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VA-130802-WIS-Nutzenbewertung-von-Ingenolmebutat-Picato

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 2. August 2013

Foto: iStockphoto.com

Frühe Nutzenbewertung von Ingenolmebutat (Picato®)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (AM-RL) um den Wirkstoff Ingenolmebutat zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 04. Juli 2013 in Kraft. Den Beschlusstext finden Sie hier.

Picato® ist indiziert für die topische Behandlung von nicht-hyperkeratotischen, nichthypertro- phen Aktinischen Keratosen bei Erwachsenen.

Es wurde in zwei unterschiedlichen Dosierungen für Gesicht/Kopf bzw. Stamm/Extremitäten in Verkehr gebracht.

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Diclofenac-Hyaluronsäure Gel (3%) oder

5-Fluorouracil (5-FU) in der topischen Anwendung oder (chirurgische) Kryotherapie bei der Behandlung von Einzelläsionen

Auf Basis der vorgelegten Daten kommt der G-BA zu dem Schluss, dass für Ingenolmebutat ein Zusatznutzen nicht belegt ist.

Hintergrund:

Es lagen keine direkt vergleichenden Studien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichsthe- rapie vor. Der Hersteller legte im Dossier und erneut im Rahmen des Stellungnahmeverfah- rens zwei methodisch unterschiedliche indirekte Vergleiche gegen Diclofenac-Hyaluronsäure Gel vor. Diese Vergleiche wurden jedoch vom IQWiG1 als nicht adjustiert bzw. aufgrund des fehlenden Nachweises einer Vergleichbarkeit der Vehikelgele als nicht auf die Fragestellung anwendbar bewertet. Der Hersteller hatte im Dossier ausgeführt, eine Vergleichbarkeit der Vehikelgele der Placeboarme sei nicht gegeben, da Hyaluronsäure eine eigene Wirksamkeit besitzen könnte. Aufgrund dessen konnte ein Zusatznutzen nicht nachgewiesen werden.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

1 Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

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