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Um diese Tatsache zu mildern, muss vor allem dem Verbrennen von Haushaltsabfällen ein Riegel geschoben werden

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Academic year: 2022

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M 055/2006 VOL 5. Juli 2006 43C Motion

1423 Barth, Biel (SP)

Weitere Unterschriften: 37 Eingereicht am: 24.01.2006

Abfallverbrennung in Cheminées und Holzöfen: Obligatorische, regelmässige Russkontrolle durch Kaminfeger.

Der Regierungsrat wird angehalten, so rasch als möglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, die eine obligatorische, regelmässige (jährliche) Russkontrolle von Cheminées und Holzöfen erwirken.

Begründung:

Im Rahmen der Diskussion über Feinstaubpartikel ist deutlich geworden, dass auch die heimischen Holzfeuerungen Schadstoffe in die Luft abgeben. Um diese Tatsache zu mildern, muss vor allem dem Verbrennen von Haushaltsabfällen ein Riegel geschoben werden. Nach wie vor werden in offenen Kaminen und Holzöfen Kartons, Verpackungen und ähnliches mehr verbrannt. Das Verbrennen von Abfällen im Freien hat dank der kantonalen Weisungen und der gegenseitigen Kontrolle durch die Bevölkerung deutlich abgenommen. Dies trifft leider für die Holzfeuerung im Hause nicht zu!

Technisch gesehen, kann schon längere Zeit über eine Russprobe im Kamin festgestellt werden, ob nur Holz verbrannt wird oder auch Haushaltsabfall. Die Kaminfeger und Kaminfegerinnen müssen daher so rasch als möglich beauftragt werden, solche Russproben regelmässig durchzuführen und allfällige Vergehen den zuständigen Dienststellen zu melden, damit sie geahndet werden können.

Antwort des Regierungsrats

In der Luftreinhaltung vollzieht der Kanton Bern Bundesrecht. Das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01) verbietet, Abfälle ausserhalb von geeigneten Anlagen zu verbrennen (Art. 30c Abs. 2 USG). Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16.

Dezember 1985 (LRV; SR 814.318.142.1) legt im Einzelnen fest, was verbrannt werden darf und welche Anlagen regelmässig gemessen werden müssen (vgl. Art. 13 LRV und die Anhänge 3 und 5).

In Holzöfen und Cheminées dürfen nach den genannten bundesrechtlichen Vorschriften nur naturbelassenes Holz und naturbelassene Holzabfälle verbrannt werden. Das Verbrennen von Verpackungen, Karton oder gar Haushaltsabfällen ist verboten und führt zu erheblichen Schadstoffbelastungen. Die Luft wird mit Schwermetallen und Säuren belastet. Zudem entstehen hochgiftige Dioxine und Furane. Weil diese Stoffe nicht mittels Hochkaminen stark verdünnt und verteilt werden, entstehen in unmittelbarer Umgebung grosse Umweltbelastungen. Obschon gesamtschweizerisch nur 1 bis 2 Prozent der brennbaren

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Abfälle illegal entsorgt werden, ist die dadurch verursachte Umweltbelastung grösser als diejenige von Kehrichtverbrennungsanlagen. Aufgrund von visuellen Aschentests in vier Regionen des Kantons Bern, die von den Kaminfegerinnen und Kaminfegern in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführt wurden, muss davon ausgegangen werden, dass in rund der Hälfte der Holzöfen und Cheminées auch andere Materialien als naturbelassenes Holz verbrannt werden.

In seiner Standortbestimmung 2005 zum Massnahmenplan zur Luftreinhaltung hat der Kanton Bern die Schwerpunkte für die nächste Realisierungsperiode (2006 – 2010) festgelegt. Aufgrund der geschilderten Ausgangslage ist eine verstärkte Kontrolle von Holzöfen und Cheminées einer dieser Schwerpunkte. Der Regierungsrat teilt also die Beurteilung der Motionärin, dass gegen das verbotene Verbrennen von Haushaltabfällen verstärkt vorgegangen werden muss. Dazu erarbeitet die Volkswirtschaftsdirektion bereits ein Konzept.

Bei Holzöfen und Cheminées kann eine Verbesserung der Umweltsituation nicht durch technische Massnahmen erreicht werden, sondern nur über ein geändertes Verhalten der Betreiberinnen und Betreiber. Deshalb können die Massnahmen, die sich bei der Kontrolle von anderen Feuerungsanlagen bewährt haben, nicht ohne weiteres übernommen werden.

Kontrollen ergeben immer nur eine Momentaufnahme. Anders als beispielsweise bei der Einregulierung einer Öl- oder Gasfeuerung kann einerseits nicht technisch sichergestellt werden, dass die Anlage bis zur nächsten Kontrolle die Schadstoffgrenzen einhalten wird.

Andererseits haben es die Betreiberinnen und Betreiber mit der Wahl des Brennstoffs in der Hand, unnötige und verbotene Umweltbelastungen zu vermeiden. Deshalb will sich der Kanton bei seiner Kontrolltätigkeit vor allem auf problematische Anlagen konzentrieren. Ziel des Regierungsrats ist eine möglichst starke und nachhaltige Verbesserung der Situation mit einem verkraftbaren Aufwand für die Verwaltung und ohne unnötige Belastung der Besitzerinnen und Besitzer von Holzöfen und Cheminées. Das Verursacherprinzip gebietet, Personen, die sich an die Vorschriften halten, nicht mit Kosten zu belasten. Insbesondere wäre es nicht verhältnismässig, diesen Personen jährlich Kosten für eine Russkontrolle durch ein Labor aufzuerlegen. Solche Russkontrollen kosten nämlich 100 bis 200 Franken.

Das erwähnte Konzept der Volkswirtschaftsdirektion sieht zuerst eine Information der Besitzerinnen und Besitzer von Holzöfen und Cheminées über die Schädlichkeit der Abfallverbrennung vor. Anschliessend kontrollieren die Kaminfegerinnen und Kaminfeger die Asche und die Brennstoffvorräte im Rahmen ihrer ordentlichen Kontrollen. Schliesslich werden gezielt die beanstandeten Anlagen kontrolliert. Bei illegaler Abfallverbrennung wird konsequent Anzeige erstattet.

Ob und welche Rechtsanpassungen für die Umsetzung des Konzepts nötig sind, wird noch abgeklärt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass mit diesem Konzept der Anteil korrekt betriebener Anlagen stark erhöht werden kann. Dadurch kann das Anliegen der Motion erreicht werden, ohne dass in jedem Fall eine regelmässige bzw. jährliche Russprobe entnommen werden muss.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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