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Grundstück an der L 191 in Kremmen, OT Sommerfeld

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Academic year: 2022

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Objektart Grundstück Gesamtfläche (ca.) 615,00 m²

IHR ANSPRECHPARTNER:

Gunnar Großmann

Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstüc

gunnar.grossmann@bbg-immo.de http://www.bbg-immo.de

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Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein unregelmäßig sechseckig geschnittenes, unvermessenes, ebenerdiges Grundstück mit einer Größe von ca. 615 m² in der Gemeinde 16766 Kremmen des Landkreises Oberhavel (Land Brandenburg), belegen an der Hohenbrucher Straße (Landesstraße L 191) zwischen den Ortsteilen Sommerfeld und Hohenbruch.

Die Fläche bildet einen kleinen Teil des Flurstücks 45 (Größe insgesamt: 15.818 m²) in der Flur 6 der Gemarkung Sommerfeld. Eingetragener Eigentümer im Grundbuchblatt 668 von Sommerfeld ist das Land Brandenburg (Grundstücksfonds

Brandenburg).

Eine selbständige Besichtigung ist nach vorheriger telefonischer Abstimmung mit dem Verkäufer möglich. Der Verkauf erfolgt im Wege eines Verfahrens zur Einholung von Kaufpreisangeboten.

Zur Abgabe eines Kaufpreisangebots bitten wir, unbedingt die Angaben unter dem nachfolgenden Punkt "Sonstiges" zu beachten.

Die bestehende Bebauung ist nicht Eigentum des Verkäufers, sondern wurde vom gegenwärtigen Mieter eingebracht. Dabei handelt es sich insbesondere um eine gastronomisch genutzte Außenterrasse mit Steinfliesen sowie eine Treppe, welche an das auf dem östlich angrenzenden Flurstück 46 im Eigentum des Mieters errichtete Gebäude (Gaststätte) angebaut wurde. Ferner wurden Gestaltungsgrün, Beleuchtungselemente, ein Teich, eine Voliere, ein Unterstand und ein Flüssiggastank errichtet. Der südliche Teil des Grundstücks wird durch einen Zaun, teilweise mit gemauerten Steinpfeilern in 3 Richtungen

abgegrenzt, die vierte Seite ist die Gebäudekante.

Diese ca. 2/3 des Grundstücks einnehmende

Teilfläche ist Teil eines „Gewerblichen

Grundstücksmietvertrages“ für eine gewerbliche Nutzung als Gaststättenaußenfläche.

Der Mieter hat den Vermieter von der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von behördlichen Auflagen oder nachbarrechtlichen Forderungen freigestellt. Der Vermieter hat zudem die Haftung für Rechts- oder Sachmängel des Mietgegenstands ausgeschlossen. Der Mieter trägt die Pflichten für die Verkehrssicherung,

Straßenreinigung und Winterdienst. Er ist ferner zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des

Mietgrundstücks unter Wahrung aller gesetzlicher Vorschriften, zur laufenden Unterhaltung,

Durchführung der gewöhnlichen Ausbesserungen und zum Erhalt des Pflanzenbestandes verpflichtet.

Der Mietvertrag ist jährlich mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum 30.09. kündbar. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache beräumt von allen von ihm aufgebrachten Gegenständen und errichteten Baulichkeiten einschließlich der von ihm errichteten Terrasse zurückzugeben. Der Verkäufer steht jedoch nicht dafür ein, dass dies erfolgt.

Die Abzäunung zur Landesstraße hat eine Länge von ca. 20 m, nahe der Hauswand befindet sich eine Pforte. Davor verlaufen auf dem Flurstück 175 im Eigentum der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg ein Rasenstreifen und eine Leitplanke vor der eigentlichen L 191. Westlich des

Kaufgrundstücks endet die Leitplanke.

Hier besteht eine Zufahrt, die von den Eigentümern der westlich angrenzenden Flurstücke 44/3 und 44/4 (Hohenbrucher Straße 10) genutzt wird und die auch der Erwerber nach Entfernung der gegenwärtig bestehenden Zaunelemente des Mieters und des Bewuchses als Zuwegung nutzen

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kann.

Lagebeschreibung

Nördlich der Mietsache befindet sich ein ca. 10 x 20 m breiter Grünstreifen noch im Kaufgegenstand.

Die Nordgrenze des Kaufgrundstücks bildet die katasteramtliche Nutzungsgrenze zu der an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachteten weiteren Teilfläche des Flurstücks 45 (ca. 1,5 ha

Obstbaumanlage und Ackerland).

Nach Auskunft der Stadt Kremmen liegt das Kaufgrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen Satzung und ist daher planungsrechtlich dem Außenbereich

zuzuordnen. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Laut Stellungnahme der unteren

Naturschutzbehörde des Landkreises Oberhavel liegt die Fläche nicht in einem nach

Naturschutzrecht festgelegten Schutzgebiet und es befinden sich hier keine gesetzlich geschützten Biotope. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Erschließungsbeiträge nach KAG oder BauGB sind nicht ausstehend.

Der Verkäufer weist darauf hin, dass die

Vermessung und katasteramtliche Fortführung des Kaufgrundstücks nach Erwerb vom Käufer auf seine Kosten bei einem öffentlich bestellten

Vermessungsingenieur zu beauftragen ist. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land

Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vom 14. Oktober 2019, geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 2021.

Ferner hat der Käufer nach Vermessung die

räumliche Abtrennung seines neu entstandenen Grundstücks, die Herstellung von Zufahrt und Medienanschlüssen sowie ggf. die Entsorgung vorhandener Ablagerungen und Abgrenzungen selbständig auf seine Kosten vorzunehmen.

Zudem ist die grundbuchliche Einräumung einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) mit einer Fläche von ca. 4 x 18 m zu Gunsten der nicht veräußerten Teilfläche des Flurstücks 45 erforderlich. Die Inanspruchnahme der Dienstbarkeit ist jedoch derzeit aufgrund der baulichen Vorprägung und des Baumbestandes nicht absehbar. Der Pächter erreicht seine Pachtfläche gegenwärtig über andere Ackerflächen im Fremdeigentum. Im Übrigen ist das relevante Grundbuchblatt 668 von Sommerfeld in den Abt. II und III lastenfrei.

Das ca. 2 km entfernte Sommerfeld mit ca. 1.500 Einwohnern und den Hellmuth Ulrici-(Sana-)Kliniken ist eines von 7 Ortsteilen der ca. 8 km entfernten Ackerbürgerstadt Kremmen (insgesamt ca. 7.500 Einwohner, 300-jährige Altstadt, Verwaltungssitz), die den südwestlichen Teil des Brandenburger Landkreises Oberhavel einnimmt.

Eine KITA befindet sich in Sommerfeld, mehrere Schulen und weitere infrastrukturelle Angebote im Zentrum von Kremmen. Die Abfahrt Oberkrämer (A 10, nördlicher Berliner Ring) ist ca. 14 km, die Kreisverwaltung im Mittelzentrum Oranienburg (S- Bahnanschluss nach Berlin) ca. 17 km entfernt. Bis zur Bundeshauptstadt Berlin (Zentrum) sind es ca.

50 km, zur Landeshauptstadt Potsdam ca. 60 km.

Stündlicher Bahnanschluss besteht mit dem Prignitz-Express RE6 von Wittenberge über Neuruppin nach Berlin-Gesundbrunnen mit Haltepunkten in Kremmen und Sommerfeld. Von Kremmen nach Oranienburg besteht Busanschluss (801, Haltepunkt Sommerfeld, Neuendorfer Weg).

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Sonstiges

Die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH (BBG) ist mit dem Verkauf beauftragt und handelt mit Vollmacht im Auftrag des Landes Brandenburg.

Die BBG erwartet die Abgabe von Kaufpreisangeboten.

Interessenten werden gebeten, ihre Angebote im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk

„Erwerbsantrag ID 65 03 55 – bitte bis Stichtag 01.

März 2022 nicht öffnen!“

bis spätestens Montag, den 28. Februar 2022 einzureichen bei:

Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH, Herrn Gunnar Großmann, Am Baruther Tor 12, Haus 134/1 in 15806 Zossen.

Hinweis: Unsere Veröffentlichung zum

beabsichtigten Verkauf des Grundstücks und die Entgegennahme der Kaufpreisangebote erfolgt freibleibend. Bei dem Angebotsverfahren des in diesem Exposé benannten Grundstücks handelt es sich um eine für das Land Brandenburg

unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Kauf, die nicht den Bestimmungen der UVgO/VOB oder einer anderen bindenden Vergabevorschrift unterliegt.

Das Land behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und ggf. an wen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt. Alle mit dem Erwerb verbundenen Kosten (Notarkosten, Gebühren, Steuern sowie sonstige Abgaben,

Vermessung) trägt der Käufer. Die BBG führt in der Regel nach Abgabe der Angebote mit mehreren Anbietern parallel Kaufverhandlungen für dasselbe Objekt. Durch die Aufnahme und Führung

derartiger Verhandlungen verpflichtet sich der Verkäufer nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.

Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf uns zur Verfügung stehenden Informationen. Wir sind bemüht, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, können jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen, insoweit sind die hier angegebenen Erklärungen des Verkäufers keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB. Alle Kartendarstellungen sind unmaßstäblich.

Im Kaufvertrag erfolgt der Ausschluss aller Rechte und Ansprüche wegen eines nicht bekannten Rechtsmangels sowie wegen eines sichtbaren oder unsichtbaren Sachmangels. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung umfasst insbesondere Sachmängel in Bezug auf die Größe, Güte, Beschaffenheit und Bebaubarkeit des

Kaufgegenstandes, Sachmängel für schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs.

5 BBodSchG, Sachmängel von etwaig auf dem Grundstück befindlicher baulicher Anlagen und der mitverkauften beweglichen Sachen und Zubehör sowie Sachmängel aufgrund von Leitungen, die über den Kaufgegenstand führen und seine Nutzbarkeit einschränken.

Unsere vollständigen Datenschutzhinweise gemäß DSGVO finden Sie in der beigefügten PDF-Datei. Mit der Abgabe Ihres Erwerbsangebotes erteilen Sie der BBG die Zustimmung zur Einholung einer

Bonitätsauskunft.

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Gaststätte mit Außenterrasse Blick übers Grundstück nach Südwesten

Blick übers Grundstück nach Nordwesten Außenterrasse von Norden

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Blick entlang der westlichen Grundstücksgrenze Landesstraße L 191

nördlicher Grünstreifen Teich mit Begrünung_P1100726

(7)

Voliere

(8)

Luftbild 1_500_01.02.2022

(9)

Flurkartenauszug 1_3000_01.02.2022

(10)

Flurkartenauszug 1_30000_01.02.2022

(11)

Hohenbrucher Straße zw. 9 und 10, 16766 Kremmen

Referenzen

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