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Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald
- Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des LDS Oktober/November 2006 3
Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
- Bekanntmachung der Beschlüsse der Verbandsversammlung des SBAZV vom 28.09.06 4-5 - Bekanntmachung Jahresabschluss 2005 des SBAZV 5
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV) - Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung
(Abfallentsorgungssatzung) des KAEV 6-7
- Amtliche Bekanntmachung des KAEV 7
13. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 11.10.2006 Nummer 33
Amtsblatt für den
Landkreis Dahme-Spreewald
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Impressum
Herausgeber: Landkreis Dahme-Spreewald Pressestelle
verantwortlich: Heidrun Schaaf
Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald) Telefon: 03546 / 20-1008
Telefax: 03546 / 20-1009 Erscheinungsweise: nach Bedarf
Das Amtsblatt ist am Sitz der Kreisverwaltung in 15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12, in der Pressestelle erhältlich.
Es liegt ebenfalls zur Einsicht in allen Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Dahme-Spreewald und in der Verwaltungs- stelle in Königs Wusterhausen und in Lübben, Beethovenweg aus.
Das Amtsblatt kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement vom Landkreis bezogen werden.
Beratungstermine der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald im Oktober / November 2006
Ausschuss Termin/ Sitzungsort
Gesundheits- und Sozialausschuss (GSA)
16.10.2006, 17.00 Uhr, Betreuungs- und
Beratungsstelle des ASB KV Lübben, Logenstraße 17, 15907 Lübben (Spreewald)
Haushaltsausschuss (HHA) 19.10.2006, 17.00 Uhr, im Sitzungsraum, Zimmer 116, Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen
Kreisausschuss (KA) 25.10.2006, 17.00 Uhr, großer Sitzungssaal, Kreisver- waltung Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)
Kreistag (KT) 08.11.2006, 16.00 Uhr, großer Sitzungssaal, Kreis- verwaltung Lübben, Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
DES LANDKREISES DAHME-SPREEWALD + + +
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Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
Bekanntmachung
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) vom 28. September 2006
Öffentlicher Teil der Sitzung
1. Abberufung des bisherigen Stellvertreters des Verbandsvorstehers (Beschluss-Nr. VV 050/06)
Die Verbandsversammlung beschließt:
Der ehemalige kaufmännische Abteilungsleiter, Herr Gerd Hübner, wird zum 31.08.2006 von seiner Funktion als Stellvertreter des Verbandsvorstehers abberufen.
2. Wahl des Stellvertreters des Verbandsvorstehers (Beschluss-Nr. VV 051/06)
Die Verbandsversammlung beschließt:
Zum Stellvertreter des Verbandsvorstehers wird mit Wirkung vom 01.10.2006 für die Dauer von acht Jahren der kaufmännische Abteilungsleiter Herr Holger Riesner gewählt.
3. Beschluss über den Jahresabschluss des SBAZV zum 31.12.2005 und die Entlastung des Verbandsvorstehers
(Beschluss-Nr. VV 52/06)
Die Verbandsversammlung beschließt:
1. Der Jahresabschluss des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) zum 31. Dezember 2005 wird bestätigt und dem Verbandsvorsteher wird Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2005 erteilt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.647,14 EUR ist mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 199.075,03 EUR zu verrechnen. Der dann bestehende Bilanzgewinn in Höhe von 203.722,17 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Beschluss zur Vorbereitung der Gründung einer GmbH (Beschluss-Nr. VV 053/06)
Die Verbandsversammlung beschließt:
+ + + ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VON VERBÄNDEN UND EINRICHTUNGEN + + +
Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als 100%ige Tochtergesellschaft des SBAZV vorzubereiten.
Zossen, den 29.09.2006
Krain Pätzold
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung
Bekanntmachung
Jahresabschluss 2005
des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV)
Die Verbandsversammlung hat am 28. September 2006 den Jahresabschluss 2005 des SBAZV bestätigt und dem Verbandsvorsteher Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2005 erteilt.
Der Jahresabschluss 2005 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ebner, Dr. Stolz und Partner geprüft worden.
Der gesetzlich vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 4.647,14 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der o. g. Jahresabschluss liegt in der Geschäftsstelle des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes zur Einsichtnahme bis zum 27. Oktober 2006 aus.
Dabendorf, den 29. September 2006
Krain Pätzold
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung
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Kommunaler Abfallentsorgungsverband
„Niederlausitz“
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
Niederlausitz“ (KAEV) Artikel 1
Die Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes “Niederlausitz”
(im Folgenden KAEV genannt) hat in ihrer Sitzung am 04. Oktober 2006 auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I, S. 194) i.V.m. § 8 des Brandenburgischen Abfallgesetzes (AbfGBbg) vom 06. Juni 1997 (GVBl. I, S. 40) in der jeweils gültigen
Fassung, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl.
I, S. 2705) in der jeweils gültigen Fassung, der Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
(Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I, S. 1938) in der jeweils gültigen Fassung und des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und
Elektronikgerätegesetz –ElektroG) in der jeweils gültigen Fassung folgende erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung) beschlossen.
1. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1)
Sperrmüll i. S. v. § 4 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung ist Abfall aus privaten Haushaltungen, der aufgrund seiner Menge, seiner Abmessungen und seines Gewichts nicht in den zugelassenen Restabfallbehältern oder Abfallsäcken untergebracht werden kann, z.B. Möbel, Matratzen, Bettgestelle, Holzfederböden, Kinderwagen, Teppiche, Fußbodenbeläge, nichtmetallische Jalousien und Rollos, usw. Abfälle, die nicht durch die Sperrmüllsammlung erfasst werden, sind in Abs. 5 aufgeführt. Von der Sperrmüllabfuhr wird auch gewerblicher Siedlungsabfall erfasst, wenn er nach seiner Art und Menge dem Sperrmüll aus privaten Haushaltungen nach Satz 1 entspricht, nicht schadstoffhaltig i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 4 und kein Produktionsabfall ist.“
2. § 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3)
Der Sperrmüll ist vom Abfallbesitzer am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr, soweit nichts anderes vereinbart ist, unfallsicher vor dem Grundstück (am Straßenrand) oder an dem gem.
Abs. 2 zugewiesenen Standplatz bereitzustellen. Der KAEV kann im Einzelfall durch Mitteilung gegenüber dem Anschlusspflichtigen abweichend davon den Ort, an dem Sperrmüll ist, festlegen. Der Straßenverkehr darf durch die Bereitstellung des Sperrmülls nicht behindert werden. Die Verladung muss ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sein. Im Übrigen gilt § 13 dieser Satzung für das Bereitstellen sinngemäß. Die Verladung des Sperrmülls muss durch zwei Personen von Hand gefahr- und schadlos möglich und im Übrigen auch zumutbar sein.“
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder in Kraft.
Lübben (Spreewald), den 04.10.2006
(Siegel)
gez. Friedrich Friedrich
Verbandsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes
„Niederlausitz“ (KAEV)
Der Kommunale Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ gibt hiermit bekannt:
Der Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr 2005 wurde vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Kommunales Prüfungsamt, geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen.
Die Verbandsversammlung des KAEV hat daraufhin in ihrer Sitzung am 04. Oktober 2006 auf der Grundlage des § 27 der „Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (Eigenbetriebsverordnung - EigV)“ vom 27.3.1995 dem
Verbandsvorsteher die Entlastung erteilt.
Der Bericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2005 liegt vom 13. bis 16. November 2006 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am 17. November 2006 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in den Geschäftsräumen des KAEV in 15907 Lübben (Spreewald), Frankfurter Straße 45, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
gez. Mittermaier gez. Friedrich
Mittermaier Friedrich
Vorsitzender der Verbandsvorsteher
Verbandsversammlung