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Kliniken lehnen Notfallgebühr ab

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zur KBV-Forderung einer Notaufnahmegebühr

Kliniken lehnen Notfallgebühr ab

Berlin, 16. Juli 2018 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt die Forderung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, eine Gebühr von Patienten zu verlangen, um überflüssige Besuche in der Notaufnahme von Kliniken zu verhindern, entschieden ab.

„Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten zunächst hinterfragen, warum so viele Menschen in die Notfallambulanzen der Kliniken gehen.

Mit 11 Millionen Fällen findet der überwiegende Teil der ambulanten Notfallversorgung bereits in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser statt. Das liegt vor allem daran, weil das Angebot im niedergelassenen Bereich nicht ausreichend ist und die KVen ihrem Sicherstellungsauftrag nicht überall gerecht werden. Befragungen zeigen auch, dass niedergelassene Ärzte Patienten in die Krankenhäuser schicken, wenn sie keine Termine frei haben. Von Mittwoch- oder Freitagnachmittag wollen wir erst gar nicht sprechen. Die Patienten jetzt über eine Gebühr bestrafen zu wollen, ist der völlig falsche Weg“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Hinzu komme, dass die Abgrenzung, ob es sich um einen Notfall handelt, in vielen Fällen äußerst problematisch sei. „Ein Patient entscheidet aus seiner subjektiven Wahrnehmung heraus und seine persönliche Betroffenheit kann durchaus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachlichen Gesichtspunkten tatsächlich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälschlicher Nutzung einer Notfallambulanz zu erheben, wäre mehr als zweifelhaft“, stellte Baum klar. Zudem gelte der Grundsatz, dass Selbstbeteiligungen nur dann sinnvoll seien, wenn sie steuernd wären, aber nicht notwendige Arztbesuche verhinderten. Bei einer solchen Gebühr liefe man zudem Gefahr, dass gerade sozial schwächere Menschen die Notaufnahme nicht mehr besuchten, aus Angst später eine Gebühr bezahlen zu müssen. Dies könnte in einigen Situationen sogar dramatische Folgen haben.

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Baum machte deutlich, dass bei der Weiterentwicklung der ambulanten Notfallversorgung dringender Reformbedarf bestehe. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hätte in seinem jüngsten Gutachten Korrekturbedarf angemahnt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, um die Probleme zu lösen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regelung, die Organisation der ambulanten Notfallversorgung gleichberechtigt zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vorzusehen. Dabei muss aber das Wort gleichberechtigt auch tatsächlich mit Leben gefüllt werden. Schon heute machen rund 600 an Kliniken angesiedelte Notfallambulanzen deutlich, dass die Krankenhäuser zur Kooperation bereit sind. Über solche Kooperationen ist es auch besser möglich die Patienten in die geeigneten Versorgungsangebote zu leiten“, sagte der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Wie die Praxis zeige, gibt es bereits heute sehr gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern. Vor allem in weniger dicht besiedelten Regionen könne dies wesentlich zur Versorgungssicherheit beitragen. Hinsichtlich der Finanzierung forderte Baum, dass Notfallleistungen extrabudgetär finanziert werden müssten. Bei Notfällen könne es keine Deckelung geben, das Morbiditätsrisiko müsse von den Krankenkassen getragen werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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