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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 2. August 2013

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Apixaban (Eliquis®) – neues Anwendungsgebiet

Eliquis® wurde zunächst zur Prophylaxe venöser Thromboembolien bei erwachsenen Patien- ten nach elektiven Hüft- oder Kniegelenksersatzoperationen zugelassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertete den Zusatznutzen folgendermaßen:

Für Patienten mit elektiver Kniegelenksersatzoperation ist ein Zusatznutzen von Apixaban gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.

Für Patienten mit elektiver Hüftgelenksersatzoperation liegt ein Hinweis für einen geringen Zusatznutzen von Apixaban gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Wir informierten Sie im August 2012 darüber (Verordnung Aktuell).

Für das neue Anwendungsgebiet „Zur Prophylaxe von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei erwachsenen Patienten mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern (NVAF) und ei- nem oder mehreren Risikofaktoren, wie Schlaganfall oder TIA (transitorischer ischämischer Attacke) in der Anamnese, Alter ≥75 Jahren, Hypertonie, Diabetes mellitus, symptomatische Herzinsuffizienz (NYHA Klasse ≥II).“ wurde ein neuer Beschluss gefasst. Der Beschluss trat am 20. Juni 2013 in Kraft.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie waren hier Vitamin-K-Antagonisten.

Der G-BA sieht einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Apixaban (neues Anwendungsgebiet) für die Vitamin-K-Antagonisten-Population unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Er- krankung. Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Vitamin-K-Antagonisten han- delt es sich um eine bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesse- rung des therapierelevanten Nutzens.

Der G-BA stellt alle Informationen zum Nutzenbewertungsverfahren hier zur Verfügung.

Eine Dossierbewertung des IQWiG1 finden Sie hier.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB – von unseren Pharmakotherapie- Beratern. Sie finden unsere Berater unter

www.kvb.de > Praxis > Service und Beratung > Präsenzberatung > Verordnungen

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (www.iqwig.de)

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