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FORM-Gewaehrleistungserklaerung-MR-Angiographie

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Anlage GWE MR-Angiographien Seite 1 von 2 (03/2013)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung

Elsenheimerstr. 39 80687 München

Stempel Antragsteller

Anlage

zum Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Angiographien mittels Magnet- Resonanz-Tomographie (MR-Angiographien)

Gewährleistungserklärung

gemäß § 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie

Herstellerfirma:

Typ:

Baujahr:

Standort Gerät:

(Anschrift: PLZ, Ort, Straße)

Das verwendete Gerät erfüllt die im Nachgang bestätigten Mindestanforderungen nach § 4 i.V.m.

Anlage 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V (vgl. Anlage) wie folgt:

Erfüllung der allgemeinen Anforderungen an die apparative Ausstattung in der MR- Angiographie gemäß Nr.1 der Anlage1

Erfüllung der speziellen Anforderungen an die apparative Ausstattung zur Durchführung von MR-Angiographien mittels kontrastmittelverstärkter (CE-) Technik gemäß Nr. 2 der Anlage 1

einschl. der Möglichkeit, Aufnahmen der Becken- und Beinaterien mit der einmaligen Kontrastmittelgabe durchzuführen

ohne die Möglichkeit, Aufnahmen der Becken- und Beinaterien mit der einmaligen Kontrastmittelgabe durchzuführen

Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben wird bestätigt.

Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Herstellers/der Lieferfirma

(2)

Anlage GWE MR-Angiographien Seite 2 von 2 (03/2013)

Anforderungen an die apparative Ausstattung Anlage 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie

Erfüllung der allgemeinen Anforderungen an die apparative Ausstattung in der MR-Angiographie gemäß Nr. 1 der Anlage 1:

(1) Aufnahmen mittels Time-of-Flight (TOF-), Phasenkontrast- (PC-) und kontrastmittelverstärkter (CE-) Technik

(2) Spezielle Hochfrequenzspulen für den jeweiligen Anwendungsbereich

(3) Minimale Schichtdicke ≤ 1 mm bei 3D-Gradienten-Echo-Sequenzen und ≤ 3 mm bei 2D- Spin-Echo-Sequenzen

(4) Möglichkeit zu Herzaktion-gesteuerten Aufnahmen

(5) Vorsättigung, Bewegungsartefakt-Kompensation und Flussrephasierung

(6) Die Anforderungen nach den Nummern (3) bis (5) müssen – soweit indiziert – in einer Aufnahmesequenz kombinierbar sein

(7) Gardientenecho mit variablen Flipwinkeln als Multischichttechnik oder Einzelschnitte mit Aufnahmezeiten ≤ 10 Sekunden pro Aufnahmesequenz

(8) Magnetfeldhomogenität ± 5 ppm über 400 mm Kugeldurchmesser. Die

Magnetfeldhomogenität ist als größte Abweichung von einem mittleren Wert der

Magnetflussdichte, gemessen in mindestens neun Ebenen, die das geforderte Volumen ausfüllen und annähernd gleichen Winkelabstand haben, im Verhältnis zum mittleren Wert der Magnetflussdichte anzugeben

(9) Bei allen Aufnahmen muss bei einem Field of View von 250 mm eine Aufnahmematrix von mindestens 256 x 256 Bildpunkten eingehalten werden können.

(10) 3D-Akquisition mit einer Aufnahmematrix von 256 x 256 x 64 Voxel oder kleiner bei einem Voxelvolumen ≤ 1 mm3; Rekonstruktion doppelt angulierter Schichten

Erfüllung der speziellen Anforderungen an die apparative Ausstattung zur Durchführung von MR- Angiographien mittels kontrastmittelverstärkter (CE-) Technik gemäß Nr. 2 der Anlage 1:

(1) Möglichkeit zur (Kontrastmittel-)Bolustriggerung (mittels Bolustiming oder Bolustracking) (2) Verwendung eines Injektors zur automatisierten und reproduzierbaren Gabe von

Kontrastmittel sowie unmittelbar im Anschluss zu applizierender Spüllösung

(3) Sofern Leistungen nach Nummer 34489 EBM ausgeführt und abgerechnet werden, muss gewährleistet sein, dass Aufnahmen der Becken- und Beinarterien mit einer einmaligen Kontrastmittelgabe durchgeführt werden können

Referenzen

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 Pseudonymisierte Bilddatei und nach Möglichkeit ein geeigneter Bildausdruck eines abnormen Befundes ist beigefügt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben

Kontrolle der Stabilität der Messsondenposition und der Stimulusqualität durch zeitliche Darstellung von Reiz und Reizantwort oder durch registrierte Angabe der Artefakte

Zutreffendes bitte ankreuzen erfüllt Das Gerät ist geeignet, den verabreichten Wirkstoff (Photosensibilisator) ausreichend