• Keine Ergebnisse gefunden

Präsentation "Europa nach Tisch" vom 28.02.2019

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Präsentation "Europa nach Tisch" vom 28.02.2019"

Copied!
33
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Prüfergebnisse der Vorhabenprüfungen AZN bei anteiligem Personal

„Europa nach Tisch“

28.02.2019

(2)

Bericht über die Ergebnisse der Vorhabenprüfungen

zum 1. Zahlungsantrag an die KOM

„Europa nach Tisch“ - 28.02.2019

(3)

Die Prüfungen der ESF Prüfbehörde sind jetzt abgeschlossen.

Geprüft wurde eine Stichprobenauswahl von Projekten, die von der ESF-VB / ESF-BB im Dezember 2017 in einem

Zahlungsantrag an die KOM gemeldeten wurden.

Gemeldet wurden vom Land Bremen:

153 Projekte mit Gesamtausgaben von 19,3 Mio. € Anforderung/Erwartung:

Die Fehlerquote darf 2% nicht überschreiten.

(4)

Von der ESF-Prüfbehörde sind geprüft wurden:

44 Projekte mit Gesamtausgaben von 15,8 Mio. €

 28,8% aller Projekte (mit einem Finanzvolumen von 81,9%

des Zahlungsantrages)

 In Unterstichproben sind 5,8 Mio. €

(30 %) der gemeldeten Gesamtausgaben geprüft worden.

(5)

Finanzielle Ergebnisse:

– Finanzielle Beanstandungen bei 26 Projekten

• Davon: 11 Projekte nur SEK-Sätze

• Davon: 15 Projekte mit „echten“ finanziellen Fehlern

(6)

Finanzielle Ergebnisse:

– Die in den Stichprobenprüfungen gefundenen Fehler wurden hochgerechnet.

– Insgesamt entstand damit eine Fehlersumme von 113.430,56 €

• davon 46.961,00 € nur SEK-Sätze (sog. „systematische Fehler“)

• davon 66.469,56 € sog. „Zufallsfehler“

– Die sog. „Restfehlerquote“ beträgt insgesamt 1,27 %

(7)

Finanzielle Ergebnisse im Einzelnen:

1. SEK-geförderte Vorhaben (26 Projekte):

• Höhe der bewilligten Pauschale (Anleitung/Flankierung) in der Herleitung nicht anerkannt (11x)

• Fehlende / unvollständige Anwesenheitsdokumentation von Teilnehmenden (7x)

• Keine Entsprechung zu Förderbedingungen (1x)

• Überschreitung der Höchstzahl (1x)

• Ohne Beanstandungen (9x) bzw.

ohne Beanstandungen beim ZWE (18x)

(8)

Finanzielle Ergebnisse im Einzelnen:

2. Vorhaben mit Restkostenpauschale (5 Projekte):

• Fehler bei der Berechnung der Personalkosten (2x)

• Ohne Beanstandungen (3x) 3. Lump sums

• Vergabe - Fehler (2x)

• Ohne Beanstandungen (3x)

(9)

Finanzielle Ergebnisse im Einzelnen:

4. Realkostenfinanzierte Vorhaben (8 Projekte):

• Fehler bei der Berechnung der Personalkosten (1x)

• Vergabefehler (1x)

• Skonto, Umsatzsteuer, TN-Gehalt, Reisekosten (je 1 x)

• Ohne Beanstandungen (4x)

(10)

Wie geht es weiter?

• Wenn sich aus den Fehlern Rückforderungen ergeben, erfolgt zunächst eine Anhörung.

• Anschließend ergeht ein Änderungsbescheid mit einer Rückforderung.

• Bei Fehlern, die sich nur auf das TN-UHG beziehen, erfolgt der Änderungsbescheid ohne vorherige Anhörung.

• Bei noch laufenden Projekten, erfolgt eine Anhörung und Mitteilung über die Aberkennung der Kosten.

(11)

• Nach der jetzt erfolgenden „Rechnungslegung“ besteht für die KOM die Möglichkeit einer Nachprüfung. Falls dies erfolgt,

werden wir voraussichtlich bis Ende Mai 2019 darüber unterrichtet.

• Falls keine Nachprüfung erfolgt, sind die Meldungen

abgeschlossen, müssen jedoch noch für etwaige besondere Prüfungen aufbewahrt werden.

(12)

Neben den „finanziellen“ gab es auch „formale“

Feststellungen:

– Dokumentation von Prüfungen

– Dauer der Prüfungen (bis Bescheid, bis Zahlung)

– Formulierungen in den Bescheiden und Rechtsgrundlagen

(13)

Alles in allem:

– sehr schöne finanzielle Prüf-Ergebnisse – und formal geht es weiter aufwärts!

– Herzlichen Dank an alle !

– Fragen? Verbesserungsvorschläge für den Prozess?

(14)

Neu-Regelung bei Arbeitszeitnachweisen für anteilig eingesetztes Personal

„Europa nach Tisch“ - 28.02.2019

(15)

Laufende Regelung seit September 2018:

• Ab sofort und mit rückwirkender Wirkung auch für laufende bzw. beendete, aber noch nicht end-abgerechnete Projekte wird bei zu 100% (Vollzeit oder Teilzeit) im Projekt

eingesetztem Personal auf die Prüfung von Arbeitszeit- nachweisen verzichtet.

• Nur bei anteilig im Projekt eingesetztem Personal müssen weiter Arbeitszeitnachweise geführt und von der ZGS

geprüft werden.

(16)

Neu-Regelung ab März 2019:

• Ab sofort kann bei laufenden Projekten bei vollständig

(Vollzeit oder Teilzeit) und nun auch bei anteilig im Projekt eingesetztem Personal unter bestimmten Voraussetzungen auf das Führen von Arbeitszeitnachweisen verzichtet

werden. (Gilt für alle Zeiträume ab frühestens 01.03.2019, bis dahin sind weiterhin Arbeitszeitnachweise zu führen und zu prüfen.)

• Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Neu- Regelung nutzen. Sonst müssen weiter Arbeitszeitnach- weise geführt und geprüft werden.

• Jeder ZWE hat das Recht, auf die Nutzung der Neu- Regelung zu verzichten, und weiter mit Arbeitszeit- nachweisen zu arbeiten.

(17)

Rechtliche Grundlage für die Neu-Regelung:

• Änderung des Artikel 68a Absatz 5 der Verordnung (EU) 1303/2013 durch die Verordnung (EU) 1046/2018.

„(5) Personalkosten für Personen, die teilzeitig für das Vorhaben abgeordnet sind, können als fester Prozentsatz der Bruttopersonalkosten berechnet werden, der einem festen Prozentsatz der für das Vorhaben aufgewendeten Arbeitszeit pro Monat entspricht; die Einführung eines gesonderten Arbeitszeiterfassungssystems ist nicht

erforderlich. Der Arbeitgeber stellt für die Mitarbeiter ein Dokument aus, in dem dieser feste Prozentsatz angegeben ist.“

(18)

Voraussetzungen für die Nutzung der Neu-Regelung:

• Für die Nutzung der Neu-Regelung muss mit dem im

Projekt beschäftigtem Personal ein fester Prozentsatz des Einsatzes im Projekt vereinbart sein.

• Das kann 100% sein, das kann 50% oder 10% sein, oder jeder beliebige Prozentsatz dazwischen.

• Der Begriff „fest vereinbarter Prozentsatz“ setzt voraus, dass der/die Zuwendungsempfangende sowohl die

absoluten Wochenstunden im Projekt als auch die absoluten vertraglichen Wochenstunden beim Träger vereinbart und bekannt gibt.

(19)

• Es müssen immer die arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden beim Träger insgesamt in der aktuellen Fassung (aktueller Arbeitsvertrag) vorliegen.

• Es muss eine beidseitig unterschriebene Projektzuordnung vorliegen, aus der die Stunden im Projekt mit prozentu-

alem Anteil der arbeitsvertraglich vereinbarten Stunden beim ZWE hervorgeht.

• Jede Änderung des prozentualen Anteils des Projekt-

einsatzes (z.B. auch bei gleichbleibender Stundenzahl im Projekt, aber Änderung des Arbeitsvertrages) muss der ZGS mitgeteilt werden.

(20)

• Jede Änderung der Stundenzahl eines/einer Beschäftigten im Projekt muss bei der ZGS rechtzeitig beantragt werden.

Bei finanziellen Auswirkungen sind Änderungsanträge (incl. Finanzantrag) einzureichen.

• Vor Vornahme einer Änderung der Stundenzahl im Projekt muss eine Zustimmung der ZGS vorliegen.

• Änderungsanträge und -mitteilungen können formlos eingereicht werden, die Schriftform ist aber zu wahren.

• Änderungsanträge müssen vom ZWE in der Regel spätestens 2 Wochen vor der geplanten Umsetzung

eingereicht werden. Eine nachträgliche Zustimmung durch die ZGS ist nicht möglich.

(21)

Beispiel:

30 Stunden beim ZWE

Davon 10 Stunden im Projekt

Der „fest vereinbarte Prozentsatz“ beträgt 33,33% -

d. h. 33,33% der anerkennungsfähigen Personalkosten können abgerechnet werden

Arbeitsvertrag

Zuordnung zum Projekt

Beschreibung der Tätigkeit im Projekt

Rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zum Datentransfer und zur Offenlegung der Vergütungsbestandteile gegenüber den ESF- Behörden

Information über die ESF-Förderung des Arbeitsplatzes

Änderung in:

40 Stunden beim ZWE

Weiter 10 Stunden im Projekt

Der „fest vereinbarte Prozentsatz“ beträgt 25% - d.h. 25% der anerkennungsfähigen Personalkosten können abgerechnet werden

Mitteilungspflicht

Änderung des Arbeitsvertrages

Änderung der Zuordnung zum Projekt

Änderung in:

Weiter 40 Stunden beim ZWE

Aber jetzt 20 Stunden im Projekt

Der „fest vereinbarte Prozentsatz“ beträgt 50% - d.h. 50% der anerkennungsfähigen Personalkosten können abgerechnet werden

Muss beantragt werden. Nach Zustimmung:

Änderung der Zuordnung zum Projekt

Ggf. geänderte Beschreibung der Tätigkeit im Projekt

Aktualisierter Finanzplan erforderlich

(22)

Entscheidungshilfe:

• Ein fest vereinbarte Prozentsatz ist immer dann sinnvoll, wenn der Stellenanteil des Personals für die Projektlaufzeit geplant werden kann und voraussichtlich konstant bleibt.

In diesem Fall wird auf Basis des Anteils der Arbeitszeit im Projekt ein fester, monatlich gleich bleibender Prozentsatz der anerkennungsfähigen Bruttopersonalkosten errechnet.

• Arbeitszeitnachweise hingegen sind sinnvollerweise dann zu führen, wenn die Tätigkeit im Projekt eine Flexibilität der Arbeitszeiten erfordert und der Arbeitseinsatz im Projekt variiert. Wenn kein fester Prozentsatz benannt werden kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, den ESF- Stundennachweis zu führen.

(23)

Konsequenzen bei Fehlerfeststellungen:

• Werden Arbeitszeitnachweise geführt und es treten bei der Prüfung Fehler zutage, so werden wie bisher ggf. Teile der geltend gemachten Personalkosten nicht anerkannt.

• Werden bei einem fest vereinbarten Prozentsatz des Personals Fehler festgestellt (z.B. fehlerhafte

Projektzuordnung, fehlerhafte Berechnung des

prozentualen Anteils der Personalkosten, nicht genehmigte Veränderungen) so können die Ausgaben für das

betreffende Personal für den gesamten fehlerhaften Zeitraum nicht anerkannt werden.

(24)

• Alle näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem überarbeiteten BAT-Informationsblatt„Nachweis des Projektpersonals – Dokumentationsanforderung“

auf der Website.

• Und noch einmal der Hinweis:

Niemand muss diese Neu-Regelung wählen – es können auch weiterhin Arbeitszeitnachweise geführt werden.

Es besteht das Risiko, dass bei Verletzung der Mitteilungs-pflichten die geltend gemachten Personalkosten nicht anerkannt werden.

(25)

Klärung von Verfahrensfragen der Zuwendungsempfangenden

„Europa nach Tisch“ - 28.02.2019

(26)

Verschiedenes

- Neuregelung zur Erfassung der TN-Stunden.

- Diverse Hinweise für Zuwendungs- empfangende.

„Europa nach Tisch“ - 28.02.2019

(27)

Neuregelung zur Erfassung der TN-Stunden: Bisher:

Bis zum 15.01. des Folgejahres (bzw. nach Projektende) waren im Teilnehmenden-Stammblatt in VERA online für jede/n Teil- nehmende/n die TN-Stunden im Berichtszeitraum zu erfassen.

Neu:

Die Erfassung der TN-Stunden ist für ab dem 01.03.2019 neu beschiedene Zuwendungszeiträume grundsätzlich nicht mehr erforderlich. (Alle anderen Daten müssen aber weiter erfasst werden!)

Ausnahme: Im Zuwendungsbescheid ist die Erfassung der TN- Stunden als explizite Auflage benannt.

(28)

Kein Maßnahmebeginn vor Erteilung des Zuwendungsbescheides!

(Ausnahme: Es wurde schriftlich die Zustimmung zum Maßnahmebeginn vor Bescheiderteilung erteilt.)

Das heißt für alle Vergabeverfahren:

• Keine Beschaffung von für die Maßnahme benötigten Geräten oder Materialien!

• Keine verbindlichen Bestellungen von Anlagegütern!

• Kein Abschluss von Dienstleistungsverträgen!

• Keine Einleitung von formalen Vergabeverfahren!

aber: Unverbindliche Markterkundungen / Preisermitt- lungen (z.B. für die Antragskalkulation) sind zulässig.

(29)

Kein Maßnahmebeginn vor Erteilung des Zuwendungsbescheides!

(Ausnahme: Es wurde schriftlich die Zustimmung zum Maßnahmebeginn vor Bescheiderteilung erteilt.)

Das heißt für alle personellen Maßnahmen:

• Keine Einstellung von Personal, bei dem der Einsatz im beantragten Projekt im Arbeitsvertrag benannt ist.

• Das Formular „Angaben zum Einsatz des hauptamtlichen Personals“ darf nicht vor Bewilligung unterschrieben

werden! (Gilt für bestehendes und neu eingestelltes Personal!)

aber: Der Abschluss von (ggf. auch befristeten) Arbeits- verträgen ist zulässig, sofern der Einsatz im beantragten Projekt nicht im Arbeitsvertrag benannt ist.

(30)

Hinweis für TN-Listen, AZN u.ä.:

Wir benötigen Unterschriften !

• Keine Handzeichen / Namenskürzel von Teilnehmenden auf TN-Listen u.ä., sondern Unterschriften!

• Keine Handzeichen / Namenskürzel von Mitarbeitenden auf TN-Listen, Projektzuweisungen, Arbeitszeitnachweisen u.ä., sondern Unterschriften!

(31)

Die Projektlandkarte ist online!

Unter dem Link

https://www.wirtschaft.

bremen.de/arbeit-1469 sind ab sofort alle

laufenden Projekte mit einer Kurzbeschreibung zu finden.

(32)

Weitere Fragen oder Anmerkungen?

(33)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Quelle: Statistisches Bundesamt (2018), Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (2018), Kirchenamt der EKD (2018), eigene Berechnung.. samt

Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter

Das Amtsblatt ist auch beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform kostenlos erhältlich sowie unter www.stadt-ratingen.de einzusehen.. Die Papierausgabe wird als

HALBE HOLSTEINER ENTE AUS DEM OFEN mit Orangensauce, Rotkohl, Rosenkohl mit Speck, Cassiskirschen, Apfelkompott und Serviettenknödel 1,4,5,6,d.

President of Gangneung-Wonju National University, Kangwon National University, Gyeongnam National University of Science and Technology, Kyungpook National University,

„die theo“, Veranstaltungsraum 14 „storms söven“ (EG) in Lutherstraße 7, 27576 Bremerhaven.. (Achtung:

- exzellente Lage: zentral – Nähe zum Bahnhof, Nähe zum Stadtteilzentrum Geestemünde, überschaubare Distanz zur Innenstadt – wassernah, gute Verkehrsanbindung, großes

• Die Darstellung von Kofinanzierung soll Regelfall werden, Ausnahmen müssen begründet werden. • Der Finanzantrag für FB+ (Excel) ist