen
einer Namenstafel ist möglich.
Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre.
Die Grabstätte ist pflegefrei.
Urnennischen
Sie können bereits zu Lebzeiten erworben werden. Es ist eine Beisetzung von bis zu zwei Urnen
möglich. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.
Die Grabstätte ist pflegefrei.
Anonyme Gräber Die Beisetzung erfolgt ohne Angehörige. Die Grabstätte
ist pflegefrei.
Schmetterlingsgräber Die Gräber sind für Frühgeborene
bis 500g. Das Anbringen einer Namenstafel in Form eines Schmetterlings ist möglich.
Kindergräber Die Gräber sind für Kinder bis 5 Jahre. Die Nutzungszeit
beträgt 10 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.
Muslimische Gräber Die Gräber sind nach Mekka ausgerichtet. Die Nutzungszeit
beträgt 20 Jahre und eine Verlängerung ist möglich.