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Strafbefehls- und abgekürzte Verfahren. Prof. Dr. Marc Thommen

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(1)

Strafbefehls- und abgekürzte Verfahren

Prof. Dr. Marc Thommen

(2)

UZH

UniGE

Unterrichtskooperation – Échange linguistique

(3)

− Pfingstweidstrasse

− 86km/h statt 60km/h

− Kein Strafverfahren eröffnet

− Kein Strafentscheid zugestellt

− 1. April 2011: Entzug Führerausweis

Sonntag, 19. September 2010

(4)

Strafbefehlsverfahren

Marko Turino wurde vorgeworfen, einer Patientin im Jahre 2004 ein blutgruppen-unverträgliches Herz transplantiert zu haben, worauf diese verstarb.

25. Juni 2007: Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, bedingte

Geldstrafe (Fr. 38’250.– ),

Fr. 5.000.– Busse

(5)

Strafbefehls- und abgekürzte Verfahren

Prof. Dr. iur. Marc Thommen

(6)

Übersicht

1. Strafbefehl

2. Abgekürztes Verfahren

3. Effizienz

(7)

Übersicht

1. Strafbefehl

2. Abgekürztes Verfahren

3. Effizienz

(8)

SNF - Projekt

- Analyse der Strafbefehle in der Schweiz

- Universtiät Neuchâtel (André Kuhn)

- Universität Zürich

(Sophie Matjaz, Simone Walser)

(9)

SNF - Projekt

1. Analyse von Strafbefehlen anhand BFS Daten

- Periode: 2014-2016

- Verbrechen und Vergehen - 2014: 93.928

2015: 105.266

2016: 105.730

(10)

SNF - Projekt

2. Vertiefte Analyse der Straf- befehle in SG, ZH, BE, NE, (GE) - Periode 2014-2016

- Verbrechen und Vergehen - BE: 40.461

SG: 17.924 NE: 10.457

ZH (2013-2015): 37.687

(11)

Voraussetzungen Strafbefehl

Art. 352 StGB

(12)

Art. 352 StPO – Voraussetzungen Strafbefehl

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

a. eine Busse;

b. eine Geldstrafe von höchstens 180 TS;

c. …

d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.

(13)

Voraussetzungen Strafbefehl

Beweislage

(14)

Beweislage

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

(15)

Beweislage

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

a. eine Busse;

b. eine Geldstrafe von höchstens 180 TS;

c. …

d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.

(16)

Beweislage

(17)

Voraussetzungen Strafbefehl

Rechtliches Gehör?

(18)

Rechtliches Gehör?

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

a. eine Busse;

b. eine Geldstrafe von höchstens 180 TS;

c. …

d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.

(19)

− Strafbefehl an Halter

− Keine Einvernahme

− Unerhörter Strafbefehl

Strafbefehl ohne Einvernahme

(20)

Strafbefehl ohne Einvernahme

1992

Staatsanwaltschaft Zürich

erlaubt Strafbefehle ohne

Einvernahme

(21)

Strafbefehl ohne Einvernahme

§ 317 StPO-ZH/1995

Kommt die Verweigerung ... des bedingten Strafvollzugs in Frage, hat der Bezirksanwalt den

Angeschuldigten

einzuvernehmen.

(22)

Strafbefehl ohne Einvernahme

Art. 356 Entwurf StPO/CH

Hat der Strafbefehl gemeinnützige Arbeit oder eine zu verbüssende Freiheitsstrafe zur Folge, so

vernimmt die Staatsanwaltschaft

die beschuldigte Person.

(23)

- Verständnisprobleme - Sanktionsrecht

- Rechtliches Gehör und Menschenwürde

Franz Riklin

Strafbefehl ohne Einvernahme

(24)

Voraussetzungen Strafbefehl

Erlassbehörde

(25)

Erlassbehörde

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

a. eine Busse;

b. eine Geldstrafe von höchstens 180 TS;

c. …

d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.

(26)

Erlassbehörde

§ 408 StPO/DE: Richterliche

Entscheidung über einen

Strafbefehlsantrag

(27)

Erlassbehörde

§ 7 StPO/BS – Strafbefehlsrichter

Art. 49 StPO/GR – Kreispräsident

im Strafmandatsverfahren

(28)

Erlassbehörde

§ 317 Strafprozessordnung des Kantons Zürich vom 4. Mai 1919

«…erlässt der Bezirksanwalt einen Strafbefehl.»

Hans Sträuli

(29)

Erlassbehörde

- 1911 GOG/ZH: Ablehnung Einzelrichter

- 1919 StPO/ZH: Einführung Strafbefehlsverfahren

- 1935: Einzelrichter eingeführt

Hans Sträuli

(30)

Erlassbehörde

- Richterlichte Unabhängigkeit - Korrumpierung durch

Untersuchungsthese

- Freiheitsstrafen ohne Richter

(31)

Erlassbehörde

38'293

36'568 36'688

28'579

30'946 31'557

0 5'000 10'000 15'000 20'000 25'000 30'000 35'000 40'000 45'000

2014 2015 2016

Verurteilungen Strafbefehle

Staatsanwälte/Innen Richter/Innen

(32)

Voraussetzungen Strafbefehl

Maximale Strafe

(33)

Maximalstrafe in Strafbefehl

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

a. eine Busse;

b. eine Geldstrafe von höchstens 180 TS;

c. …

d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.

(34)

«Dieses summarische … Verfah- ren sparsamste Anwendung und strengste Beschränkung auf

Bagatelldelikte finde»

Hans Felix Pfenninger, 1919

Maximalstrafe in Strafbefehl

(35)

«Wo ein Vergehen im Gesetze mit Gefängnis oder Zuchthaus bedroht ist, kann das Verfahren auf Strafbefehl nicht eintreten»

Hans Sträuli

Maximalstrafe in Strafbefehl

(36)

Jahr Busse Gefängnis

1919 Fr. 50.— Verboten

1935 Fr. 100.– 14 Tage

1953 Fr. 200.– 14 Tage

1974 Fr. 5.000.– 1 Monat

1995 Fr. 5.000.– 3 Monate

2006 Fr. 5.000.– 6 Monate

2010 (Genf) Fr. 10.000.– 12 Monate 2011 (CH) Fr. 10.000.– 6 Monate

Maximalstrafe in Strafbefehl

(37)

Marko Turino wurde vorgeworfen, einer Patientin im Jahre 2004 ein blutgruppen-unverträgliches Herz transplantiert zu haben, worauf diese verstarb.

25. Juni 2007: Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, bedingte

Geldstrafe (Fr. 38.250.– ), Fr.

5.000.– Busse

Marko Turina, Herzchirurge

Maximalstrafe in Strafbefehl

(38)

Voraussetzungen Strafbefehl

Ausgefällte Strafen

(39)

Art. 352 StPO – Voraussetzungen Strafbefehl

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu wider- rufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:

a. eine Busse;

b. eine Geldstrafe von höchstens 180 TS;

c. …

d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.

(40)

Art der Strafen

Geldstrafen: 89.4%

Bussen: 73.8%

Freiheitsstrafen: 8.1%

(41)

Höhe der Bussen

Welche Strafen werden

ausgefällt?

(42)

Bussen nach Kanton

Welche Strafen werden

ausgefällt?

(43)

Geldstrafen

Welche Strafen werden

ausgefällt?

(44)

Freiheitsstrafen

(45)

Strafbefehl

Einsprache – Legitimierte

(46)

Art. 354StPO – Einsprachelegitimation

Gegen den Strafbefehl können bei der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben:

a. die beschuldigte Person;

b. weitere Betroffene;

c. soweit vorgesehen die Generalstaats- anwaltschaft…

Die Einsprachen sind zu begründen;

ausgenommen ist die Einsprache der beschuldigten Person.

Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.

(47)

Strafbefehl

Einspracheverfahren

(48)

Einspracheverfahren (1919)

Einsprache

Staatsanwalt Beschuldigter

(49)

Einspracheverfahren (1919)

Staatsanwalt Gericht

Einsprache

Beschuldigter

(50)

Einspracheverfahren (1919)

Staatsanwalt Gericht

Einsprache

Beschuldigter

Devolutives Verfahren

(51)

Einspracheverfahren (2018)

Einsprache

Erhebung der

«weiteren» Beweise

(52)

Art. 355 StPO – Verfahren bei Einsprache

1 Wird Einsprache erhoben, so nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind.

(53)

Art. 355 StPO – Verfahren bei Einsprache

1 Wird Einsprache erhoben, so nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind.

(54)

Einspracheverfahren

3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

a. am Strafbefehl festhält;

b. das Verfahren einstellt;

c. einen neuen Strafbefehl erlässt;

d. Anklage erhebt.

(55)

Einspracheverfahren

3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

a. am Strafbefehl festhält;

b. das Verfahren einstellt;

c. einen neuen Strafbefehl erlässt;

d. Anklage erhebt.

(56)

a. Festhalten am Strafbefehl

Einsprache

356 I: Der Strafbefehl gilt als Anklageschrift.

Erhebung der «weiteren»

Beweise

(57)

Einspracheverfahren (2018)

3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

a. am Strafbefehl festhält;

b. das Verfahren einstellt;

c. einen neuen Strafbefehl erlässt;

d. Anklage erhebt.

(58)

b. Einstellen

Einsprache

Gesetzgeberisches Eingeständnis Fehleranfälligkeit

(59)

c. Neuer Strafbefehl

3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

a. am Strafbefehl festhält;

b. das Verfahren einstellt;

c. einen neuen Strafbefehl erlässt;

d. Anklage erhebt.

(60)

c. Neuer Strafbefehl

Einsprache

(61)

d. Anklage

3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

a. am Strafbefehl festhält;

b. das Verfahren einstellt;

c. einen neuen Strafbefehl erlässt;

d. Anklage erhebt.

(62)

d. Anklage

Einsprache

(63)

Einspracheverfahren

3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:

a. am Strafbefehl festhält;

b. das Verfahren einstellt;

c. einen neuen Strafbefehl erlässt;

d. Anklage erhebt.

Wiedererwägendes Verfahren

(64)

Versuchsballon

- Staatsanwaltschaft kann Strafbefehl erlassen, auch wenn sie nicht 100%

überzeugt ist.

- Sie hat nichts zu befürchten, da Dossier immer zu ihr

zurück.

- Einstellungsmöglichkeit.

(65)

De lege ferenda

Wahl Devolutiv

Wiedererwägung

Einsprache

(66)

OP avec opposition par canton

9.4

5.8

11.9

13.9

0 2 4 6 8 10 12 14 16

Avec opposition

OP (en %)

SG ZH BE NE

(67)

Consequences de l’opposition (SG)

37.2

15.1 14.7

23.6

5.3 4.0

0.0 5.0 10.0 15.0 20.0 25.0 30.0 35.0 40.0

OP avecopposition(en %)

Retrait Maintenir Non-lieu Nouvelle OP Accusation Autre

(68)

Strafbefehl

Verurteilung

(69)

Art. 354StPO – Urteil

Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.

(70)

STB nach Alter und Geschlecht

(71)

Dichte StB nach Alter und Geschlecht

(72)

Anzahl StB nach Bundesgesetz

(73)

StB nach Alter und Bundesgesetz

(74)

Strafbefehle nach Nationalität

(75)

StB nach Nationalität

- Abzug der Verurteilungen wegen Ausländergesetz:

Immer noch 50% aller StB gegen Ausländer.

- Anteil Ausländer an der

Bevölkerung in der Schweiz:

24.5%

42 % 57 %

(76)

StB nach Nationalität

- Sind Ausländer krimineller?

42 % 57 %

http://www.immigration-massive.ch/

(77)

OP par nationalité

- Hat die Schweiz ein Problem mit Racial Profiling?

Quelle: K. Seelmann, Strafrecht AT, 2.éd., Bâle 2005, 9

(78)

Strafbefehle nach Nationaliät

- 57% resp. 50% der StB sind

gegen Ausländer gerichtet.

(79)

Zusammenfassung Strafbefehl

- Keine Einvernahme

- Bis 6 Monate Freiheitsstrafe - Kein Gericht

- Versuchsballon

(80)

Übersicht

1. Strafbefehl

2. Abgekürztes Verfahren

3. Effizienz

(81)

Art. 358 – abgekürztes Verfahren

1 Die beschuldigte Person kann der Staats- anwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.

2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die

Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von

mehr als fünf Jahren verlangt.

(82)

Art. 358 – abgekürztes Verfahren

1 Die beschuldigte Person kann der Staats- anwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.

2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die

Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von

mehr als fünf Jahren verlangt.

(83)

Art. 358 – abgekürztes Verfahren

1 Die beschuldigte Person kann der Staats- anwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.

2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die

Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von

mehr als fünf Jahren verlangt.

(84)

Art. 358 – abgekürztes Verfahren

1 Die beschuldigte Person kann der Staats- anwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.

2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die

Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von

mehr als fünf Jahren verlangt.

(85)

Art. 358 – abgekürztes Verfahren

1 Die beschuldigte Person kann der Staats- anwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.

2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die

Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von

mehr als fünf Jahren verlangt.

(86)

Abgekürztes Verfahren

Einleitung Durchführung Bestätigung

Antrag Beschuldigter Entscheid Staatsanwalt

Zustimmung Parteien

Genehmigung Gericht

Absprache

10 Tage

Notwendige Verteidigung

(87)

Absprache

- Guilty Plea - Plea Bargain

- Charge Bargain - Sentence Bargain - Fact Bargain

Schumann, Karl F., Der Handel mit Gerechtigkeit –

Funktionsprobleme der Strafjustiz und ihre Lösungen – am Beispiel des amerikanischen plea bargaining,

Frankfurt a.M., 1977.

(88)

Übersicht

1. Strafbefehl

2. Abgekürztes Verfahren

3. Effizienz

(89)

Effizienz

Anzahl Dossiers

X

Kosten/Fall

=

Aufwand

Strafjustiz

(90)

Effizienz

Anzahl Dossiers

X

Kosten/Fall

=

Aufwand Strafjustiz

Mehr Erledigung bei gleichem Gesamtaufwand

(91)

Effizienz

Anzahl Dossiers

X

Kosten/Fall

=

Aufwand Strafjustiz

Strafbefehl

Abg. Verfahren Vergleiche

Einstellungen

(92)

Effizienz

Anzahl Dossiers

X

Kosten/Fall

=

Aufwand Strafjustiz

Ausbau Strafrecht

Mehr/bessere Polizei

Mehr Kriminalität

Etc.

(93)

Effizienz

Anzahl Dossiers

X

Kosten/Fall

=

Aufwand Strafjustiz

Ausbau Budget

(94)

Übersicht

1. Strafbefehl

2. Abgekürztes Verfahren

3. Effizienz

(95)

Strafbefehls- und abgekürzte Verfahren

Prof. Dr. iur. Marc Thommen

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