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FORM-Gewaehrleistungserklaerung-Kernspintomographie-Mamma

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Anlage GWE kernspintomographische Untersuchungen der Mamma Seite 1 von 2 (03/2013)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung

Elsenheimerstr. 39 80687 München

Stempel Antragsteller

Anlage

zum Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma

Gewährleistungserklärung

gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Kernspintomographie-Vereinbarung

Herstellerfirma:

Typ:

Baujahr:

Standort Gerät:

(Anschrift: PLZ, Ort, Straße)

Das verwendete Gerät entspricht den Anforderungen an die apparative Ausstattung nach § 5 i.V.m. Anlage I Nr. 1 bis 10 der Kernspintomographie-Vereinbarung (Anforderungen s. Seite 2).

Offener Kernspintomograph: ja nein

Abweichungen von der geforderten apparativen Ausstattung (Anforderungen s. Seite 2):

Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt.

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Herstellers/der Lieferfirma

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Anlage GWE kernspintomographische Untersuchungen der Mamma Seite 2 von 2 (03/2013)

Anforderungen an die apparative Ausstattung 1. Spezielle Hochfrequenzspulen für den jeweiligen Anwendungsbereich

2. Minimale Schichtdicke µ 1 mm bei 3 D-Gradienten-Echo-Sequenzen und µ 3 mm bei 2D-Spin-Echo-Sequenzen

3. Herzaktion-gesteuerte Aufnahmen

4. Vorsättigung, Fettunterdrückung, Bewegungsartefakt-Kompensation und Flussrephasierung

5. Die Anforderungen nach den Nrn. 2 bis 4 müssen – soweit indiziert – in einer Aufnahmesequenz kombinierbar sein

6. Gradientenecho mit variablen Flipwinkeln als Multischichttechnik oder Einzelschnitte mit Aufnahmezeiten µ 10 sec pro Aufnahmesequenz

7. Magnetfeldhomogenität ± 5 ppm über 40 cm Kugeldurchmesser.

Die Magnetfeldhomogenität ist als größte Abweichung von einem mittleren Wert der

Magnetflussdichte, gemessen in mindestens 9 Ebenen, die das geforderte Volumen ausfüllen und annähernd gleichen Winkelabstand haben, im Verhältnis zum mittleren Wert der

Magnetflussdichte anzugeben.

8. Für angiologische und muskulo-skelettale Untersuchungen (einschließlich Gelenkunter- suchungen):

3D-Akquisition mit einer Aufnahmematrix von 256 x 256 x 64 Voxels oder kleiner bei einem Voxelvolumen ≤ 1 mm3; Rekonstruktion doppelt angulierter Schichten

9. Für kardiologische Untersuchungen:

Cine-Gradientenecho, Darstellung doppelt angulierter Schichten.

10. Doppel-Mamma-Spule

Bei allen Aufnahmen, mit Ausnahme der Aufnahmen aus Nr. 9, muss bei einem Field of View von 250 mm eine Aufnahmematrix von mindestens 256 x 256 Bildpunkten eingehalten werden können.

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