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RS-120928-Wirtschaftlichkeitspruefung-ab-2-2009

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BLZ 300 606 01, Konto-Nr. 7 105 171 717 KVB 80684 München

An alle bayerischen

Hausärztinnen und Hausärzte

Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes Fax: (0 89) 5 70 93-2005 28.09.2012

Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei- und Heilmittelverordnung der Quartale ab II/2009 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

befinden Sie sich in einem von der Prüfungsstelle Ärzte Bayern eingeleiteten und noch nicht ab- geschlossenen Prüfverfahren zur Arzneimittel- oder Heilmittelverordnung, bezogen auf die Quar- tale ab II/2009?

Nach eingehenden Überprüfungen bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass die in diesem Ver- fahren getroffenen Feststellungen in der Regel auf einer falschen Datenbasis beruhen dürften.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sollten daher mit dem Hinweis auf die dieser Prüfung zugrunde liegende falsche Datenbasis widersprechen. Sofern Sie ihre Widerspruchsbegründung bereits abgegeben haben, sollten Sie diese Begründung noch nachreichen.

Darüber hinaus gibt es erhebliche Gründe anzunehmen, dass die Prüfkriterien, die für die Wirt- schaftlichkeitsprüfung durch die Prüfungsstelle Ärzte Bayern gelten, nicht geeignet sind, tatsäch- lich die Wirtschaftlichkeit der Verordnung zu messen und deshalb zu unsachgerechten Ergebnis- sen führen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der KVB die Prüfvereinbarung mit den Kassen gekündigt.

Da die bisherige Prüfvereinbarung jedoch weiter gilt bis eine neue abgeschlossen ist, empfehle ich Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt jeder Prüfankündigung mit dem Hinweis auf eine unzulängliche Datenbasis zu widersprechen. Auch sollten Sie dieses Argument in bereits laufende Verfahren noch nachträglich einführen.

Es ist beabsichtigt, in Kürze eine Broschüre herauszugeben, in der die Unzulänglichkeiten der derzeitigen Wirtschaftlichkeitsprüfung dargestellt werden und an Hand derer Sie sich bei Bedarf vor dem Beschwerdeausschuss bzw. vor dem Sozialgericht verteidigen können.

Ungeachtet dessen bitte ich Sie, weiterhin auf eine sparsame Arzneimittel- und Heilmittelverord- nung zu achten.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstandes

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