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Recycling von Haushaltsabfällen – Wunsch und Wirklichkeit –

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Recycling von Haushaltsabfällen – Wunsch und Wirklichkeit –

Karl J. Thomé-Kozmiensky

1. Abfallaufkommen und Entsorgungswege ...20

2. Offizielle und tatsächliche Siedlungsabfall-Recyclingmengen ...23

3. Notwendigkeit der Schadstoffsenke bei der Abfallentsorgung ...25

4. Die verschiedenen Verwertungsbegriffe ...27

5. Aufbereitung gemischter Abfälle aus Haushalten und Gewerbe ...29

6. Mechanisch-biologische Abfallbehandlung ...31

7. Verwertung von Verpackungsabfällen ...33

8. Abfallverbrennung als Recyclingprozess...47

9. Fazit zur Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ...53

10. Klärschlammverwertung ...53

11. Konsequenzen für Recyclingprozesse ...59

12. Quellen ...60 Gesetzlich geregelt ist die Abfallwirtschaft in Deutschland seit nunmehr gut vierzig Jahren. Bis dahin basierte die Entsorgung im Wesentlichen auf der örtlichen Situation, meist auf niedrigem Niveau und zwar als Ablagerung ohne Maßnahmen zum Schutz von Boden, Grundwasser, Oberflächengewässern und Atmosphäre. Mit der Industri- alisierung und der Erkenntnis der vor allem in Ballungsräumen auftretenden Hygie- neprobleme wurden erste Versuche zur technischen Abfallbehandlung unternommen.

Mit dem Gesetz über die Beseitigung von Abfallstoffen (AbfG) vom 7. Juni 1972 wurde das Entsorgungsgeschehen in Deutschland erstmalig rechtlich geregelt. Das Gesetz wurde in den folgenden Jahren mehrfach novelliert und vom Abfallbeseitigungsgesetz zum Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG) vom 27.08.1986 entwickelt. Mit der Novellierung vom 27. September 1994 erhielt das Gesetz die Bezeichnung Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetz (KrW-/AbfG), wodurch die Verantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten dokumentiert werden sollte.

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Am 1. Juni 2012 – also fast genau vierzig Jahre nach Inkrafttreten des ersten Ab- fallgesetzes – wurde mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Deutschland die EU-Abfallrahmenrichtlinie vom 19. November 2008 in nationales Recht umge- setzt. Im Unterschied zur Abfallrahmenrichtlinie wurde der Abfallbegriff aus dem Namen des deutschen Gesetzes gestrichen. Damit soll offensichtlich der Eindruck vermittelt werden, dass der früher geltende Anspruch der umweltschonenden und hygienischen Entsorgung von Abfällen zu Gunsten der vollständigen Abfallvermei- dung und -verwertung – Stichwort: Null-Abfallgesellschaft – in den Hintergrund getreten ist. Dieser Anspruch geht ebenso an der Realität vorbei wie die Annahme, dass der mit dem neuen Namen des Gesetzes formulierte Ansatz für die primäre Aufgabe der Abfallentsorgung zielführend sein könnte. Im Vordergrund der Abfall- entsorgung muss die Daseinsvorsorge stehen, also der langfristige Umwelt- und der Gesundheitsschutz. Im 72 Paragraphen umfassenden Gesetzestext kommt das Wort Kreislaufwirtschaft nur in elf Paragraphen vor (1, 3, 7, 10, 11, 12, 17, 23, 25, 26 und 56). Die meisten Bestimmungen beziehen sich auf den Umgang mit Abfällen. Der Name des Gesetzes gibt also den Inhalt nur zum geringen Teil wieder; im weitaus größten Teil des Gesetzes werden abfallrechtliche Aspekte behandelt. Daher ist der Name des Gesetzes irreführend; er weist zudem den Mangel auf, dass eine politische Willensbekundung formuliert und nicht der Inhalt des Gesetzes veranschaulicht wird. Richtiger wäre die Bezeichnung Abfallgesetz oder Abfallwirtschaftsgesetz, wie auch durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgegeben. Der Zusatz Kreislaufwirtschaft könnte die angestrebte politische Richtung verdeutlichen. Es handelt sich jedoch beim Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterhin um ein Abfallgesetz. Warum aber wird der Hauptzweck des Gesetzes hinter dem seinen Inhalt nur unzulänglich beschrei- benden Begriff Kreislaufwirtschaft versteckt? Hier soll offensichtlich der tatsächliche Sachverhalt beschönigt werden; der Begriff Kreislauf verschleiert die Notwendigkeit des umweltverträglichen Umgangs mit Abfällen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht oder noch nicht zur Verwertung geeignet sind.

Auch wegen der unabdingbaren Notwendigkeit der Behandlung und anschließenden Beseitigung der Abfälle, die für das Recycling oder die anderweitige Verwertung nicht geeignet sind, führt die Bezeichnung Kreislaufwirtschaft für die Konkretisie- rung des Entsorgungsgeschehens zumindest beim unbefangenen Bürger zur Fehl- einschätzung der technischen, ökologischen und ökonomischen Möglichkeiten der Abfallentsorgung.

1. Abfallaufkommen und Entsorgungswege

In Deutschland betrug das Abfallaufkommen im Jahr 2010 etwa 333 Millionen Tonnen (blaue Kurve in Bild 1).

In Bild 2 wird die Herkunft der Abfälle in Deutschland dargestellt. Daraus geht hervor dass nur rund 15 Prozent der Abfälle Siedlungsabfälle sind; nur um diese Abfälle geht es bei diesem Beitrag.

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Bild 1: Gesamtes Abfallaufkommen in Deutschland, seit 2006 getrennt nach Bruttoaufkommen und Nettoaufkommen

Quelle: Statistisches Bundesamt, Juli 2012

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2007 400

360 380

Abfallaufkommen Millionen Tonnen

1996 1997 1998 1999 385

Zeit 300

340

320

2009 2010 2008

2006 407

332

333 351

373

387 383

359 373

322

Netto (ohne Abfall aus Abfallbehandlungsanlagen) Brutto (mit Abfall aus Abfallbehandlungsanlagen)

Bild 2:

Herkunft der Abfälle in Deutschland im Jahr 2010

Quelle: Statistisches Bundesamt, Juli 2012

In Bild 1 wird zusätzlich mit der roten Kurve das Abfallaufkommen zuzüglich des Abfalls aus den Abfallbehandlungsanlagen dargestellt. Damit wird der Anschein erweckt, dass es sich um zusätzlichen Abfall handelt. Dieser Eindruck ist falsch. Konsequenterweise müsste dann noch der Abfall aufgeführt werden, der bei der Behandlung der Abfälle aus allen weiteren Stufen des Abfallbehandlungsprozesses entstehen. Diese Darstellung offenbart das lineare Denken der Autoren bei der Betrachtung des Entsorgungsge- schehens. Bei der Abfallbehandlung handelt es sich jedoch um mehrstufige Prozesse mit vielfältigen Zwischenprodukten; wozu auch stets neue Abfälle gehören, wodurch jedoch das Gesamtaufkommen nicht vergrößert wird.

Siedlungsabfall 49 Mio. t (14,7 %)

Bau- und Abbruch 194 Mio. t (58,3 %) Produktion, Gewerbe 53 Mio. t (15,9 %) Bergbau 37 Mio. t (11,1 %)

1) Ohne Abfall aus Abfallbehandlungsanlagen.

Gesamt: 333 Millionen Tonnen

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Der größte Teil des Abfallaufkommens wird von der Wirtschaft in eigener Verantwor- tung, d.h. privatwirtschaftlich entsorgt, in erster Linie verwertet. Vom Gesamtaufkom- men waren etwa 49 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle; das sind ungefähr fünfzehn Prozent, wofür zum großen Teil in erster Linie die Kommunen – öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger – zuständig sind. Die Kommunen übernehmen diese Aufgabe selbst oder vergeben sie unter Beibehaltung ihrer Verantwortung nach öffentlicher Aus- schreibung an private Unternehmen oder an Public-Privat-Partnership-Unternehmen.

Die Entsorgung der Siedlungsabfälle ist ein wesentlicher Teil der öffentlichen Daseins- vorsorge. Dank der Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben wir in Deutschland – auch im internationalen Vergleich (Bild 3) – eine Siedlungsabfall- entsorgung auf hohem technischen und organisatorischen Niveau, das gleichermaßen hygienische und ökologische, aber auch soziale Aspekte berücksichtigt und dennoch für die Bürger bezahlbar bleibt.

Recycling und Kompostierung

* Schätzung von Eurostat

Verbrennung Deponierung LuxemburgFrankreich

Italien Finnland

*Großbritannien

Spanien Portugal Estland

Slowenien Ungarn Slowakei

Tschechische Rep. *Griechenland Lettland

Polen Malta Litauen

RumänienBulgarien EU 27

18 11 12 9

18 10

82 12

83 82 96 8692 95 99 100

34

99100

35 34

15

454951 58 62 58

77

69 73 82

81 68

9194 86 16

16

10

10

2212

9

3339 33

Irland 57 4 39

19 19

9

41 22 23

Zypern 80 20

1310 6

26 18

1

1

1

1831

Deutschland 38 62

Niederlande 39 61

*Österreich 30 70

Schweden 49

1 50

Dänemark 54

3 42

Belgien 37

1 62

4635 34

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Anteil

% 0 – 3 % 18 – 51 %

Anteil der Deponierung

57 – 77 % 80 – 100 %

20

38 22 40

Bild 3: Siedlungsabfallbehandlung in der EU-27 – Stand 2010

Quelle: eurostat, März 2012

Einen Eindruck über das Niveau der Abfallentsorgung in Deutschland vermittelt die Aufstellung der Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (Tabelle 1).

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2. Offizielle und tatsächliche Siedlungsabfall-Recyclingmengen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden in 2010 etwa 77 Prozent der Abfälle verwertet und etwa 23 Prozent beseitigt. Danach teilen sich die verwerteten Abfälle in 69 Prozent zur stofflichen Verwertung und acht Prozent zur energetischen Verwertung auf (Bild 4).

Tabelle 1: Behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle in Deutschland

Anzahl Art der Abfallbehandlungsanlagen

~ 1.000 Sortieranlagen

277 Bioabfallkompostierungsanlagen 672 Grünabfallkompostierungsanlagen

800 bis 900 Vergärungsanlagen mit Genehmigung für Bioabfall 61 mechanisch(-biologisch)e Abfallbehandlungsanlagen

67 Abfallverbrennungsanlagen mit strengen Emissionsgrenzwerten 1 Pyrolyseanlage

35 Ersatzbrennstoffkraftwerke in Betrieb, eine weitere Anlage in Bau (Stand August 2012) 346 Deponien waren es vor dem 1. Juni 2005, dem Inkrafttreten der Abfallablagerungsverordnung 196 Deponien der Klasse II seit 2006, die nur noch für vorbehandelte Abfälle zugelassen waren

166 Deponien der Klasse II waren Ende 2010 in Betrieb (vorläufige Angabe)

Deponie 17,80 %

zur Stofflichen Verwertung 69,00 %

Verbrennung 3,65 % sonst. Behandlung 1,50 % zur Energetischen

Verwertung 8,00 %

Der Verwertung zugeführt 77,00 % Beseitigung 22,95 %

Bild 4: Verwertungs- und Beseitigungsquoten für Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Anteil 2010)

Quelle: Statistisches Bundesamt, Juli 2012

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43,2 Millionen Tonnen Siedlungsabfälle aus Haushalten wurden getrennt gesammelt (Bild 5).

Wertstoffsammlung offizielle

Recyclingquoten Anteil am Haushaltsabfall 2009 94 %

Papier, Pappe 8,1 Millionen Tonnen 99 % Verpackungen 5,0 Millionen Tonnen 85 % Glas 2,4 Millionen Tonnen 100 % Elektrogeräte 0,6 Millionen Tonnen 100 % Andere 1,6 Millionen Tonnen 84 %

Bioabfall 98 %

Sperrmüll 54 %

Hausmüll und sonstige Abfälle 10 %

43,2Millionen Tonnen

17,7 Millionen Tonnen

8,5 Millionen Tonnen

2,4 Millionen Tonnen 14,6 Millionen

Tonnen

Bild 5: Wertstofftrennung in Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt

zitiert in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 01.07.2011, S. 21

Diese offiziellen Angaben der Abfallstatistik zur Menge des recycelten Abfalls beziehen sich jedoch auf den Input in die ersten Stufen der Behandlung. Für das Recycling sind dies in der Regel Sortieranlagen, also Anlagen, in denen der Abfall für die Verwertung vorbehandelt, jedoch nicht verwertet wird. Wirklich recycelt, also stofflich verwertet, wird jedoch nur der Anteil des Abfalls, der nach Abtrennung der stofflich nicht ver- wertbaren Anteile tatsächlich in den Stoffkreislauf zurückgeführt wird, jedoch nicht der gesammelte Abfall, der – aus welchen Gründen auch immer – einer als Recyclinganlage bezeichneten Entsorgungsanlage zugeführt wird.

Das nicht stofflich verwertete Material wird entweder als Restabfall in Abfallverbren- nungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff in Ersatzbrennstoff- oder Kohlekraftwerken, auch in Zementwerken verwertet und – falls nicht brennbar – auf Deponien abgelagert.

Daher sind die Angaben über die recycelten Abfallanteile in der amtlichen Statistik irreführend; hier wird Brutto mit Netto verwechselt. Für die korrekte Angabe über das Recycling, also über die in den Stoffkreislauf rückgeführten Abfälle, muss das nicht stofflich verwertete Material, das zu Verbrennungsanlagen oder zu Deponien gebracht wird, von der offiziellen Angabe über das Recycling – die stoffliche Verwertung – ab- gezogen werden. In einer der objektiven Klarheit verpflichteten amtlichen Statistik dürfte nur das wirklich stofflich verwertete Material der Rubrik Recycling zugeordnet werden. Der die Sortieranlage verlassende energetisch verwertete und der zu Deponien verbrachte Abfall muss den entsprechenden Kategorien zugeordnet werden, also der sonstigen Verwertung oder Beseitigung.

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3. Notwendigkeit der Schadstoffsenke bei der Abfallentsorgung

Die vollständige Kreislaufführung der Abfälle würde zur katastrophalen Anreiche- rung von Schadstoffen in der Umwelt führen. Sie ist daher weder wünschenswert noch technisch realisierbar.

Jeder Rohstoff wird schon bei seiner Gewinnung aus der Lagerstätte, während der Aufbereitung zu Werkstoffen, der Herstellung von Produkten aus unterschiedlichen Stoffen, des Konsums und des Entsorgungsgeschehens mit anderen Materialien und Stoffen mehr oder minder intensiv und vielfach ge- und vermischt. Fast alle zu Abfall gewordenen Produkte liegen nicht in weitgehend homogenen Formen vor.

Vielmehr werden die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellten Produkte während ihres Lebenszyklus durch Zusätze und, nachdem sie zu Abfall geworden sind, während der Bereitstellung am Ort des Abfallanfalls, der Abfallsammlung, des Transports und der Lagerung im Bunker der Behandlungsanlage durch andere Abfälle kontaminiert. Störstoffe sowie gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe müssen vor einer möglichen Rückführung in den Stoffkreislauf durch Behandlung abgetrennt werden. Dafür müssen in die Behandlungsprozesse Schadstoffsenken integriert werden.

Senken für organische Schadstoffe sind im günstigen Fall Abfallverbrennungsanla- gen, in denen sie zerstört werden. Die meisten in Verbrennungsanlagen gelangenden anorganischen Schadstoffe werden durch die Abgasbehandlung der Abfallverbren- nungsanlagen konzentriert und in übertägigen und untertägigen Deponien für gefährliche Abfälle abgeschlossen von der Biosphäre abgelagert.

Nicht für Recyclingprozesse geeignete und nicht brennbare Abfälle werden – in Abhängigkeit von ihrem Schadstoffgehalt nach einer Vorbehandlung – deponiert.

Deponien haben zwei für eine funktionsfähige Abfallwirtschaft unabdingbare Funk- tionen:

• Ablagerung

Nicht gefährliche Abfälle, für die es keine Verwertungsmöglichkeiten gibt, werden auf vom Gefährdungspotential der Abfälle abhängig ausgestatteten Deponien un- terschiedlicher Klassen abgelagert.

• Schadstoffsenke

In gesonderten Deponien werden gefährliche Abfälle gelagert, deren Gefährdungs- potential durch Behandlung nicht so weit reduziert werden kann, dass sie unbesorgt auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle abgelagert werden können.

Aus diesen Darlegungen lassen sich die notwendigen Randbedingungen für die Be- handlung von Restabfällen (Tabelle 2) und daraus die Voraussetzungen für die Pla- nung von Restabfallbehandlungsverfahren (Tabelle 3) herleiten. Unter Beachtung der geltenden Rechtsnormen werden Leitsätze für den Umgang mit Abfällen (Tabelle 4) entwickelt.

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Tabelle 2: Randbedingungen für die Behandlung von Restabfällen

• Restabfälle sind heterogen

• Restabfälle sind physikalisch und chemisch schwer zu beschreiben

• industrielle Verfahren müssen für die Restabfallbehandlung modifiziert werden

• Industrie stellt hohe Anforderungen an die Produkte aus der Restabfallbehandlung * Qualität (Ersatzbrennstoffe, Prozessdampf, Fernwärme und -kälte)

* Kontinuität der Lieferung

• Kosten für die Restabfallbehandlung sind höher als mögliche Erlöse aus dem Produktverkauf, daher müssen Gebühren für die Behandlung erhoben werden

• Erlöse für die Produkte aus der Abfallbehandlung sind konjunktur- und jahreszeitabhängig

Quelle: Thomé-Kozmiensky, K. J.: Abfallverbrennung – Ein energetisches und stoffliches Verwertungsverfahren. In: Präsentation auf der Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz, Berlin, 28.01.2013, S. 8

• Kenntnisse des Verfahrens-Inputs (Menge und Qualität)

• Forderungen an Verfahren zur Restabfallbehandlung

* Reduzierung des Volumens

* Reduzierung der Reaktionsfähigkeit der Sekundärabfälle zur Deponierung

* Zerstörung der organischen Schadstoffe

* Ausschleusung der anorganischen Schadstoffe

* Rechtskonformität bei Bau und Betrieb

* Einhaltung der gesetzlichen Emissionsstandards

* Einbindung in das Entsorgungssystem * Technikfolgenabschätzung

* Einhaltung des Standards für die Verfahrensentwicklung

• Wirtschaftlichkeit

* Märkte für die gewonnenen Sekundärrohstoffe und Energieträger Quelle: Thomé-Kozmiensky, K. J.: Abfallverbrennung – Ein energetisches und stoffliches Verwertungsverfahren. In: Präsentation auf der Berliner Abfallwirt- schafts- und Energiekonferenz, Berlin, 28.01.2013, S. 9

Tabelle 4: Leitsätze für den Umgang mit Abfällen

Recycling hat einen hohen Stellenwert für die Rohstoffversorgung

* höchsten Wert generieren sortenreine Abfälle, z.B. aus Industrie und Gewerbe

* Haushaltsabfälle tragen nur in geringem Umfang zur Rohstoffversorgung bei Weiterhin großer Entwicklungsbedarf bei Recycling-Technologien

Nur ein Teil des Abfalls, der in der Statistik als Recycling ausgewiesen ist, wird stofflich verwertet

* Hochwertigkeit des Recyclings ist zu beachten

* Brennbare Sortierreste gehen als Ersatzbrennstoffe in die energetische Verwertung oder in die thermische Abfallbehandlung

* Anorganische Sortierreste gehen in die Verfüllung oder Deponie

Recycling und energetische Verwertung stehen nicht in Konkurrenz – sie ergänzen sich

* Beide Technologien sind für eine ausgewogene ökologische und ökonomische Abfallwirtschaft unverzichtbar Tabelle 3:

Voraussetzungen für die Pla- nung von Restabfallbehand- lungsverfahren

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4. Die verschiedenen Verwertungsbegriffe

Anstelle der bis 31. Mai 2012 in Deutschland geltenden dreistufigen Abfallhierarchie wird im Einklang mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie in § 6 Absatz 1 des Kreislaufwirt- schaftsgesetzes die Rangfolge der Abfallbewirtschaftung festgelegt. Eine nun fünfstufige Hierarchie wird als Leitlinie für die Abfallwirtschaft eingeführt:

• Vermeidung,

• Vorbereitung zur Wiederverwendung,

• Recycling, das heißt stoffliche Verwertung,

• sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung und Verfüllung von Abgrabungen,

• Beseitigung.

Neu ist die differenzierte Prioritätenfolge innerhalb des Verwertungsgeschehens.

Mit eigenständigen Begriffen werden die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, also die stoffliche Verwertung und die sonstige Verwertung, also die ener- getische Verwertung und die Verfüllung von Abgrabungen definiert. Damit wird der energetischen Verwertung – d.h. hauptsächlich der Abfallverbrennung sowie der Herstellung und Verwertung von Ersatzbrennstoffen – ein geringerer Stellenwert als der stofflichen Verwertung zugewiesen. Durch die Hintertür – Heizwert 11.000 kJ/kg – kann die energetische Verwertung allerdings gleichrangig mit der stofflichen Verwer- tung werden.

Tabelle 4: Leitsätze für den Umgang mit Abfällen – Fortsetzung – Forderungen an die Restabfallbehandlung

* Einbindung in das Entsorgungssystem

* Zerstörung der organischen Schadstoffe und Ausschleusung der anorganischen Schadstoffe Restabfall kann mechanisch-biologisch vorbehandelt werden

* Dennoch gehen im Durchschnitt fast 60 Prozent in die Verbrennung Verbrennung – das höchst entwickelte Restabfallbehandlungsverfahren

* umweltschonendes Kraftwerk – ideale Kombination von Ent- und Versorgung Weiteres Optimierungspotential

Wir brauchen für die kommunale und die privat organisierte Abfallwirtschaft in Deutschland (Europa) die gleichen Spielregeln.

Wir müssen uns auf nationale (europäische) Standards für national (in Europa) tätige Unternehmen einigen.

Wir müssen Standards einführen, die von der Gesellschaft akzeptiert werden.

Es wird zu lange über Regeln diskutiert, die dann ihrer Zeit hinterherhinken.

Quelle: Thomé-Kozmiensky, K. J.: Abfallverbrennung – Ein energetisches und stoffliches Verwertungsverfahren. In: Präsentation auf der Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz, Berlin, 28.01.2013, S. 25-27

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Im Unterschied zur Vorbereitung zur Wiederverwendung werden unter Recycling inten- sive Verwertungsmaßnahmen verstanden, mit denen Abfälle nach Durchlaufen von Be- handlungsverfahren dem ursprünglichen oder einem neuen Verwendungszweck zuge- führt werden. Als Recycling wird nun ausschließlich die werk- und rohstoffliche Verwer- tung verstanden, also keine Verwertungsverfahren, mit denen Abfall zur Verwendung als Brennstoff – energetische Verwertung – oder für den Einsatz als Versatzmaterial – Verfüllung – aufbereitet wird. Auch die Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrenn- stoffen fallen unter die vierte Hierarchiestufe. Dies führt bei der Einstufung von Sor- tieranlagen zu Problemen, wenn neben den Fraktionen zur stofflichen Verwertung auch Ersatzbrennstoffe hergestellt werden; noch problematischer ist die Situation, wenn hauptsächlich Materialien hergestellt werden, die für die Verwendung als Brennstoff bestimmt sind. Beispielsweise werden mit Anlagen zur Aufbereitung der Verpackungs- Leichtfraktionen etwa zwei Drittel des Inputs zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet (Kapi- tel 7). Daher ist die Frage berechtigt, ob diese Aufbereitungsanlagen nicht rechtskon- form als Anlagen zur sonstigen Verwertung – energetischen Verwertung – einzuordnen sind. Eine gesetzliche Quotenregel für die Zuordnung in der Abfallhierarchie würde die Rechtssicherheit verbessern und die Glaubwürdigkeit der amtlichen Statistik herstellen.

In der Praxis sind im begründeten Einzelfall Abweichungen von der Prioritätenfolge unter definierten technischen, ökologischen und ökonomischen Aspekten möglich. Es soll diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips am besten gewährleistet.

Grenzen der Abfallverwertung werden in Tabelle 5 aufgelistet:

Tabelle 5: Grenzen der Verwertung von Abfällen

Ökologie * Umweltbelastung und Nutzen des Recyclings müssen in vertretbarem Verhältnis stehen

* Schadstoff-Anreicherungen im Stoffkreislauf müssen vermieden werden

* Schadstoffsenken – Verbrennungsanlagen und Deponien – sind in das System einzubauen

* Voraussetzung sind Kenntnisse über Langzeitwirkungen der Stoffe für Gesundheit und Umwelt

* produktintegrierter Umweltschutz fördert die Recyclingqualität: Stoffauswahl und Schadstoffar- mut schon bei der Produktion; recyclingfreundliche Konstruktion

Hygiene * Belastungen durch Keime sind während des Verwertungsprozesses und in den Recyclingprodukten zu vermeiden

Ökonomie * Aufwand und Nutzen müssen in vertretbarem Verhältnis stehen

* keine Verwertung um jeden Preis, sondern wertangemessene Verwertung

* Konkurrenz primäre/sekundäre Rohstoffe

Logistik * zusätzliche Belastung der Umwelt und Wirtschaftlichkeit durch Verkehr sind zu vermeiden

* komplexe Systeme sind weiterzuentwickeln

Technik * differenzierte, stoffabhängige Verfahrensentwicklungen Recht – * Richtlinien und Verordnungen der EU

zu beach- * Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland

ten sind * REACH g neuer Rechtsbereich für Produkte aus den Verwertungsprozessen Normen * z.B. für Baustoffe, Kraftwerksaschen

Richtlinien * z.B. VDI-Richtlinien

Quelle: Thomé-Kozmiensky, K. J.: Abfallverbrennung – Ein energetisches und stoffliches Verwertungsverfahren. In: Präsentation auf der Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenz, Berlin, 28.01.2013, S. 23-24

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Als die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutsch- land (ITAD) den Begriff thermisches Recycling prägte, ging ein Sturm der Entrüstung durch den Blätterwald, vor allem angefacht von einigen Interessenvertretern der privaten Entsorgungswirtschaft. Auch wenn man berücksichtigt, dass diese Verbände in erster Linie die Anliegen von Unternehmen vertreten, die über keine Abfallverbrennungsan- lagen verfügen und ihre Erregung wohl weniger dem Umweltschutz als viel mehr den wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder geschuldet ist, gibt ihre Reaktion Anlass für Überlegungen über den Stellenwert unterschiedlicher Verfahren in Recyclingprozessen.

Werden mit der Verbrennung wirklich – wie von einigen Verbänden behauptet – wert- volle Ressourcen vernichtet? Ist es nicht vielmehr so, dass thermische Verfahren – und dazu gehört auch die Abfallverbrennung – nicht nur zur Gewinnung von Wärme und elektrischem Strom dienen sowie unverzichtbare Schadstoffsenke darstellen, sondern auch – und zunehmend – notwendige Bausteine zahlreicher Recyclingprozesse sind?

Für die Eignung der verschiedenen Verfahrenstechniken für die Rückgewinnung von Rohstoffen aus Abfällen hilft ein Blick auf die primäre Rohstoffwirtschaft: Zum Bei- spiel werden aus Erzen mit einer Kombination von mechanischen, chemischen und thermischen Verfahren Metalle gewonnen. Im Prinzip vergleichbar sind Recyclingpro- zesse für unterschiedliche Abfälle, z.B. für Stahlschrott; z.B. werden mit dem Elektroofen Stahl und Schlacken gewonnen, die als Baustoffe verwertet werden.

Aus zahlreichen Rohstoffen werden nahezu unendlich viele Produkte hergestellt, die häufig bei der Güterproduktion mit anderen Stoffen verbunden werden. Wenn sie nach ihrem Gebrauch Abfall werden und in den Restabfall gelangen, werden sie mit andersartigen Abfällen ge- und vermischt.

Ziel von Recyclingprozessen ist die Gewinnung von möglichst reinen Rohstoffen und/

oder von wiederverwendbaren oder verwertbaren Produkten. Für die hochwertige Ver- wertung der unterschiedlichen Abfälle müssen schon wegen ihrer vielfältigen Beschaf- fenheiten unterschiedliche Verfahren miteinander kombiniert, also zu Prozessketten zusammengestellt werden. Besonders komplex werden zwangsläufig Verfahrenskom- binationen für die Rückgewinnung einzelner Sekundärrohstoffe aus Abfallgemischen, wie dies z.B. bei Restabfällen aus Haushalten und Gewerbe, bei getrennt erfassten Verpackungsabfällen – insbesondere bei der Leichtfraktion –, bei Klärschlämmen, bei zahlreichen Gewerbe- und Industrieabfällen, aber auch bei auf den ersten Blick scheinbar homogenen Abfällen der Fall ist. Letzteres trifft z.B. auf biogene Abfälle, Kunststoff- abfälle und Metallschrotte zu. Einige dieser Abfälle und Abfallbestandteile eignen sich schon aus Qualitätsgründen nicht für die Verwertung mit dem Ziel, die Ausgangsstoffe in reiner Form zurückzugewinnen.

5. Aufbereitung gemischter Abfälle aus Haushalten und Gewerbe

Erinnert sei an die frühe Zeit des Hausmüllrecyclings zum Ende der siebziger und Beginn der achtziger Jahre. Damals wurde mit erheblichem aufbereitungstechnischen Aufwand versucht, die Bestandteile der aus Haushalten stammenden Abfälle rückzu- gewinnen, um daraus konkurrenzfähige Sekundärrohstoffe und Produkte herzustel- len. Für dieses Vorhaben wurden in vielen Ländern, z.B. in England, Schweden, in

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den Niederlanden, in Deutschland, in Japan und in den USA zahlreiche Anlagen in unterschiedlichen Maßstäben errichtet, die ausnahmslos gescheitert sind, wobei hohe Verluste erwirtschaftet wurden.

Bild 6: Erste Generation von Abfallaufbereitungsanlagen für Hausmüll, hier das Verfahren der Firma Rinter AG in Wien, Gliederung in Subsysteme

Quelle: Thomé-Kozmiensky, K. J.: Die Wiener Anlage zur Rohstoffrückgewinnung – Situationsanalyse und Konzeption zur Sa- nierung. In: Thomé-Kozmiensky, K. J. (Hrsg.): Brennstoff aus Müll. Berlin: EF-Verlag für Energie- und Umwelttechnik, 1984, S. 12

Heizgas Heißluft

Aufbereitungsanlage

Trennung Fe-Schrott Rohstoffgewinnung EnergieBrauchwasser- aufbereitung

Versorgung Entsorgung

Abgasreinigung AbfallbehandlungAbwasserreinigung 000

Trennung Leicht- von Schwerfrakt.

200 Hausabfall

Schwer- fraktion Trennung

Kompost- fraktion 500

Leichtfraktion

Grobabfall

Abluft

Fe-Schrott- bereitungAuf- 100

Trennung org./anorg.

Fraktion 300

Trennung von Papier u.

Kunststoff 600

Papier Kunststoff

Herstellung Plattenfaser 5000

Faserstoff bereitungAuf- 50

M00

Kunststoff- bereitungAuf- 900

organische Fraktion

Papier- Fraktion

Fe-Schrott

Brüden

Kunststoff- Fraktion

Kunststoffballen Rohstoff zur Papierherstellung Kompostfraktion

Plattenfaser

Schüttgut Blech schwerer Fe-Schrott

Abluft

Schlamm Rejects Hausmüll

el. Strom

el. Strom

el. Strom el. Strom el. Strom el. Strom

Dampf

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Ein herausragendes, aber durchaus charakteristisches Beispiel war die grandios ge- scheiterte, für 500.000 Tonnen Abfall pro Jahr konzipierte Anlage in Wien, die unter dem Namen Rinter-Zelt bekannt wurde (Bild 6). Die Fehler dieser Anlage wurden ausführlich analysiert, wobei der Versuch eines Sanierungskonzepts unternommen wurde, das schlussendlich doch nicht zielführend war [3, 7].

Hergestellt werden sollten Eisenschrott, Fasern zur Herstellung von Papier und Fa- serplatten, eine Kompostfraktion und diverse Kunststofffraktionen. Der geplante Durchsatz von zwanzig Tonnen pro Stunde wurde ebenso wenig erreicht wie die Herstellung irgendeiner verkaufsfähigen Fraktion aus dieser Anlage. Es sei in diesem Zusammenhang auf den Beitrag von Kraus hingewiesen [3], in dem die zahlreichen Probleme sorgfältig analysiert wurden, in dem jedoch noch die Illusion der Sanierfä- higkeit der Anlage erörtert wurde. Trotz weiterer Investitionen konnten Erfolge nicht vorgewiesen werden, weil der Ansatz prinzipiell falsch war.

Auch heute – rund dreißig Jahre nach dem Scheitern der Anlage und trotz inzwischen erzielten beachtlichen Erfolgen der Aufbereitungstechnik – können aus Restabfällen nur Metallschrotte zur hochwertigen stofflichen Verwertung gewonnen werden. Je- doch erreichen diese Schrotte nicht die Qualitäten wie sie aus der Aufbereitung von Schlacken aus der Abfallverbrennung gewonnen werden. Zudem ist Metallausbringen aus diesen Aufbereitungsverfahren geringer als aus der Aufbereitung der Schlacken.

Andere Fraktionen aus diesen Sortierverfahren sind zur Gewinnung stofflich verwert- barer Produkte nicht geeignet.

6. Mechanisch-biologische Abfallbehandlung

Mit den in den letzten Jahrzehnten entwickelten mechanisch-biologischen Verfahren werden Schrottfraktionen und Ersatzbrennstoffe hergestellt. Problematisch bleibt die sogenannte Biofraktion, die vor ihrer Ablagerung gerottet oder vergoren werden muss, wobei Abgase emittiert werden, die aufwendig mit regenerativer thermischer Oxidation (RTO) gereinigt werden müssen.

Die Vergärung hat gegenüber der Rotte den Vorteil, dass aus der Biofraktion energetisch verwertbares Biogas erzeugt werden kann. Die verbleibenden Reststoffe sind dennoch problematisch, weil die Vorgaben der Deponieverordnung, wie sie für die Aschen/

Schlacken aus der Abfallverbrennung gelten, nicht erreicht werden.

Etwas besser sind die Stabilisierungsverfahren und die mechanisch-physikalischen Verfahren zu beurteilen, mit denen unter weitgehender Vermeidung von reaktionsfä- higen Deponiefraktionen neben Metallschrott hauptsächlich Ersatzbrennstoffe unter Vermeidung einer reaktionsfähigen und daher behandlungsbedürftigen Biofraktion hergestellt werden. Hier sei aber die Frage erlaubt, warum dieser Aufwand betrieben wird, wenn doch der Hauptteil des Abfalls – im Durchschnitt 58 % – letztlich verbrannt wird (Bild 7).

(14)

Bild 7:

Deutschlandweite Massenbilanz der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung – Abschät- zung

Quelle: Thiel, S.: Mechanical-Biological Teatment (MBT) and incineration in a waste management system: experience in Germany. RECUWATT Conference – Recycling and Energy. Mataro, 25th March 2011, bearbeitet

zitiert in: Thomé-Kozmiensky, K. J.:

Chancen und Grenzen des Recyclings. In:

Thomé-Kozmiensky, K. J.; Goldmann, D.

(Hrsg.): Recycling und Rohstoffe, Band 5.

Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé- Kozmiensky, 2012, S. 165

Abfall

Metalle Wertstoffe

Fraktion zur Deponie

Abfall

Metalle heizwertangereicherte Fraktion Fraktion zur MVA

Schlacke- aufbereitung

MVA MBA

ggf. externe EBS-Aufbereitung

Ersatzbrennstoff

KraftwerkeEBS- Kohle-

Kraftwerke Zementwerke MVA

Asche/Schlacke und Rückstände

aus der Abgasbehandlung Asche/Schlacke und Rückstände

aus der Abgasbehandlung 30 - 70 Ma.-%

insgesamt ø etwa 58 Ma.-%

0 - 50 Ma.-%

Aus der Vorschaltung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung vor der Verbren- nung des hauptsächlichen Anteils des Abfalls ergibt sich ein erheblicher zusätzlicher Aufwand für Organisation und Logistik (Bild 8).

Bild 8: Vergleich der Organisation von mechanisch-biologischer Abfallbehandlung und Abfall- verbrennung

Ersatz- brennstoff

47 %

brennbare Fraktion zur MVA 11 % 58 % Verbrennung

Metallschrott

Fraktion zur Deponie 17 %

3 % 0,2 Mio. t/a 1,1 Mio. t/a 1,4 Mio. t/a 22 %

100 % Abfallinput (6,4 Mio. t/a)

MBA in Deutschland

Rotteverlust und Wasser aus der Trocknung

(15)

7. Verwertung von Verpackungsabfällen

In Deutschland wurden die Verpackungsabfälle unter dem Eindruck des seinerzeitigen Müllnotstands mit der Verpackungsverordnung von 1991 aus der Entsorgungspflicht der Kommunen herausgenommen.

Das Prinzip der Verpackungsverwertung wurde inzwischen von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union übernommen. Die Verwertungsziele werden in den meisten Ländern erreicht (Bild 9).

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Anteil

%

Ziel für Verwertung insgesamt (2008) Ziel für die stoffliche Verwertung (2008)

Quote stoffliche Verwertung Quote Verwertung insgesamt Luxemburg

Frankreich Norwegen

Italien Finnland

Großbritanien

Spanien Portugal

Estland

Slowenien Ungarn Slowakei

Tschechische Rep.

Griechenland

LettlandLitauen Malta Polen Rumänien Bulgarien

Irland Zypern

Deutschland

EU 27EU 15 NiederlandeÖsterreich Schweden

Dänemark Belgien 110

Bild 9: Quoten der gesamten Verwertung und der stofflichen Verwertung von Verpackungs- abfällen in den EU-27-Mitgliedsstatten im Jahr 2009

Quelle: Eurostat

zitiert in: Thomé-Kozmiensky, K. J.; Thiel, S.: Abfallaufkommen und Entsorgungswege – Verwertungs- und Beseitigungspotential.

In: Thomé-Kozmiensky, K. J.; Goldmann, D. (Hrsg.): Recycling und Rohstoffe, Band 2. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé- Kozmiensky, 2009, S. 3-112

Zur Durchführung dieser Verordnung wurden die Verpackungsabfälle in die Verant- wortung des Dualen System gegeben. Verpackungen aus Papier und Glas werden mit zentralen und dezentralen Containern gesammelt. Leichtverpackungen werden mit dem gelben Sammelsystem – gelbe Säcke und gelbe Tonnen – erfasst. Hauptsächlich wurden private, aber auch öffentlich-rechtliche Unternehmen mit dem operativen Geschäft beauftragt.

(16)

Als weitgehend unproblematisch und im Laufe der Zeit auch wirtschaftlich lohnend hat sich die Verwertung der Verpackungen aus Papier und Glas entwickelt. Kompliziert und kritisch stellt sich jedoch die Verwertung der Leichtverpackung dar.

Aus dieser Fraktion – und zukünftig aus der Wertstofftonne –, die außer Metallen u.a.

erhebliche Mengen Papier, Kunststoffe und Verbundverpackungen enthalten, sollen hochwertige Sekundärrohstoffe gewonnen werden.

Die Verpackungsverordnung wurde auf der Basis des Abfallgesetzes erlassen; sie stellt die rechtliche Grundlage für das Duale System für Verpackungsabfälle dar. Zur Durchfüh- rung der Verpackungsverordnung ist eine komplexe Organisation mit zahlreichen Auf- gabenträgern erforderlich (Bild 10). Sie weist organisatorische und ökonomische Mängel auf und ist in der jetzt praktizierten Form nicht mehr notwendig. Zur Information einige Zahlen: Die Restabfallentsorgung in Abfallverbrennungsanlagen kostet zwischen 50,00 und 200,00 EUR pro Tonne: Die Entsorgung der Leichtverpackung aus dem dualen Sys- tem – gelbe Säcke und gelbe Tonnen – kostet etwa 400,00 EUR pro Tonne, und zwar etwa 250,00 EUR pro Tonne für die Sammlung und etwa 150,00 EUR pro Tonne für die Sortierung.

Damit sind die tatsächlichen Gesamtkosten für das Duale System für den Bürger noch nicht gedeckt. Zu den operativen Entsorgungskosten kommt der doppelte Betrag, nämlich etwa 800,00 EUR pro Tonne für Systemkosten/Overheads. Dies sind allerdings nur die bei den Systembetreibern anfallenden und nicht die gesamten Systemkosten sämtlicher Beteiligter. Weitere Transaktionskosten fallen bei den Herstellern der Ver- packungen, beim Handel und bei der öffentlichen Verwaltung an.

Finanziert wird diese ökonomisch und ökologisch unsinnige Veranstaltung aus drei Quellen von jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass er dies im Einzelnen wahrnehmen kann.

Erste und hauptsächliche Finanzierungsquelle für das Duale System: Jede einzelne Verpackung, die in den Handel kommt und vom Verbraucher erworben wird, wird mit einem geringen Betrag im Centbereich – der Lizenzgebühr – belastet. Geschätzt wird der Anteil pro Bürger und Jahr auf etwa 10,00 EUR. Dieser Betrag stellt die hauptsächliche Finanzierungsquelle für den organisatorischen und technischen Aufwand, also für die Logistik, die Aufbereitung der Verpackungsabfälle und für die Vermarktung der gewonnenen Produkte dar.

Unproblematisch sind die Verpackungsabfälle, die als Altpapier und Altglas anfallen.

Mit Sortierverfahren können sie zu Qualitäten aufbereitet werden, wie sie gerne von der einschlägigen Industrie abgenommen werden.

Ganz anders verhält es sich mit den Leichtverpackungen, die mit gelben Tonnen und Säcken gesammelt werden; als Leichtverpackungen gelten zahlreiche und unterschiedliche Materialien; die Sortierung wird durch sogenannte Fehlwürfe er- schwert. Einen Eindruck von den Herausforderungen an die Aufbereitung mit dem Ziel der Gewinnung verwertbarer Stoffe geben die Bilder 12 und 13. Aus den ersten, sehr einfachen Aufbereitungsanlagen wurden im Laufe der Jahre äußerst komplexe Aufbereitungsanlagen entwickelt (Bild 11).

(17)

Bild 10: Aufgabenverteilung zur Durchführung der Verpackungsentsorgung mit dualen Systemen in Deutschland

Quelle: Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) e.V.: Umweltschonende Entsorgung 5 – Duales System in der Praxis, die Umsetzung der Verpackungsverordnung. Köln, 1991

zitiert in: Bank, M.: Basiswissen Umwelttechnik. 5. Auflage. 2007, S. 885, bearbeitet und aktualisiert Geld für die

Verpackungs- entsorgung

Lizenzierung und Finanzierung

Duale Systeme, z.B.

• Duales System GmbH

• Landbell AG

• Interseroh AG

• Remondis AG & Co. KG

• Reclay GmbH & Co. KG

• VfW AG Konsum-

güter- Hersteller

und Handel

Garantiegeber Verwertungs-

und Vermarktungs- gesellschaften Lizenz

Grüner Punkt

Abnahme und Verwertungs-

garantie Lizenz-

entgelte

Ausschreibung Auftrag und Finanzierung

Entsorger Erfassen Sortieren Bereitstellen der Sekundärrohstoffe

und Entsorgen der

Sortierreste

Kommunen

Bürger Abstimmung

Informationen

Erfassung und Sortierung

Sekundär- rohstoffe

Interseroh AG

• Vermarktung

• Marktpflege

• Lagerhaltung

• Förderung neuer Verwer- tungstechnik Industrie

• Vormaterial- Hersteller

• Verpackungs- Hersteller

• andere Indus- triebranchen

Abnahme- und Verwertungs- gesellschaften – Garantiegeber – Vertrags-

mengen Sekundär-

rohstoffe

Übermengen

Ve

rmarktung und Verwertung

Mengenverteilung Bereitstellung

Verpackungs- abfälle

Genehmigungs- verfahren

zuständige

Landesbehörde Kommunen

Nachweis Flächen- deckung und Abstimmung

Abstimmung Feststellungs-

bescheid

Zulassung Antragsteller

für die Zulassung als duales System

(18)

Flachbunker Zwischenlager LVP-Abfälle

Magnetscheider

Absaugung NIR NIR Dosierung

Absaugung Absaugung

Trommelsieb

Trommelsieb

Sammelbunker Sortierkabine

VORSORTIERUNG

EBS-KONFEKTIONIERUNG

Abluft

Sortierkabine Ballenpresse

Kunststofffolien Faltkartons

NE-Metallschrott Faltkartons Mischkunststoff

PPK aus LVP

Fe-Schrott NE-Metall- schrott

zum Metallhandel zum Kunststoffverwerter zur weiteren Sortierung

zum Metallhandel direkt Zementwerk als Kalzinatormaterial alternativ

zum Metallhandel zum Kunststoff-

verwerter zum Kunststoff-

verwerter zur EBS-Konfektionierung

Hohlkörper Pappe und Papier

Kunststofffolien Ballenpresse

Ballenpresse

Wirbelstromscheider

Magnetscheider Anblasdüse zur Folienabtrennung Magnetscheider

Wirbelstromscheider NIR

Ballenpresse

Stückiges EBS- Vormaterial mit hohem Stör- und Wertstoffanteil

Aufgabeband Trommelsieb

Sortierkabine

Bauschutt, Keramik, Glas, Holz, Fe-Schrott, NE-Metallschrott, Kunststoffe, Papier und Pappe,

Sortierreste, EBS-Vormaterial zum Metallhandel

Fe-Schrott Mühle

Magnetscheider Stückiges EBS-Vormaterial,

ohne weitere Sortierung verwertbar

Ballenpresse Ballenpresse Sackaufreißer

zum Deponiebau, zur Holzaufbereitung, zum Metallhandel, zur Leichtstoffsortierung, zum Papierverwerter, zum energetischen Abfallverwerter

Kunststofffolien

Mischkunststoffe weich

LVP-Sortierrest

Fe-Schrott

Fe-Schrott Sortierrest

< 60 mm

Fe-Schrott

Sortier- reste

Faltkartons

Zwischenlager Trommelsieb

Sortierrest

< 60 mm

> 200 mm

> 200 mm

< 200 mm

> 220 mm

< 60 mm

> 60 mm

Überkorn >100 mm diskontinuierlicher Betrieb mittels Radlader

Bild 11: Prinzipdarstellung einer modernen LVP-Aufbereitungsanlage

(19)

KUNSTSTOFFAUFBEREITUNG

EBS-KONFEKTIONIERUNG

Diskontinuierliche Fahrweise

Trommelsieb

Absaugung

Sortierkabine

Abluft

Zyklon

zur EBS- Konfektio-

nierung Mischkunststoffe weich, Polypropylen

Polyethylenterephthalat, Polyethylen Polystyrol, Mischkunststoffe

zum Kunststoffverwerter oder zur EBS-Konfektionierung

Ballenpresse NIR

NIR NIR NIR

Bauschutt, Keramik, Glas, Fe-Schrott NE-Metallschrott

zum Deponiebau zum Metallhandel

Fe-Schrott EBS Fluff für Zementindustrie

EBS für Zementindustrie NE-Metallschrott

EBS-Anlage Sortierreste und EBS-Vormaterial

Sammelband Magnetscheider

Wirbelstromscheider EBS-Lager 25-80 mm Magnetscheider

EBS-Lager < 25 mm

zum Metallhandel zur Zementindustrie zum Metallhandel

zur Zementindustrie zum Metallhandel NE-Metallschrott

Bauschutt, Keramik, Glas

Fe-Schrott

EBS Fluff

für Zementindustrie EBS Kalzinatormaterial für Zementindustrie NE-Metall-

schrott Fe-Schrott Mischkunststoffe weich

Polypropylen

Polyethylen terephthalat Polyethylen

Mischkunststoffe

Mischkunststoffe Poly- styrol

EBS Vormaterial

Dosierbunker Magnetscheider Kreisschwingsieb Schwergutfalle Wirbelstromscheider

Granulator

< 220 mm

> 220 mm

– Fortsetzung –

(20)

Bild 12:

Ergebnis Inhalt Gelbe Säcke – Zusammensetzung nach Stoff- gruppen

Quelle: RHK, Witzenhauseninstitut zitiert in: Scheffold, K.: Altkunststoffe und Wertstoffsammlung. In: Präsentation auf dem Seminar für Kunststoffverwer- tung. Hannover: Dr. Obladen & Partner, 24.01.2013, S. 31

Mittel-/Feinabfall < 40 mm 4,0 Gew.-%

systemfremde Störstoffe 8,0 Gew.-%

systemfremde Wertstoffe 3,3 Gew.-%

stoffgleiche Nichtverpackungen 13,7 Gew.-%

LVP 71,0 Gew.-%

Bild 13: Musterzusammensetzung für Leichtverpackungen

Quelle: Fachhochschule Nordhausen

zitiert in: Barnstedt, D.; Poerschke, J.; Schade-Dannewitz, S.: Höhere Trenngüte. In: RECYCLING magazin (2012), Nr. 9, S. 31

Zwar wird öffentlich propagiert, dass auch diese Verpackungsabfälle zu schade zum Verbrennen seien und sie daher via Duales System in den Stoffkreislauf zurückgeführt – also recycelt – werden müssen. Tatsächlich werden diese Abfälle nicht wirklich auch nur annähernd quantitativ recycelt, also stofflich verwertet, wie die Vertreter der dualen Systeme die gutgläubigen Verbraucher glauben lassen. Aus einer verein- fachten Materialbilanz aus dem Jahr 2009 geht hervor, dass durchschnittlich nur etwa dreißig Prozent der 2,3 Millionen Leichtverpackungen dem Recycling zugeführt werden; der Rest wurde verbrannt und zwar in Abfallverbrennungsanlagen oder als Ersatzbrennstoff (Bild 14).

Papier, Pappe, Karton 5,2 % Polypropylen (PP)

5,3 %

Faltkartons für flüssige Nahrungsmittel (FKN) 8,5 % Polyethylenterephthalat (PET)

4,7 %

NE-Metallschrott 4,2 %

sonstige Verbunde 2,2 % Polyethylen (PE)

3,5 %

Mischkunststoffe 32,2 %

Polystyrol (PS) 5 %

Fe-Metallschrott 16,2 %

Folien 13 %

(21)

Bild 14: Erfassung, Entsorgungswege und -anteile der Leichtverpackungen in Deutschland im Jahr 2009

Datenquelle: TV 01, Bezugsjahr 2009 und Berechnungen von Christiani

zitiert in: Christiani, J. (HTP GmbH & Co. KG): Beitrag der Entsorgungswirtschaft zur Erfüllung der Verwertungsquoten. Power- pointpräsentation zum Vortrag auf ,dem cyclos focus congress Das Wertstoffgesetz: Anforderungen – Aufgaben – Ausgestaltung.

Berlin, 18.-19. April 2012, bearbeitet

Auch im Jahr 2011 wurden etwa zwei Drittel der Leichtverpackungsabfälle zu Er- satzbrennstoffen konfektioniert, die nach dem Gesetz wiederum Abfälle darstellen und hauptsächlich in Industriekraftwerken verbrannt werden (Bild 15).

Diese Kraftwerke sind unter technischen Gesichtspunkten modifizierte Abfallver- brennungsanlagen. Der wesentliche Unterschied zu den in erster Linie der Abfall- entsorgung dienenden Abfallverbrennungsanlagen liegt in ihrer Zweckbestimmung.

In den der Bereitstellung von elektrischem Strom und Wärme dienenden Indus- triekraftwerken ersetzen die Ersatzbrennstoffe genannten Abfälle Regelbrennstoffe.

Nur etwa ein Drittel des Gesamtaufkommens der Leichtverpackungsabfälle wird stofflich verwertet, allerdings zum größten Teil nicht zu hochwertigen Produkten.

Z.B. werden aus den Kunststoffabfällen Fallrohre, Bahnschwellen, Pflanztöpfe usw.

hergestellt. Nur ein sehr geringer Teil wird mit hohem technischen Aufwand zu hochwertigen, nach Sorten getrennten Kunststoffgranulaten verarbeitet. Die Qualität der Schrottfraktionen aus den Sortieranlagen ist wegen der am Schrott anhaftenden fremden Bestandteile – hauptsächlich Kunststoff und Papier – deutlich niedriger als die der Schrottfraktionen aus Abfallverbrennungsanlagen.

(22)

Die Behauptung, dass die Verpackungsabfälle aus den dualen Systemen recycelt – stofflich verwertet – werden, ist also falsch, weil der größte Teil der Leichtverpa- ckungen entgegen der offiziellen Propaganda – zu schade zum Verbrennen! – tatsäch- lich verbrannt wird. Die Abfälle werden lediglich mit immensem Aufwand einem Recycling-System zugeführt, aber nicht einmal zum größten Teil stofflich verwertet.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz heißt es:

Kreislaufwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.

Vermeidung sind Maßnahmen bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall werden, um die Abfallmenge, schädliche Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu verringern, z.B. anlageninterne Kreislaufführung …. abfallarme Produktgestaltung, Wiederverwen- dung, Verlängerung der Lebensdauer und Veränderung des Konsumverhaltens.

Recycling … ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Ma- terialien oder Stoffen … aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, …

Bild 15: Schematische Darstellung von Leichtverpackungs-Sortieranlagen mit vereinfachter Materialbilanz

Quelle: Christiani, J.: Auswirkungen der Wertstofftonne auf Aufbereitung und Verwertung. In: Thomé-Kozmiensky, K. J.;

Goldmann, D. (Hrsg.): Recycling und Rohstoffe, Band 4. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2011, S. 279, bearbeitet zitiert in: Thomé-Kozmiensky, K. J.: Chancen und Grenzen des Recyclings. In: Thomé-Kozmiensky, K. J.; Goldmann, D. (Hrsg.):

Recycling und Rohstoffe, Band 5. Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2012, S. 96

Leichtverpackungs-Sammelware 100 %

Grobzerkleinerung Konditionierung

> 220 mm < 20 mm

Leichtgut (MKS) Siebklassierung

Windsichtung

Magnetscheidung

sensorgestützte automatische Klaubung und Wirbelstromscheidung

sensorgestützte automatische und ggf. manuelle Produktkontrolle

Kunststoff- Hohlkörper Folien

Alu PE PP PS PET Sortierrest

EBS 60-65 %

Misch- kunst- stoffe

PPKEBS Flüssigkeits-

kartons Weißblech Schwergut

> 220 mm Leichtgut

> 220 mm

(23)

Das Missverständnis liegt darin begründet, dass schon die erste Stufe einer Verfah- renskette, die u.a. das Ziel der stofflichen Verwertung von Abfällen hat, als Recycling bezeichnet wird, auch wenn der größte Teil der dieser Stufe zugeführten Abfälle verbrannt oder der sonstigen Verwertung zugeführt wird. Diese erste Stufe ist in der Regel ein Vorkonzentrationsprozess, an den sich weitere Prozesse anschließen, in denen die zurückzugewinnenden Stoffe weiter konzentriert und hinsichtlich ihrer Qualität verbessert werden. Bei jeder Konzentrationsstufe werden Abfallbestandteile abgeschieden, die sonstigen Verwertungs- oder gar Beseitigungsverfahren zugeführt werden müssen. Die Bausteine des gesamten Prozesses werden von den Qualitätsan- forderungen an die zugewinnenden Stoffe bestimmt. Jeder Baustein besteht aus einer Kombination unterschiedlicher Aggregate, die Verfahrensketten bestehen aus Kom- binationen unterschiedlicher Verfahrenstechniken. Wirklich stofflich verwertet wird nur ein mehr oder weniger kleiner Teil des Inputs, der der ersten Stufe des Recycling- prozesses zugeführt wird.

Die amtlichen Angaben über die Entsorgungswege erwecken jedoch den Eindruck, als würden die quantitativen Angaben zum Recycling bedeuten, dass diese Mengen oder prozentualen Anteile, z.B. der Siedlungsabfälle, tatsächlich stofflich verwertet würden.

Dieser Eindruck ist falsch. Die Angaben in der Statistik bedeuten lediglich, dass dieser Abfallanteil einer ersten Behandlungsanlage für einen Recyclingprozess zugeführt wird; über die tatsächlich stofflich verwertete Menge gibt diese Angabe keine Auskunft.

Handelsübliche Leichtverpackungen bestehen neben Papier, Pappe, verschiedenen Metallen und Verbundmaterial aus einer Vielzahl unterschiedlicher Kunststoffe.

Für die Mischkunststoffe stellen sich folgende Fragen:

• Können die Mischkunststoffe überhaupt hochwertig recycelt werden?

• Wie hoch ist der Substitutionseffekt der hieraus gewonnenen Recyclingmaterialien für den ursprünglichen Zweck?

Unstrittig ist, dass aus sortenrein erfassten Kunststoffabfällen hochwertige Recycling- produkte hergestellt werden.

Aus Mischkunststoffen, wie sie in Sortieranlagen für Leichtverpackungen und Restab- fälle kommen, können hochwertige, d.h. wirklich sortenreine Kunststoffgranulate, die sich für die Erzeugung von qualitativ hochwertigen Produkten eignen, mit vertretbarem Aufwand nicht hergestellt werden.

Zu beachten ist, dass es zahlreiche Kunststoff-Basisqualitäten gibt; jede davon kann für unterschiedliche Anwendungen konfektioniert werden und enthält folglich auch unterschiedliche Additive und Farben. Diese unterschiedlichen Kunststoffe werden bei der Herstellung von Produkten häufig mit anderen Kunststoffqualitäten sowie mit Papieren, Pappen und Metallen mehr oder minder fest verbunden. Sie kommen bei der Füllung oder Verpackung mit unterschiedlichsten Produkten – z.B. Lebens- und Reinigungsmitteln sowie Farben und giftigen Chemikalien – in Berührung. Bei der Trennung im Haushalt und beim Transport zur Sortieranlage vermischen sie sich mit anderen Abfällen und kontaminieren sich weiter mit Behältnissen unterschiedlicher Füllungen und mit sogenannten Fehlwürfen. Aus diesen Kunststoff-Abfall-Mischungen

(24)

können nur mehr oder minder einfache, also zwangsläufig im Vergleich zu reinen Qualitäten minderwertige und billige Granulate und daraus folglich einfache Kunst- stoffprodukte hergestellt werden. Daher ist zu untersuchen, ob der Aufwand für die Kunststoffgewinnung aus diesen Abfallgemischen unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu rechtfertigen ist.

Zu bedenken ist auch, dass einige der aus Abfallgemischen aufwendig hergestellten Kunststoffgranulate gewonnenen Produkte besser aus primären Rohstoffen hergestellt werden sollten, die für die Verpackung von sensiblen Produkten geeignet sind. Sortenrei- ne Kunststoffabfälle können nach dem Lebenszyklus des daraus gewonnenen Produkts hochwertigem Recycling zugeführt werden; die daraus gewonnenen Produkte entsprechen dann solchen, die aus primären Kunststoffen gefertigt werden.

Der größte Teil des Verfahrensinputs in Sortieranlagen für Leichverpackungsabfälle – je nach Verfahren bis zu etwa zwei Dritteln – wird jedoch zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet. Der Rest besteht aus mehr oder minder sortenreinen Kunststofffraktionen, Verbundverpackungen sowie Metallschrotten. Derartige Anlagen müssen bei realistischer Einordnung nach ihrem Hauptzweck beurteilt werden. Der Hauptzweck ist der Teil des Verfahrensergebnisses, der mehr als fünfzig Prozent ausmacht. Nach diesem Kriterium handelt es sich bei den Anlagen zur Sortierung der Verpackungs-Leichtfraktion um Anlagen zur sonstigen Verwertung und nicht um Recyclinganlagen.

Die Bürger werden für die LVP-Entsorgung mehrfach zur Kasse gebeten

Erster Aspekt: Die erste Finanzierungsquelle für das Duale System ist die Lizenzgebühr.

Jede einzelne Verpackung, die in den Handel kommt und vom Verbraucher erworben wird, wird mit einem Betrag im Centbereich – der Lizenzgebühr – belastet. Geschätzt wird der Anteil pro Bürger und Jahr auf etwa 10,00 EUR. Dieser Betrag stellt die bei oberfläch- licher Betrachtung hauptsächliche Finanzierungsquelle für den organisatorischen und technischen Aufwand – also für die Logistik, die Aufbereitung der Verpackungsabfälle und für die Vermarktung der gewonnenen Produkte – dar. Dazu kommen jedoch weitere Kosten, die dem dualen System zugerechnet werden müssen.

Bei der Verwertung der Verpackungen durch die Dualen Systeme müssen nicht nur die Kosten für die Logistik und Aufbereitung, sondern auch die Transaktionskosten berück- sichtigt werden, die wahrscheinlich das Vielfache der erstgenannten Kosten ausmachen.

Das Duale System ist in der praktizierten Form – insbesondere für die Leichtver- packungen – und auch in Anbetracht der Qualitäten der Produkte unangemessen teuer. Die Kommunen verfügen sowohl über das Wissen als auch über Anlagen, um diese Verpackungsabfälle verantwortungsbewusst, das heißt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien, zu verwerten. Nach heutigen Erkenntnissen sollten zumindest die Leichtverpackungsabfälle am besten in Anlagen zur hauptsächlich energetischen Verwertung behandelt werden.

Daher sollte zukünftig die Verantwortung für die Leichtverpackungsabfälle des Dualen Systems wieder den kommunalen Abfallunternehmen übergeben werden.

Dennoch sollten die Sortierverfahren, die durch engagierte Entwicklung der letzten Jahre einen beachtlichen Standard aufweisen, weiterentwickelt werden. Vielleicht gelingt ja eines

Abbildung

Tabelle 1:  Behandlungsanlagen für Siedlungsabfälle in Deutschland
Tabelle 4:  Leitsätze für den Umgang mit Abfällen
Tabelle 4:  Leitsätze für den Umgang mit Abfällen – Fortsetzung – Forderungen an die Restabfallbehandlung
Tabelle 7:   Beitrag der Abfallverbrennung zur Energieversorung
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