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Bereitschaftspolizei

Bestand vorerst gesichert

Von Hans-Jürgen Marker

Nach einer jüngst zu vernehmenden Äußerung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, dürfte der Bestand der Bereitschaftspolizeien der Länder zumindest in den nächsten Jahren als gesichert angesehen werden.

Nach dem Regierungswechsel in Bonn gab die rot/grüne Regierungskoalition die Parole aus, eisern sparen zu wollen. Dabei machte der angesetzte Rotstift nicht einmal vor Haushaltskapiteln halt, die unmittelbare Auswirkung auf die innere Sicherheit Deutschlands haben könnten.

Demnach wurden die Mittel des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder für das

Haushaltsjahr 2000 von 35 auf 32 Mio. DM reduziert. Für das Haushaltsjahr 2001 waren nur noch 6 Mio. DM vorgesehen, während die Kasse für die folgenden Jahre ohne Planzahlen auskommen musste. Lediglich der Hinweis auf die Entwicklung der Haushaltslage ließ noch vage Hoffnung keimen.

Aufgrund eines - bis heute mehrfach fortgeschriebenen - Verwaltungsabkommens vom 27. Oktober 1950 über die Errichtung der Bereitschaftspolizeien der Länder obliegt dem Bund die Beschaffung von Führungs- und Einsatzmitteln, insbesondere von Kraftfahrzeugen, Fernmeldegerät, Waffen und sonstigem Gerät. Die Personalkosten übernehmen im Gegenzug die Länder.

Gegen diesen Kahlschlag, der die Existenz der Bereitschaftspolizeien und damit die innere Sicherheit Deutschlands gefährdet hätte, wehrte sich die GdP mit Kräften. Sie nahm unmittelbar nach

Bekanntwerden der Streichpläne des Finanzministeriums mit den entsprechenden politischen Stellen Kontakt auf. So auch mit der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder.

Es wurde dargelegt, dass die Teilfinanzierung der Ausstattung und Ausrüstung der BPdL durch den Bund Ausfluss der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in den Art. 35 und 91 GG sei, wonach Länderpolizeien zu länderübergreifenden Einsätzen herangezogen werden können. Einsätze dieser Art, die im Übrigen im letzten und im laufenden Jahr um mehr als 30 Prozent angestiegen sind, träfen üblicherweise die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizeien.

Insbesondere bei der Beschaffung von IuK-Hardware, Beweissicherungs- und Kommunikationsgerät, Kraftfahrzeugen, Spezial-Kfz. Schutzausstattungen, usw. wird durch den Inspekteur der BPdL für bundesweite Qualitätsstandards und für eine Koordination der notwendigen Beschaffungsmaßnahmen gesorgt und verhindert, dass bei länderübergreifenden Einsätzen von unterschiedlichen

Ausgangsbedingungen bei den Einsatzhundertschaften ausgegangen werden muss.

Kürzungen in diesem Haushalt hätten zwangsläufig dazu geführt, dass im Ergebnis qualitative und quantitative Minderungen länderübergreifender Einsätze zu Buche geschlagen hätten.

Nicht zuletzt den vielseitigen Anstrengungen der GdP ist es zu verdanken, dass sich die Verantwortlichen in der Politik nun deren Argumentation angeschlossen haben. So deutete der Bundesminister des Innern am Rande einer Tagung Anfang Juni im bayerischen Karlstadt gegenüber Heinz Kiefer (im Geschäftsführenden Bundesvorstand u. a. für die BePo zuständig) an, dass die Sachmittelausstattung der Bereitschaftspolizeien im Wirtschaftsjahr 2001 mit einem Etat von 26 Mio.

DM gesichert sei - die (erwartete) Zustimmung des Gesetzgebers vorausgesetzt. Auch für die

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Folgejahre sei davon auszugehen, dass die ursprüngliche Absicht, keine Sachmittel mehr zu finanzieren, vom Tisch ist.

Die GdP wird weiter dafür eintreten, dass die Bereitschaftspolizeien der Länder ihre Aufgabe als ein Garant der inneren Sicherheit Deutschlands erfüllen können.

(aus DEUTSCHE POLIZEI 7/2000)

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