• Keine Ergebnisse gefunden

Versorgung anders denken? – Versorgungsgesetzgebung 2011

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Versorgung anders denken? – Versorgungsgesetzgebung 2011"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BLÄK informiert

654

Bayerisches Är zteblatt 11/2011

kosten kommen und gewisse Mengensteuer- regelungen seien angesagt. Daher hätten die Bundesländer auch ein Einzelgesetz hierzu gefordert. Insgesamt berücksichtige der Regie- rungsentwurf die Anforderungen der Länder und auch Bayerns, wobei der Nachbesserungs- bedarf geklärt werden müsse.

Mehr Flexibilisierung

Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundes- ärztekammer und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, sprach aus Sicht der ärzt- lichen Versorgung. Das Bundesministerium für Gesundheit verspreche sich von den geplanten den Ländern umgesetzt werden müsse. Trotz

des guten Versorgungsniveaus in Bayern gebe es „Konzentrationsprozesse innerhalb der Pla- nungsbereiche in und um die Städte“. Zudem fordere die zunehmende Überalterung der Ärzte und der Gesellschaft innovative Ideen.

Höhenberger begrüße insbesondere die Re- gionalisierung bei der Steuerung, Planung und Honorierung. Die künftigen Ländergre- mien könnten vom Plan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abweichen, gezielt nachsteuern und den tatsächlichen Versor- gungsbedarf abbilden. Zur ambulanten spe- zialärztlichen Versorgung, die an diesem Tag mehrfach diskutiert wurde, sprach er sich po- sitiv aus. Allerdings dürfe es zu keinen Mehr-

Heterogenes Versorgungsgeschehen

Aus Sicht der Wissenschaft beleuchtete Dr.

Boris Augurzky, Rheinisch-Westfälisches In- stitut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen, die Thematik. Augurzky stellte das „heterogene Versorgungsgeschehen in Deutschland“ vor und forderte unter anderem eine kleinräumige Versorgungsplanung, wie es das GKV-VStG vor- sehe. Regionale Zusatzbeiträge könnten ein zu- sätzlicher Anreiz sein. Eine Flexibilisierung der Preise allein genüge jedoch nicht, um regionale Engpässe zu beseitigen. Vielmehr müsse man sektorübergreifend denken, eine Forderung, die sich bei allen Referenten wiederfand.

Kapazitätsgrenzen

Aus Sicht der Bundesländer kommentierte Mi- nisterialdirektor Michael Höhenberger, Baye- risches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, den Regierungsentwurf. Generell käme man in Deutschland finanziell an „Kapa- zitätsgrenzen“ und müsse sich über die „Wirt- schaftskraft der Zukunft“ Gedanken machen, was auch für das Gesundheitswesen gelte.

Zum GKV-VStG, das er grundsätzlich begrüßte, sagte er, dass das Bundesgesetz maßgeblich in

Versorgung anders denken? – Versorgungsgesetzgebung 2011

„In der aktuellen Diskussion und das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV- VStG) droht der Patient als Hauptfigur im Gesundheitswesen verloren zu gehen.

Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass das, was der Arzt rät, auch sinnvoll ist. Wenn aber das medizinische Angebot zu sehr von ökonomischen Inte- ressen geleitet wird, verspielen die Ärzte auf Dauer ihr Vertrauen beim Patienten“, stellte Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bay-ern auf der Fachta- gung „Versorgung anders denken? – Ver- sorgungsgesetzgebung 2011“, die Ende September in München stattfand, fest.

Dr. Max Kaplan betonte in seinem Vortrag die Bedeutung der ärztlichen Nachwuchsförderung.

(2)

BLÄK informiert

Bayerisches Är zteblatt 11/2011

655

Thema ambulante spezialärztliche Versorgung oder Notfallversorgung – Krankenhaus nur als Lückenbüßer? – werde das Krankenhaus nicht genannt. Zudem wirkten oft, beispiels- weise beim § 116b Sozialgesetzbuch V, nicht immer die versorgungspolitischen Argumente, sondern die wirtschaftlichen. Ein Umdenken müsse in Köpfen stattfinden – auch beim Ent- lassungsmanagement. Hier würden die Kran- kenhäuser oft zu Unrecht gescholten, könnten aber für die Zugangsregelungen und Kapazi- täten in Anschlussbereichen nichts.

Zersplitterung

Roger Jaeckel, GlaxoSmithKline, sprach für die forschende pharmazeutische Industrie.

Zum Thema Versorgungsmanagement wies er darauf hin, „dass trotz Etablierung neuer Ver- sorgungselemente eine weitere Zersplitterung der Versorgungslandschaft drohe“. Anstelle ei- ner sinnvollen Verknüpfung bereits vorhanden nach Versorgungsstrukturen würden weitere Spezialregelungen, wie beispielsweise die am- bulante spezialärztliche Versorgung geschaf- fen. Isoliert betrachtet „machten solche Ansät- ze vielleicht Sinn, jedoch im Gesamtkontext zu anderen Versorgungsbereichen entstünden ge- wisse Unverträglichkeiten und zögen eine Fülle an neuen Regelungskomplexen nach sich“.

Bei der abschließenden Podiumsdiskussion, die vom Journalisten Jürgen Stoschek moderiert wurde, kamen nochmals die Themen Regio- nalisierung, Ärztemangel und die ambulante spezialärztliche Versorgung zur Sprache, zu denen Referenten und Tagungsteilnehmer kon- troverse Standpunkte vertraten. Fazit der BKK- Fachtagung: Der Regierungsentwurf zeigt zwar gute Ansätze, ist aber insgesamt zu mutlos.

Dagmar Nedbal, Sophia Pelzer (beide BLÄK) die ambulante ärztliche Versorgung zu ge-

währleisten. Das GKV-VStG schafft hier sinn- volle Rahmenbedingungen, entscheidend ist jedoch die jeweilige Umsetzung.“

Lückenbüßer Krankenhaus

Siegfried Hasenbein, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft refe- rierte aus Sicht der Krankenhäuser zum Thema.

Er kritisierte vor allem, dass das GKV-VStG die Situation im Krankenhaus wenig berücksichti- ge. Dies sei jedoch doppelt geboten, beispiels- weise beim Thema Ärztemangel. Die Kranken- häuser benötigten dringend Ärzte, um ihre Aufgaben erfüllen und um die Weiterbildung der jungen Ärzte ausführen zu können. Doch es gebe leider keine Anreize dafür. Auch beim Neuregelungen des GKV-VStG vor allem ei-

ne Weiterentwicklung in der Bedarfsplanung.

Demnach sollen bei der „Flexibilisierung der Planungsbereiche insbesondere die demogra- fischen Entwicklungen und die jeweiligen re- gionalen Besonderheiten berücksichtigt wer- den“. Kaplan forderte eine Berücksichtigung der Morbidität und der Infrastruktur. Der Prä- sident thematisierte ferner die vorgesehene Stärkung der Länder, die zu verbessernden Rahmenbedingungen des Arztberufes, die Neu- regelung des Bereitschaftsdienstes, die spe- zialärztliche Versorgung, die Honorarvertei- lung nach Versorgungsbedarf sowie die Dele- gation statt Substitution ärztlicher Leistungen.

Kaplan wörtlich: „Eine stärkere Vernetzung, mehr Re-Regionalisierung, gezielte Delegation und die Neustrukturierung des Bereitschafts- dienstes sind wichtige Voraussetzungen, um

Kontroverse Diskussionen gab es auch auf dem Podium: Jürgen Stoschek (Moderator), Dr. Boris Augurzky, Sigrid König, Roger Jaeckel, Dr. Max Kaplan und Siegfried Hasenbein (v. li.).

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bemerkungen: etwas außerhalb Colombos gelegenes, größtes, 2017 eröffnetes Militärkrankenhaus, jetzt mit Zugang für zahlende Privatpati- enten (50 Betten), beste Ausstattung

Die Kosten für einen Dolmetscher übernimmt nach Asylbewerberleis- tungsgesetz bei Vorliegen eines gül- tigen Behandlungsscheins die Lan- desdirektion oder das zuständige

Dabei dürfen Patienten mit komplexen Behinderungen erwarten, dass sie trotz der Herausforderungen, die ganz unmittelbar aus ihrer Behin- derung für sie selbst und für andere

Die Mitglieder des Gemeinsa- men Landesgremiums nach § 90a SGB V haben auf der Grundlage des ZI-Gutachtens Regionen identifiziert, für die ein hoher Entwicklungs- und

Unabhängig von anderen wichtigen Lebensbereichen (Wohnen, Bildung, Arbeits- markt) spielt dabei auch der Zugang zu einer adäquaten Versorgung im Krankheitsfall eine bedeutende

Dadurch wird auch leider keine ausreichende Zeit für die Präventionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, und zwar nicht, weil der Mediziner es nicht will, sondern weil er es

Ich kann meine Teilnahme beenden, indem ich meine Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ab- gabe ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief an Techniker

Michael Jur, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin Sternengässle 2. 78244 Gottmadingen